Beschlussvorschlag:
Gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 28.01.1992 wählt der Kreistag Stendal einen Wahlbevollmächtigten und seinen Vertreter für den Ausschuss zur Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Magdeburg.
Wahlbevollmächtigter und sein Vertreter sind:
Wahlbevollmächtigter Vertreter
Herr/Frau ................................... Herr/Frau ...................................
Sachverhalt:
Im Jahr 2009 ist die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichts Magdeburg für die Wahlperiode ab Anfang 2010 durchzuführen.
Gemäß § 7 AG VwGO LSA ist ein Ausschuss zu bestellen, für welchen die Vertretungskörperschaften der Landkreise und kreisfreien Städte je einen Wahlbevollmächtigten und einen Vertreter zu wählen haben. Dieser Ausschuss bestimmt zunächst die Zahl der Wahlvorschläge, die für jede kreisfreie Stadt bzw. jeden Landkreis zu erstellen sind. Außerdem wählt der Ausschuss die Vertrauensleute nach § 26 Abs. 2 VwGO für den eigentlichen Wahlausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter.
Die Wahlbevollmächtigten müssen die Voraussetzungen zur Berufung als ehrenamtliche Richter erfüllen. Sie dürfen daher insbesondere nicht als Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst beschäftigt sein.
Von Seiten der Fraktionen sind folgende Mitglieder des Kreistages zur Wahl eines Wahlbevollmächtigten und seines Vertreters für den Ausschuss zur Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Magdeburg vorgeschlagen worden:
Frau Christine Paschke, wohnhaft Th.-Körner-Straße 4 in 39590 Tangermünde
Herr Heinz Riemann, wohnhaft Dorfstraße 3 in 39606 Rossau
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: § 7 AG VwGO LSA – Landesrecht Sachsen-Anhalt
Anlage 2: § 26 VwGO
Anlage 3: § 20 - 23 VwGO