Begründung:
Im Landkreis Stendal wurden in den letzten Jahren viele Windenergieanlagen (WEA) errichtet, weitere sind geplant. Die ständige nächtliche Beleuchtung der Windräder ist für viele Menschen, die in der Nähe und auch etwas weiter weg leben, eine Belastung.
Bei der BNK handelt es sich um eine relativ neue Technik, die bundesweit bereits in einigen Windparks im Einsatz ist. Dies ermöglicht, dass diese nächtliche Beleuchtung der Windräder nicht dauerhaft, sondern nur bei Bedarf aktiviert wird. Im Nachbarlandkreis Prignitz im Windpark Krampfer ist sie seit Januar 2018 in Betrieb. Auch der Gesetzgeber hat erkannt, dass die Dauerbeleuchtung der Windräder eine Belastung für Mensch und Umwelt ist. Im Dezember 2018 wurde im Energiesammelgesetz dazu eine bundesweite Verpflichtung verankert. Demnach besteht für installierte und neu zu bauende WEA eine Verpflichtung, die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung zu nutzen. Diese Verpflichtung wirkt zum 01.07.2020.
WEA-Betreiber beschäftigen sich derzeit mit diesem Thema und suchen nach Möglichkeiten, diese Auflage für die Nutzung der Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung bereits jetzt, also auf freiwilliger Basis, umzusetzen.
Zweifelsfrei hat somit auch der Landkreis ein Interesse daran, dass diese Technik auch auf seinem Territorium zum Einsatz kommt.
Gegenstand des Antrages:
Der Kreistag beschließt:
Der Landrat möge die Einsatzmöglichkeiten der Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) im Landkreis prüfen. Insbesondere ist zu klären:
· Inwiefern und in welchem Ausmaß der Landkreis von dieser neuen Technologie profitieren könnte?
· Welche Möglichkeiten der Landkreis hat, darauf hinzuwirken, dass Betreiber diese neue Technik an bestehenden und neuen Windenergieanlagen einsetzen?
· Ob und wie der Landkreis darauf Einfluss nehmen kann, dass die BNK so bald wie möglich im Landkreis eingesetzt wird?
Die Prüfergebnisse sollen in geeigneter Weise den Mitgliedern des Kreistages zeitnah vorgelegt und im Umweltausschuss beraten werden.
Dr. Helga Paschke
Fraktionsvorsitzende