Betreff
Widerspruch des Landrates gegen die in der Sitzung des Kreistages vom 21.03.2019 gefassten Beschlüsse
Vorlage
608/2019
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

 

Mit Datum vom 27.03.2019 hat der Landrat gem. § 65 Abs. 3 S. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) gegen die vom Kreistag des Landkreises Stendal am 21.03.2019 gefassten Beschlüsse Widerspruch eingereicht.

Der Widerspruch gegen die Beschlüsse hat aufschiebende Wirkung, d.h. die betreffenden Beschlüsse entfalten keine Rechtswirkung.

Es ist daher erforderlich, dass der Kreistag des Landkreises Stendal die beanstandeten Beschlüsse erneut verhandelt. Erst dann sind die Rechtswirkungen des Widerspruches verbraucht, die aufschiebende Wirkung besteht nicht mehr und der Landrat kann den Vollzug der Beschlüsse veranlassen.


Anlagenverzeichnis:

Widerspruch des Landrates vom 27.03.2019 gegen die vom Kreistag am 21.03.2019 gefassten Beschlüsse