Sachverhalt:
„Der NEP 2030
(2019) zeigt wie seine Vorgänger den Übertragungsbedarf zwischen Anfangs- und
Endpunkten auf. Anfangspunkte liegen in der Regel in Regionen mit
Erzeugungsüberschuss, Endpunkte in solchen mit hohem Verbrauch bzw. nahe
Standorten von Kern- bzw. Kohlekraftwerken. Der NEP 2030 (2019) beschreibt
keine konkreten Trassenverläufe von neuen Übertragungsleitungen, sondern
dokumentiert den notwendigen Übertragungsbedarf zwischen Netzknoten. Genannte
Ortsnamen zur Bezeichnung von Anfangs- und Endpunkten sind rein technische
Aussagen, die der Identifikation bestehender Netzverknüpfungspunkte dienen.
Konkrete Trassenkorridore bzw. Trassen werden nicht im NEP, sondern erst in den
nachgelagerten Verfahrensschritten (z. Bsp. Bundesfachplanung, Planfeststellung)
festgelegt. Der konkrete
Verlauf und mögliche Bündelungsoptionen der Stromleitung sind keine Themen der
Bedarfsplanung (NEP) sondern des konkreten Genehmigungsverfahrens.“[1]
Der
überarbeitete Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2019-2030 listet Maßnahmen
auf, die aus Sicht der vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zur
bedarfsgerechten Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau des Stromnetzes
bis zu den Zieljahren 2030 und 2035 notwendig sind. Von den im 2. Entwurf
genannten Projekten ist der Landkreis Stendal von den folgenden Maßnahmen, die
dem Startnetz zugerechnet werden, betroffen:
·
50HzT-P34:
Netzverstärkung Güstrow – Wolmirstedt
Das Startnetz umfasst bestehende und
bereits weit fortgeschrittene Netzentwicklungsmaßnahmen. Die Maßnahme
„Netzverstärkung Güstrow – Wolmirstedt“ besteht aus den drei Abschnitten:
·
M22a:
Perleberg – Stendal/West – Wolmirstedt
·
M22b:
Parchim Süd – Perleberg
·
M22c:
Güstrow – Parchim/Süd
„Das Startnetz enthält neben
dem bestehenden Netz (Ist-Netz) auch fortgeschrittene Maßnahmen, bei denen das
Planfeststellungsverfahren bereits begonnen hat, sowie planfestgestellte und
in der Umsetzung befindliche Maßnahmen. Diese
sind als verbindlich anzusehen, da ihre energiewirtschaftliche Notwendigkeit
zum Teil bereits von den zuständigen Genehmigungsbehörden bzw. vom Gesetzgeber
im EnLAG sowie im BBPlG bestätigt wurde.“[2]
Der Landkreis Stendal ist ausschließlich
von der Maßnahme M22a betroffen. Von Perleberg über Stendal/West nach
Wolmirstedt wird ein 380 kV-Leitungsneubau in den bestehenden 220
KV-Trassenräumen errichtet. Das Projekt 50HzT-P34 „Netzverstärkung Güstrow –
Wolmirstedt“ wurde in vorherigen NEP (2014, 2030 Version 2017) mit den
Maßnahmen M22a, M22b und M22c von der Bundesnetzagentur bestätigt. Das Projekt
ist im Bundesbedarfsplan 2015 enthalten (Vorhaben Nr. 39). Gesetzliche
Grundlage für die Höchstspannungsleitung Güstrow – Wolmirstedt ist das
Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) vom 31.12.2015, welches auf dem bestätigten
Netzentwicklungsplan Strom 2024 beruht.
Zum Stand des BBPlG, Vorhaben 39:Güstrow – Parchim Süd – Perleberg –
Stendal West – Wolmirstedt, ist mitzuteilen, dass das Planfeststellungsverfahren
in einem
Abschnitt bereits abgeschlossen ist, in zwei weiteren läuft dieses noch. Für
den Abschnitt Landesgrenze BB/ST –
Stendal West (ST, 47 km) läuft das Planfeststellungsverfahren, die
Antragsunterlagen wurden überarbeitet. Dieses wird voraussichtlich 2021
realisiert sein. Ein Raumordnungsverfahren war nicht erforderlich. Das Planfeststellungsverfahren
beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt wurde im
dritten Quartal 2014 eröffnet. Von einem Abschluss des Verfahrens wird im
zweiten Quartal 2019 ausgegangen. Für den Abschnitt Stendal West – Wolmirstedt (ST, 37 km) ist das Planfeststellungsverfahren
abgeschlossen, das voraussichtlich 2020 realisiert wird. Ein
Raumordnungsverfahren war nicht erforderlich. Das Planfeststellungsverfahren
wurde im zweiten Quartal 2018 abgeschlossen. Eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss
wurde abgewiesen. Die Bauarbeiten sollen im ersten Quartal 2019 beginnen.
Die Auswirkungen der im NEP
dargestellten Leitungsverbindungen auf Natur und Landschaft können erst in den
anschließenden Planungs- und Genehmigungsverfahren untersucht und bewertet
werden. Der NEP beschreibt weder Trassenkorridore, noch konkrete Trassenverläufe,
sondern zeigt lediglich den Übertragungsbedarf zwischen Anfangs- und Endpunkten
auf, der anhand von netzplanerischen Kriterien ermittelt wurde. Eine
standortscharfe Festlegung oder konkrete Trassenführung erfolgt – unter
Einbezug von Umwelt- und Alternativenprüfung – erst in den nachgelagerten
Genehmigungsschritten (z.B. Planfeststellungsverfahren). Erst dort werden ein
Trassenkorridor und anschließend der konkrete Verlauf der Leitung bzw. des
Erdkabels, die Standorte für die Masten, die zu verwendende
Übertragungstechnik, eventuelle Entschädigungs- oder Ausgleichsflächen sowie –
soweit vom Gesetzgeber zugelassen – mögliche Erdkabelabschnitte festgelegt und
genehmigt.
Im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens werden auch Möglichkeiten zu Minderung oder
Vermeidung von Auswirkungen auf Mensch und Umwelt geprüft, indem alternative
Varianten für die konkreten Leitungsbauprojekte betrachtet werden. Auch
konkrete Fragen des Naturschutzes wie Eingriffsbewertung, Kompensationsplanung
und arten- oder biotopschutzrechtliche Fragen bleiben den nachfolgenden
Genehmigungsverfahren der konkreten Bauvorhaben vorbehalten.
Aus diesem Grund werden die naturschutz-
und landschaftsbezogenen Belange im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
tiefgründig geprüft. Somit kann auf Ebene des NEP 2030 das Projekt 50HzT-P34
„Netzverstärkung Güstrow – Wolmirstedt“ naturschutzfachlich nicht bewertet
werden. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Neubau der 380 kV
Freileitung Perleberg – Stendal/West hat die UNB ausführlich Stellung genommen.
Die Bundesnetzagentur führt zur Vorbereitung eines Bundesbedarfsplans erneut eine Strategische Umweltprüfung durch. Sie hat dafür im April 2019 einen Untersuchungsrahmen festgelegt. Dieser enthält unter anderem Informationen zum Umfang und Detaillierungsgrad der Angaben, die in den späteren Umweltbericht aufzunehmen sind. D.h. der Umweltbericht wird noch erarbeitet und liegt zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor.
[1]Quelle:https://www.netzentwicklungsplan.de/sites/default/files/paragraphs-files/NEP_2025_2_Entwurf_Kap_7.pdf,
S.157
Anlagenverzeichnis:
- Stellungnahme des Landkreises Stendal zum Planfeststellungsverfahren für das geplante Vorhaben – Neubau 380 kV- Freileitung Perleberg - Stendal/West, Abschnitt Sachsen-Anhalt vom 12.12.2018
- Stellungnahme des Landkreises Stendal zum 2. Entwurf des NEP vom 13.05.2019