Betreff
Vorstellung der Stellungnahme zum Netzentwicklungsplan gemäß dem Antrag der Fraktion DIE LINKE - Bündnis 90/ Die Grünen(DS-Nr.: 599/2019)
Vorlage
620/2019
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

„Der NEP 2030 (2019) zeigt wie seine Vorgänger den Übertragungsbedarf zwischen Anfangs- und Endpunkten auf. Anfangspunkte liegen in der Regel in Regionen mit Erzeugungsüberschuss, Endpunkte in solchen mit hohem Verbrauch bzw. nahe Standorten von Kern- bzw. Kohlekraftwerken. Der NEP 2030 (2019) beschreibt keine konkreten Trassenverläufe von neuen Übertragungsleitungen, sondern dokumentiert den notwendigen Übertragungsbedarf zwischen Netzknoten. Genannte Ortsnamen zur Bezeichnung von Anfangs- und Endpunkten sind rein technische Aussagen, die der Identifikation bestehender Netzverknüpfungspunkte dienen. Konkrete Trassenkorridore bzw. Trassen werden nicht im NEP, sondern erst in den nachgelagerten Verfahrensschritten (z. Bsp. Bundesfachplanung, Planfeststellung) festgelegt. Der konkrete Verlauf und mögliche Bündelungsoptionen der Stromleitung sind keine Themen der Bedarfsplanung (NEP) sondern des konkreten Genehmigungsverfahrens.“[1]

Der überarbeitete Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2019-2030 listet Maßnahmen auf, die aus Sicht der vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zur bedarfsgerechten Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau des Stromnetzes bis zu den Zieljahren 2030 und 2035 notwendig sind. Von den im 2. Entwurf genannten Projekten ist der Landkreis Stendal von den folgenden Maßnahmen, die dem Startnetz zugerechnet werden, betroffen:

·         50HzT-P34: Netzverstärkung Güstrow – Wolmirstedt

Das Startnetz umfasst bestehende und bereits weit fortgeschrittene Netzentwicklungsmaßnahmen. Die Maßnahme „Netzverstärkung Güstrow – Wolmirstedt“ besteht aus den drei Abschnitten:

·         M22a: Perleberg – Stendal/West – Wolmirstedt

·         M22b: Parchim Süd – Perleberg

·         M22c: Güstrow – Parchim/Süd

„Das Startnetz enthält neben dem bestehenden Netz (Ist-Netz) auch fortgeschrittene Maßnahmen, bei denen das Plan­feststellungsverfahren bereits begonnen hat, sowie planfestgestellte und in der Umsetzung befindliche Maßnahmen. Diese sind als verbindlich anzusehen, da ihre energiewirtschaftliche Notwendigkeit zum Teil bereits von den zuständigen Genehmigungsbehörden bzw. vom Gesetzgeber im EnLAG sowie im BBPlG bestätigt wurde.“[2]

Der Landkreis Stendal ist ausschließlich von der Maßnahme M22a betroffen. Von Perleberg über Stendal/West nach Wolmirstedt wird ein 380 kV-Leitungsneubau in den bestehenden 220 KV-Trassenräumen errichtet. Das Projekt 50HzT-P34 „Netzverstärkung Güstrow – Wolmirstedt“ wurde in vorherigen NEP (2014, 2030 Version 2017) mit den Maßnahmen M22a, M22b und M22c von der Bundesnetzagentur bestätigt. Das Projekt ist im Bundesbedarfsplan 2015 enthalten (Vorhaben Nr. 39). Gesetzliche Grundlage für die Höchstspannungsleitung Güstrow – Wolmirstedt ist das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) vom 31.12.2015, welches auf dem bestätigten Netzentwicklungsplan Strom 2024 beruht.

Zum Stand des BBPlG, Vorhaben 39:Güstrow – Parchim Süd – Perleberg – Stendal West – Wolmirstedt, ist mitzuteilen, dass das Plan­feststellungs­verfahren in einem Abschnitt bereits abgeschlossen ist, in zwei weiteren läuft dieses noch. Für den Abschnitt Landesgrenze BB/ST – Stendal West (ST, 47 km) läuft das Planfeststellungsverfahren, die Antragsunterlagen wurden überarbeitet. Dieses wird voraussichtlich 2021 realisiert sein. Ein Raumordnungsverfahren war nicht erforderlich. Das Plan­feststellungs­verfahren beim Landes­verwaltungs­amt Sachsen-Anhalt wurde im dritten Quartal 2014 eröffnet. Von einem Abschluss des Verfahrens wird im zweiten Quartal 2019 aus­gegangen. Für den Abschnitt Stendal West – Wolmirstedt (ST, 37 km) ist das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen, das voraussichtlich 2020 realisiert wird. Ein Raumordnungsverfahren war nicht erforderlich. Das Plan­feststellungs­verfahren wurde im zweiten Quartal 2018 abgeschlossen. Eine Klage gegen den Plan­feststellungs­beschluss wurde abgewiesen. Die Bau­arbeiten sollen im ersten Quartal 2019 beginnen.

Die Auswirkungen der im NEP dargestellten Leitungsverbindungen auf Natur und Landschaft können erst in den anschließenden Planungs- und Genehmigungsverfahren untersucht und bewertet werden. Der NEP beschreibt weder Trassenkorridore, noch konkrete Trassenverläufe, sondern zeigt lediglich den Übertragungsbedarf zwischen Anfangs- und Endpunkten auf, der anhand von netzplanerischen Kriterien ermittelt wurde. Eine standortscharfe Festlegung oder konkrete Trassenführung erfolgt – unter Einbezug von Umwelt- und Alternativenprüfung – erst in den nachgelagerten Genehmigungsschritten (z.B. Planfeststellungsverfahren). Erst dort werden ein Trassenkorridor und anschließend der konkrete Verlauf der Leitung bzw. des Erdkabels, die Standorte für die Masten, die zu verwendende Übertragungstechnik, eventuelle Entschädigungs- oder Ausgleichsflächen sowie – soweit vom Gesetzgeber zugelassen – mögliche Erdkabelabschnitte festgelegt und genehmigt.

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens werden auch Möglichkeiten zu Minderung oder Vermeidung von Auswirkungen auf Mensch und Umwelt geprüft, indem alternative Varianten für die konkreten Leitungsbauprojekte betrachtet werden. Auch konkrete Fragen des Naturschutzes wie Eingriffsbewertung, Kompensationsplanung und arten- oder biotopschutzrechtliche Fragen bleiben den nachfolgenden Genehmigungsverfahren der konkreten Bauvorhaben vorbehalten.

Aus diesem Grund werden die naturschutz- und landschaftsbezogenen Belange im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens tiefgründig geprüft. Somit kann auf Ebene des NEP 2030 das Projekt 50HzT-P34 „Netzverstärkung Güstrow – Wolmirstedt“ naturschutzfachlich nicht bewertet werden. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Neubau der 380 kV Freileitung Perleberg – Stendal/West hat die UNB ausführlich Stellung genommen.

Die Bundesnetzagentur führt zur Vorbereitung eines Bundesbedarfsplans erneut eine Strategische Umweltprüfung durch. Sie hat dafür im April 2019 einen Untersuchungsrahmen festgelegt. Dieser enthält unter anderem Informationen zum Umfang und Detaillierungsgrad der Angaben, die in den späteren Umweltbericht aufzunehmen sind. D.h. der Umweltbericht wird noch erarbeitet und liegt zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor.



[1]Quelle:https://www.netzentwicklungsplan.de/sites/default/files/paragraphs-files/NEP_2025_2_Entwurf_Kap_7.pdf, S.157


Anlagenverzeichnis:

-       Stellungnahme des Landkreises Stendal zum Planfeststellungsverfahren für das geplante Vorhaben – Neubau 380 kV- Freileitung Perleberg - Stendal/West, Abschnitt Sachsen-Anhalt vom 12.12.2018

-       Stellungnahme des Landkreises Stendal zum 2. Entwurf des NEP vom 13.05.2019