Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Planung der Beratungsangebote im Landkreis
Stendal für das Jahr 2020 auf der Grundlage des Gesetzes zur Familienförderung
des Landes Sachsen- Anhalt und zur Neuordnung der Förderung sozialer
Beratungsangebote.
Sachverhalt:
Zum 01. Januar 2015 ist das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Familienförderung des Landes Sachsen- Anhalt und zur Neuordnung der Förderung sozialer Beratungsangebote (FamBeFöG) in Kraft getreten.
Nach § 20 Abs. 1 FamBeFöG gewährt das Land den Landkreisen und kreisfreien Städten nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 Zuweisungen zur Förderung der Angebote von Ehe-Lebens-,Familien- und Erziehungsberatungsstellen sowie Suchtberatungsstellen. Die Zuweisung des Lande an die Landkreise sind nach § 20 Abs. 2 FamBeFöG davon abhängig, dass die jeweiligen Landkreise eine mit den freien Trägern von Beratungsstellen abgestimmte und von den jeweiligen Kreistagen beschlossene Sozialplanung für die sachliche Zuständigkeit der Landkreise und Jugendhilfeplanung durchgeführt haben.
Im Rahmen der Sozialplanung sind insbesondere:
1. der Bestand an Einrichtungen und Diensten
festzustellen,
2. der Bedarf an sozialen Diensten und
Einrichtungen, die zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit
erforderlich sind, für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und
3. die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen
Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen; dabei ist Vorsorge zu treffen,
dass auch unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann.
Die aktuelle Fassung der im jeweiligen Bereich beschlossenen Jugendhilfe- und Sozialplanung ist spätestens am 31. Oktober des Jahres, welches dem Jahr, auf das die Planung bezogen ist vorausgeht, bei dem für Familienhilfe und Familienförderung zuständigen Ministerium einzureichen.
Zwischen den freien Trägern von Beratungsstellen und dem Landkreis Stendal gibt es eine abgeschlossene Rahmenvereinbarung zur integrierten psychosozialen Beratung im Landkreis Stendal. Dieser Vereinbarung liegt ein regionales Konzept mit Leistungsbeschreibung zugrunde. Entsprechend der Rahmenvereinbarung stimmen sich die freien Träger von Beratungsstellen und der Landkreis zur Planung ab.
Anlagenverzeichnis:
Beratungsstellenplanung im Landkreis Stendal für das Jahr 2020 nach dem Gesetz zur Familienförderung und zur Förderung sozialer Beratungsstellen des Landes Sachsen- Anhalt