Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Landkreises Stendal beschließt, in den Jahren 2020 bis 2025 jährlich bis zu zwei Studierende der Humanmedizin mit monatlich 800 EUR in der Regelstudienzeit und in der Facharzt-Weiterbildung mit 200 EUR zu fördern. Die Förderung ist an eine zukünftige ambulante ärztliche Tätigkeit im Landkreis Stendal gebunden.
Sachverhalt:
Für die Sicherstellung der
vertragsärztlichen Versorgung im Land Sachsen Anhalt ist die Kassenärztliche
Vereinigung Sachsen-Anhalt (KV-SA) verantwortlich.
Derzeit
sind im Landkreis Stendal nach der Feststellung des Landesausschusses der Ärzte
und Krankenkassen vom 11. Juni 2019 insgesamt 4 Hausarztstellen unbesetzt.
Darüber hinaus sind derzeit 1,5 Stellen im Bereich Haut- und
Geschlechtskrankheiten und eine Stelle im Bereich Urologie unbesetzt.
Aufgrund
der Altersstruktur der ambulant tätigen Ärzte ist zukünftig von einer
Verschlechterung der Versorgungssituation auszugehen.
Betrachtet
man den hausärztlichen Versorgungsbereich ergibt sich folgendes Bild:
Die
derzeit praktizierenden Hausärzte im Landkreis Stendal sind im Durchschnitt
54,14 Jahre alt. 34 von 75 tätigen Ärzten sind derzeit älter als 55 Jahre, dies
entspricht 45%.
Mit dem hier angedachten
Projekt soll in den nächsten fünf Jahren die Möglichkeit gegeben werden, für zwölf
angehende Ärzte in der ambulanten Versorgung einen Anreiz zu schaffen, im
Landkreis Stendal ambulant tätig zu werden. Dies soll in Form eines Stipendiums
geschehen.
Der Interessent bewirbt
sich für das Stipendium bei dem Landkreis Stendal.
Der Bewerbung müssen
folgende Unterlagen beigefügt sein:
Ø Abiturzeugnis in beglaubigter Kopie
Ø Nachweis über die Zulassung zum Medizinstudium an
einer deutschen Universität in Form einer Immatrikulationsbescheinigung
Ø Motivationsschreiben hinsichtlich der späteren
ambulanten Tätigkeit im Landkreis Stendal
Ø Lebenslauf
Die KV-SA und der
Landkreis Stendal stimmen sich über die Vergabe des Stipendiums ab.
Die Regelstudienzeit im Bereich Humanmedizin beträgt 6 Jahre und 3 Monate. In dieser Zeit soll der Stipendiat eine monatliche Förderung in Höhe von 800 EUR vom Landkreis Stendal erhalten. Studierende, die Anspruch auf BaföG haben, erhalten derzeit während des Medizinstudiums monatlich 649 EUR zzgl. eines Beitrags zur Krankenversicherung.
Um im ambulanten Bereich tätig zu sein, ist die Anerkennung als Facharzt erforderlich. Der Facharzt wird nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums im Rahmen einer Facharzt-Weiterbildung erworben. Die Mindestweiterbildungszeit beläuft sich auf fünf Jahre und wird durch den Landkreis, im Rahmen des Stipendiums, monatlich mit 200 EUR unterstützt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten des Vorhabens für
den Landkreis |
Jährliche Folgekosten |
Mittel bereits veranschlagt |
Deckungsvorschlag |
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Ja |
Nein |
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50.000 |
EUR |
50.000 |
EUR |
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HH-Stelle: 1.1.1.41.526101 |
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Falls § 18 DA
Sitzungsdienst zutrifft: Stellungnahme AL Kämmerei |
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Zusätzliche Anmerkungen: |
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