Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Aufwandsentschädigungssatzung für ehrenamtlich tätige Integrationslotsen im Landkreis Stendal für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2020.
Sachverhalt:
Neben der hauptamtlichen sozialen Beratung und Betreuung bildet ehrenamtliches Engagement eine wichtige Säule der Unterstützung nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigter Ausländer für die Orientierung im Lebensalltag. Die Einbindung der Bevölkerung des Landkreises Stendal zur Betreuung und Begleitung ist wichtiger Bestandteil der Willkommenskultur.
Ehrenamtliche Integrationslotsen sollen die erforderlichen Hilfestellungen im Alltagsleben geben und die gesellschaftliche Teilhabe der untergebrachten Personen verbessern.
Die Tätigkeit der Integrationslotsen wird Kenntnisvermittlung und Hilfestellung in den wichtigsten Lebensbereichen umfassen.
Auf der Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Integrationslotsen (Integrationslotsen- Richtlinie) RdErl. des MI vom 26.11.2015- 34.4-48002 gewährt das Land Sachsen- Anhalt eine Zuwendung für:
1. den Einsatz und die Tätigkeit der ehrenamtlichen Integrationslotsen
2. die Gewinnung und Qualifizierung sowie
3. die Anleitung und Koordinierung der ehrenamtlichen Integrationslotsen.
Voraussetzung ist gemäß § 35 Abs.2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit geltenden Fassung eine erlassene Satzung und die Vorlage eines Betreuungskonzeptes.
Der Einsatz der Integrationslotsen ist im Kreisgebiet vorgesehen. Die Entschädigung erfolgt nach Maßgabe der Entschädigungssatzung für ehrenamtlich tätige Integrationslotsen im Landkreis Stendal.
Das Betreuungskonzept des Landkreises Stendal vom 08.07.2016 hat weiterhin Bestand.
Die Entschädigungssatzung, welche auf der Kreistagssitzung am 13.12.2018 beschlossen wurde, tritt am 31.12.2019 außer Kraft.
Aufgrund dessen ist für das Jahr 2020 eine neue Satzung zu erlassen, um die Fördermittel zu erhalten. Die Aufwandsentschädigung der Integrationslotsen wird durch das Land vollständig gefördert.
Da die Fördermittel jährlich durch das Land gemäß der v.g. Richtlinie bewilligt werden, gilt die neue Satzung bis 31.12.2020.
Sollten die Fördermittel nicht
gewährt werden, wird diese Satzung erneut im Kreistag behandelt werden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten des Vorhabens für
den Landkreis |
Jährliche Folgekosten |
Mittel bereits veranschlagt |
Deckungsvorschlag |
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Ja |
Nein |
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28.200 |
EUR |
0 |
EUR |
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HH-Stelle: 3.5.1.80.542100 |
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Falls § 18 DA
Sitzungsdienst zutrifft: Stellungnahme AL Kämmerei |
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Zusätzliche Anmerkungen: |
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Anlagenverzeichnis:
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Aufwandsentschädigungssatzung
für ehrenamtlich tätige Integrationslotsen im Landkreis Stendal
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Anzahl
der ehrenamtlich tätigen Integrationslotsen im Landkreis Stendal
aufgeschlüsselt nach Kommunen