Beschlussvorschlag:
Der Kreistag hat gemäß § 41
Abs. 1 und 4 sowie § 42 Abs. 1 des Landesjagdgesetzes Sachsen-Anhalt (LJagdG
LSA) nachfolgend aufgeführte Personen als Kreisjägermeister, seine besonderen
Vertreter sowie die 4 Mitglieder des Jagdbeirates des Landkreises Stendal
gewählt:
Kreisjägermeister: Herr
Günter Scheffler
Vertreter der Jäger und
Allgemeiner Vertreter des
Kreisjägermeisters: ………………………………..
Besondere Vertreter des
Kreisjägermeisters:
(Jägermeister) Herr
Reiner Hakenholz
Herr
Manfred Richter
Herr
Manfred Joachim
Vertreter der Landwirtschaft: Herr Rüdiger Schmidt
Vertreter der
Forstwirtschaft: Herr
Matthias Thiede
Vertreter der
Jagdgenossenschaften: Herr Konrad
Werneke
Vertreter des Naturschutzes: Herr Siegfried Holzinger
Sachverhalt:
Der Kreisjägermeister, die
Jägermeister und der Vertreter der Jäger sind ein Vorschlag der Jägerschaften
des Landkreises. Als Vertreter der Jäger wurden vorgeschlagen:
Herr Markus Reister durch
die Jägerschaft Stendal
Frau Kerstin Kießling durch
die Jägerschaft Osterburg
Herr Markus Reister durch
die Jägerschaft Havelberg
Von den 3 Vorschlägen ist
1 Vertreter zu wählen.
Die Vertreter der
Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und der Jagdgenossenschaften wurden vom
Hauptverwaltungsbeamten, dem Landrat, vorgeschlagen. Der Vertreter des
Naturschutzes wird auf Grund einer allgemeinen Verwaltungsvorlage gewählt, da
es im Landkreis Stendal einen Naturschutzbeauftragten, welcher gemäß § 42 Abs.
1 Satz 2 LJagdG LSA das Vorschlagsrecht hat, nicht gibt.
Die Voraussetzung für die
Wahl aller mit Ausnahme des Vertreters der Jagdgenossenschaften und des
Naturschutzes ist der Besitz eines Jahresjagdscheines. Dies ergibt sich aus
folgenden gesetzlichen Reglungen:
-
für den
Kreisjägermeister aus § 41 Abs. 1 Satz 4 LJagdG LSA i.V.m. § 11 Abs. 5 Satz 1 BJagdG
-
für den Vertreter der
Jäger/Allgemeinen Vertreter des Kreisjägermeisters sowie für
die besonderen Vertreter des Kreisjägermeisters aus § 41 Abs. 4 Satz 4 LJagdG
LSA i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 4 LJagdG LSA,
§ 11 Abs. 5 Satz 1 BJagdG
-
für die
Mitglieder des Jagdbeirates aus § 42 Abs. 1 Satz 3 LJagdG LSA
Voraussetzung für die Wahl
des Vertreters des Naturschutzes ist gemäß § 42 Abs. 1 Satz 3 LJagdG LSA das
erfolgreiche Ablegen der Jägerprüfung.
Die genannten Voraussetzungen
liegen vor.
Für die Wahl werden
vorgeschlagen:
Kreisjägermeister:
Herr Günter Scheffler
Vertreter der Jäger und
allgemeiner Vertreter des Kreisjägermeisters:
Herr Markus Reister durch
die Jägerschaft Stendal
Frau Kerstin Kießling
durch die Jägerschaft Osterburg
Herr Markus Reister durch
die Jägerschaft Havelberg
Besondere Vertreter des
Kreisjägermeisters (Jägermeister)
1. Herr Reiner Hakenholz
2. Herr Manfred Richter
3. Herr Manfred Joachim
Vertreter der
Landwirtschaft:
Herr Rüdiger Schmidt
Vertreter der
Forstwirtschaft
Herr Matthias Thiede
Vertreter der
Jagdgenossenschaft
Herr Konrad Werneke
Vertreter des
Naturschutzes
Herr Siegfried Holzinger
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten des Vorhabens für
den Landkreis |
Jährliche Folgekosten |
Mittel bereits veranschlagt |
Deckungsvorschlag |
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Ja |
Nein |
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8.000 |
EUR |
8.000 |
EUR |
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HH-Stelle: 1.2.2.10.542100 |
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Falls § 18 DA
Sitzungsdienst zutrifft: Stellungnahme AL Kämmerei |
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Zusätzliche Anmerkungen: |
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