Betreff
Ergebnisfeststellung zur Wahl des Kreisjägermeisters, seiner besonderen Vertreter und der Mitglieder des Jagdbeirates des Landkreises Stendal
Vorlage
051/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag hat gemäß § 41 Abs. 1 und 4 sowie § 42 Abs. 1 des Landesjagdgesetzes Sachsen-Anhalt (LJagdG LSA) nachfolgend aufgeführte Personen als Kreisjägermeister, seine besonderen Vertreter sowie die 4 Mitglieder des Jagdbeirates des Landkreises Stendal gewählt:

Kreisjägermeister:                                        Herr Günter Scheffler

Vertreter der Jäger und

Allgemeiner Vertreter des

Kreisjägermeisters:                                      ………………………………..

Besondere Vertreter des                            

Kreisjägermeisters:                                     

(Jägermeister)                                               Herr Reiner Hakenholz

                                                                        Herr Manfred Richter

                                                                        Herr Manfred Joachim

Vertreter der Landwirtschaft:                      Herr Rüdiger Schmidt

Vertreter der Forstwirtschaft:                      Herr Matthias Thiede

Vertreter der Jagdgenossenschaften:      Herr Konrad Werneke

Vertreter des Naturschutzes:                     Herr Siegfried Holzinger


Sachverhalt:

Der Kreisjägermeister, die Jägermeister und der Vertreter der Jäger sind ein Vorschlag der Jägerschaften des Landkreises. Als Vertreter der Jäger wurden vorgeschlagen:

Herr Markus Reister durch die Jägerschaft Stendal

Frau Kerstin Kießling durch die Jägerschaft Osterburg

Herr Markus Reister durch die Jägerschaft Havelberg

Von den 3 Vorschlägen ist 1 Vertreter zu wählen.

Die Vertreter der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und der Jagdgenossenschaften wurden vom Hauptverwaltungsbeamten, dem Landrat, vorgeschlagen. Der Vertreter des Naturschutzes wird auf Grund einer allgemeinen Verwaltungsvorlage gewählt, da es im Landkreis Stendal einen Naturschutzbeauftragten, welcher gemäß § 42 Abs. 1 Satz 2 LJagdG LSA das Vorschlagsrecht hat, nicht gibt.

Die Voraussetzung für die Wahl aller mit Ausnahme des Vertreters der Jagdgenossenschaften und des Naturschutzes ist der Besitz eines Jahresjagdscheines. Dies ergibt sich aus folgenden gesetzlichen Reglungen:

-          für den Kreisjägermeister aus § 41 Abs. 1 Satz 4 LJagdG LSA i.V.m. § 11 Abs. 5 Satz 1 BJagdG

-          für den Vertreter der Jäger/Allgemeinen Vertreter des Kreisjägermeisters sowie für die besonderen Vertreter des Kreisjägermeisters aus § 41 Abs. 4 Satz 4 LJagdG LSA i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 4 LJagdG LSA, § 11 Abs. 5 Satz 1 BJagdG

-          für die Mitglieder des Jagdbeirates aus § 42 Abs. 1 Satz 3 LJagdG LSA

Voraussetzung für die Wahl des Vertreters des Naturschutzes ist gemäß § 42 Abs. 1 Satz 3 LJagdG LSA das erfolgreiche Ablegen der Jägerprüfung.

Die genannten Voraussetzungen liegen vor.

Für die Wahl werden vorgeschlagen:

 

Kreisjägermeister:

Herr Günter Scheffler

 

Vertreter der Jäger und allgemeiner Vertreter des Kreisjägermeisters:

Herr Markus Reister durch die Jägerschaft Stendal 

Frau Kerstin Kießling durch die Jägerschaft Osterburg

Herr Markus Reister durch die Jägerschaft Havelberg

 

 

 

 

 

Besondere Vertreter des Kreisjägermeisters (Jägermeister)

1. Herr Reiner Hakenholz

2. Herr Manfred Richter

3. Herr Manfred Joachim

 

Vertreter der Landwirtschaft:

Herr Rüdiger Schmidt

 

Vertreter der Forstwirtschaft

Herr Matthias Thiede

 

Vertreter der Jagdgenossenschaft

Herr Konrad Werneke

 

Vertreter des Naturschutzes

Herr Siegfried Holzinger

 


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten des Vorhabens für den Landkreis

Jährliche

Folgekosten

Mittel bereits veranschlagt

Deckungsvorschlag
(wenn nicht veranschlagt)

Ja

Nein

     

8.000

EUR

8.000

EUR

HH-Jahr: 2019

HH-Stelle: 1.2.2.10.542100

Falls § 18 DA Sitzungsdienst zutrifft: Stellungnahme AL Kämmerei

     

Zusätzliche Anmerkungen: