Begründung:
Der Kreistag stellt fest:
1. Seit nunmehr drei Jahren gelingt es weder der Kreisverwaltung, noch der ALS, noch den herangezogenen Beraterfirmen, Ordnung in die kreiseigene Abfallwirtschaft zubringen.
2. Trotz hinlänglicher Kritiken, Klagen, Dienstaufsichtsbeschwerden, Zeitungsberichten, Akteneinsichtsverlangen und kurzfristig herbeigeführten Satzungsänderungen konnten diese gravierenden Mängel nicht im Sinne einer effizienten, transparenten und nachvollziehbaren Gebührenkalkulation bis zum heutigen Tage beseitigt werden.
3. Der Kreistag hat als Satzungsgeber in seiner Mehrheit über Jahre dieses Agieren gebilligt und durch seine Beschlüsse auf eine Rechtssicherheit der Gebührensatzung vertraut.
Seit nunmehr über drei Jahren behauptet die Kreisverwaltung, die Abfallwirtschaft ist im Landkreis gut aufgestellt. Diese Behauptung wird trotzt gravierender Defizite hinsichtlich der Durchsetzung des Anschlusszwangs, fehlender, gesetzlich vorgeschriebener Verträge, Fehlkalkulationen im Gebührenbereich, unzähliger Beschwerden, Dienstaufsichtsbeschwerden, Akteneinsichtsersuchen und Kritiken aufrechterhalten. Höhepunkt ist die Aussage des zuständigen Dezernenten im OUL-Ausschuss am 27.08., der mit der Aussage, alles wäre rechtens bei den Abfallgebühren, die Wiederaufnahme der o.g. Gerichtsverhandlung ankündigte.
Antrag:
Der Kreistag möge beschließen:
I. Sämtliche Bestrebungen, das Gerichtsverfahren gegen den Landkreis zur Abfallgebührensatzung sowie weitere anhängige Verfahren in dieser Angelegenheit wieder aufzunehmen oder anderweitig (z.B. Berufungsverfahren) zu verlängern, sind ab sofort zu unterlassen.
II. Der Landrat wird beauftragt, sofort alle notwendigen Schritte einzuleiten, um eine neue Gebührenkalkulation dem Kreistag zeitnah zur Beschlussfassung auf den Tisch zu legen.
III. Der Kreistag beauftragt den Landrat, eine schonungslose Fehleranalyse vorzulegen. Aus der Analyse heraus sollen Vorschläge unterbreitet werden, welche organisatorischen, finanziellen, strukturellen und personellen Veränderungen vorgenommen werden müssten, um zukünftig rechtskonforme Satzungen beschließen zu können.
IV. Dem Kreistag ist detailliert darzustellen, wie er die Kritikpunkte des Gerichts auszuräumen gedenkt.
Anlagenverzeichnis:
- Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 29.08.2019