Betreff
Zuwendungsvertrag zur Förderung der Beratungsstelle für Hörbehinderte im Landkreis Stendal
Vorlage
519
Aktenzeichen
519
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt:

 

Zur Förderung der Beratungsstelle für Hörbehinderte im Landkreis Stendal erfolgt ab 2009 die Ausreichung der durch den Kreistag für diesen Zweck bereitgestellten Mittel auf dem Wege eines Zuwendungsvertrages ( siehe Anlage ) zwischen dem Landkreis und dem Beratungsstellen für Hörbehinderte e.V.


Sachverhalt:

 

Die Integration behinderter Menschen in alle Lebensbereiche der Gesellschaft ist in den zurückliegenden Jahren stärker in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. Die Verabschiedung zahlreicher Gesetze (u.a. SGB IX, Behindertengleichstellungsgesetz ) tragen diesem Umstand Rechnung, deren Umsetzung auch dem Landkreis obliegt.

 

Der Landkreis Stendal trägt im Rahmen der Daseinsvorsorge Verantwortung für alle Einwohner des Landkreises. In diesem Zusammenhang hat er darauf hinzuwirken, dass Menschen deren körperliche Funktionen, geistigen Fähigkeiten oder seelische Gesundheit eingeschränkt sind, die notwendige Unterstützung und Hilfe erhalten, um Benachteiligungen zu beseitigen und zu verhindern.

Ziel ist es gleichwertige Lebensbedingungen und Chancengleichheit für behinderte Menschen herzustellen, ihnen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Die besonderen Bedürfnisse der behinderten Menschen sind zu berücksichtigen.

 

Beratungsstellen für Hörbehinderte sind nicht in jedem Landkreis vorhanden. Die Beratungsstelle am Standort Stendal ist für die gesamte nördliche Region des Landes Sachsen- Anhalt tätig. Der Landkreis Stendal hat sich in den zurückliegenden Jahren an der Finanzierung der Beratungsstelle für Hörbehinderte beteiligt. Die zahlreichen Beratungs- und Unterstützungsangebote tragen dazu bei, dass sich die Lebenssituation der Hörbehinderten nachhaltig verbessert. Die Beratungsstelle ist derzeit notwendiger Bestandteil des sozialen Netzes.

 

Das Verhältnis zwischen dem Landkreis und der Beratungsstelle ist durch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit gekennzeichnet. Der Hörbehindertenverband arbeitet aktiv im Behindertenbeirat des Landkreises mit.

 

Die Förderung der Beratungsstelle für Hörbehinderte soll künftig auf der Grundlage eines Zuwendungsvertrages und nicht mehr als Zuwendungsbescheid realisiert werden.

Der Zuwendungsvertrag ist ein von zwei gleichberechtigten Partnern unter Berücksichtigung des öffentlichen Haushaltsrechtes ausgehandelter öffentlich- rechtlicher Vertrag.

Dieser ermöglicht dem Beratungsstellen für Hörbehindert e.V. als Zuwendungsempfänger insbesondere unter vergleichbaren schwierigen haushaltsrechtlichen Bedingungen wie im Jahr 2008 mehr Verlässlichkeit bezüglich der zeitnahen Verfügbarkeit der Fördermittel.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten des Vorhabens für den Landkreis

Jährliche

Folgekosten

Mittel bereits veranschlagt

Deckungsvorschlag
(wenn nicht veranschlagt)

 

 

Ja

Nein

     

9.600,00

EUR

     

EUR

HH-Jahr: 200     

 

 

HH-Stelle:      

 

Falls § 18 DA Sitzungsdienst zutrifft: Stellungnahme AL Kämmerei

     

Zusätzliche Anmerkungen:

     

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Zuwendungsvertrag