Betreff
Zuwendungsvertrag zur Förderung der Arbeit des Frauenhauses im Landkreis Stendal
Vorlage
520
Aktenzeichen
520
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt:

 

Zur Förderung der Arbeit des Frauenhauses im Landkreis Stendal erfolgt ab 2009 die Ausreichung der durch den Kreistag für diesen Zweck bereitgestellten Mittel auf dem Wege eines Zuwendungsvertrages ( siehe Anlage ) zwischen dem Landkreis und dem Frauenhausverein Stendal e.V.


Sachverhalt:

 

Beinahe täglich wird in den Medien über Gewalt berichtet, oft über Gewalt an Menschen weit weg von uns.

Nehmen wir aber die Gewalt wahr, die ohne Öffentlichkeit in der Familie geschieht? Ist Gewalt gegen Frauen und Kinder ein persönliches Problem?

Körperliche und seelische Misshandlung von Frauen durch Männer sind keine individuellen Schicksalsschläge, sie sind Folgen unserer gesellschaftlichen Realität, in der Männer es als Recht ansehen , Gewalt über Frauen und Kinder auszuüben.

 

Seit Anfang der 90- ziger Jahre ist dieses Thema auch in den neuen Bundesländer enttabuisiert und aufgrund des Engagements vieler Frauen und Männer, der Landesregierung, der Landkreise und Kommunen war es möglich wirksame Maßnahmen zum Schutz  und zur Hilfe der Betroffenen einzuleiten.

 

Im Jahr 1993 wurde das Frauenhaus Stendal eingeweiht, welches Frauen und deren Kinder, die Gewalt in ihrem häuslichen oder engeren sozialen Umfeld erlebt haben oder erleben, individuelle Unterstützung anbietet, um ihre Situation nachhaltig zu verbessern. Das Frauenhaus verfügt über 16 Plätze, davon 8 Plätze für Frauen und 8 Plätze für Kinder.

Der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit des Kreistages Stendal lässt sich regelmäßig über Arbeit des Frauenhausvereins Stendal e.V. unterrichten. Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass die Angebote des Frauenhausvereins Stendal e.V. sehr häufig in Anspruch genommen werden.  Die Auslastung des Frauenhauses liegt bei durchschnittlich 67 %, wobei  in einzelnen Monaten auch eine Auslastung von über 100 % erfolgte. Das Frauenhaus ist ein Hilfsangebot für Frauen und Kinder des gesamten Landkreises Stendal, es ist 24 Stunden an 365 Tagen geöffnet. Dieses ist nur leistbar durch ein hohes ehrenamtliches Engagement und die gute Kooperation mit Partnern ( u.a. Polizei, Behörden ) innerhalb des Landkreises.

 

Der Landkreis Stendal hat die Arbeit des Frauenhausvereins Stendal e.V. in der Vergangenheit finanziell unterstützt, denn Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache, Gewalt gegen Frauen ist ein Problem unserer Gesellschaft, Gewalt gegen Frauen geht uns alle an. Die Unterstützung dieser Arbeit ist im Rahmen der Daseinsvorsorge von erheblichem öffentlichen Interesse. Ohne Zweifel ist das Frauenhaus derzeit unverzichtbarer Bestandteil des sozialen Netzes.

 

Die Förderung des Frauenhauses soll künftig auf der Grundlage eines Zuwendungsvertrages und nicht mehr als Zuwendungsbescheid realisiert werden.

Der Zuwendungsvertrag ist ein von zwei gleichberechtigten Partnern unter Berücksichtigung des öffentlichen Haushaltsrechtes ausgehandelter öffentlich- rechtlicher Vertrag. Dieser ermöglicht dem Frauenhausverein Stendal e.V.  als Zuwendungsempfänger insbesondere unter vergleichbaren schwierigen haushaltsrechtlichen Bedingungen wie im Jahr 2008 mehr Verlässlichkeit bezüglich der zeitnahen Verfügbarkeit der Fördermittel.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten des Vorhabens für den Landkreis

Jährliche

Folgekosten

Mittel bereits veranschlagt

Deckungsvorschlag
(wenn nicht veranschlagt)

 

 

Ja

Nein

     

22.225,00

EUR

     

EUR

HH-Jahr: 200     

 

 

HH-Stelle:      

 

Falls § 18 DA Sitzungsdienst zutrifft: Stellungnahme AL Kämmerei

     

Zusätzliche Anmerkungen:

     

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Zuwendungsvertrag