Betreff
Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 510 - Mittelfristige Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2009/10 bis 2013/14 für den Landkreis Stendal
Vorlage
523
Art
Antrag

Begründung:

 

Die Sekundarschule „Komarow“ leistet seit vielen Jahren eine anerkannt erfolgreiche pädagogische Arbeit, insbesondere bei der Integration von Aussiedlern und Migranten für den gesamten Landkreis Stendal.

 

Das erklärte Ziel der Fraktionen des Kreistages sowie der Kreisverwaltung ist es, die Komarow-Sekundarschule zu erhalten. Dazu ist es notwendig den Schülern, Eltern und Pädagogen dieser Schule eine mittel- bzw. langfristige Planungssicherheit zu geben.

 

Laut Verordnung zur Schulentwicklungsplanung vom 22.09.2008 sind mindestens 180 Schüler zum Bestand der Schule erforderlich. Darüber hinaus sind zur Bildung von Anfangsklassen mindestens 20 Schüler notwendig.

 

Entsprechend vorliegender Planung (S. 177) sind für die Schuljahre 2010/2011 und 2011/2012 weniger als 20 Schüler für die Kl. 5 und für die Schuljahre 2012/2013 und 2013/2014 weniger als 180 Gesamtschüler vorgesehen.

 

Damit wäre der Bestand der Schule gefährdet.

 

Durch eine Begrenzung der Schülerzahlen in der Ganztagssekundarschule „Comenius“ lediglich für 2 Jahre könnten diese 2 Bedingungen an der Sekundarschule „Komarow“ erfüllt werden. Trotzdem wäre die 3-Zügigkeit der Ganztagsschule gesichert.


Gegenstand des Antrages:

 

Ausführungen zur Verwaltungsgemeinschaft Stendal-Uchtetal auf S. 152

unter a) Sekundarschule „Comenius“ Ganztagsschule

 

Ab der Passage „Der Zugang zu dieser Sekundarschule...“ werden die folgenden Sätze ergänzt bzw. geändert:

 

In die Klassenstufe 5 werden maximal 72 Schülerinnen und Schüler über ein 2-stufiges Losverfahren aufgenommen.

 

Dieser Satz soll ergänzt werden mit:

In den Schuljahren 2010/11 und 2011/12 wird diese Anzahl aus jetziger Sicht auf 65 bzw. 62 Schüler begrenzt. Diese bis zu 72 Plätze berücksichtigen die Schullaufbahnerklärungen der Erziehungs-/Sorgeberechtigten.

 

Nachfolgender Satz soll verändert werden:

alte Fassung:

Davon sind 2/3 der Plätze = 48 Plätze Kindern aus dem ehemaligen Einzugsbereich der Ganztagssekundarschule „Comenius“ vorbehalten und 1/3 der Plätze = 24 Plätze Kindern, die nicht aus diesem Einzugsbereich kommen, einschließlich denen, die in der ersten Stufe des Losverfahrens nicht berücksichtigt werden konnten, weil sie nun einem anderen Schuleinzugsbereich zugeordnet sind.

 

neue Fassung:

Davon sind 48 Plätze (entspricht in der Regel 2/3 der Plätze) Kindern aus dem ehemaligen Einzugsbereich der Ganztagssekundarschule „Comenius“ vorbehalten und die restlichen Plätze (ca. 1/3 der Plätze) Kindern, die nicht aus diesem Einzugsbereich kommen, einschließlich denen, die in der ersten Stufe des Losverfahrens nicht berücksichtigt werden konnten, weil sie nun einem anderen Schuleinzugsbereich zugeordnet sind.

           

 

 

 

Günter Rettig

Fraktionsvorsitzender