Betreff
Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Stendal
Vorlage
528
Aktenzeichen
528
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt das vorliegende Abfallwirtschaftskonzept (AWK) als Planungs- und Handlungsgrundlage für die Abfallwirtschaft im Landkreis Stendal für den Zeitraum 2009 bis 2013.

 


Sachverhalt:

 

Der Landkreis Stendal hat als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, entsprechend § 19 Abs. 5 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes  (KrW-/AbfG) vom 27.September 1994, ein Abfallwirtschaftskonzept, bezogen auf die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung der in seinem Gebiet anfallenden, ihm zu überlassenden Abfälle zu erstellen.

Gemäß § 8  Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA) vom 10. März 1998 ist dieses Konzept, unter Berücksichtigung des Abfallwirtschaftsplanes des Landes Sachsen-Anhalt alle fünf Jahre fortzuschreiben.

Es soll die voraussichtliche Entwicklung der Abfallwirtschaft eines vorausschauend  zehnjährigen Planungszeitraumes umfassen und Aussagen zu einer gleichfalls zehnjährigen Entsorgungssicherheit treffen.

 

Gemäß § 8 (4) AbfG LSA bedarf es bei der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes einer Beteiligung  betroffener Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit durch Auslegung. Diese erfolgte  im Zeitraum vom 26.02. – 26.03.2009.

 

Das AWK  wurde gemeinsam durch das Umweltamt des Landkreises Stendal und die ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH, unter Mitwirkung der EcoEnergy, Gesellschaft für Energie- und Umwelttechnik mbH, Walkenried, erstellt.

Es umfasst den Zeitraum von 2009 bis 2013 und schreibt das vom Kreistag des Landkreises Stendal  am 03.05.2001 beschlossene Abfallwirtschaftskonzept fort.

 

Für das AWK maßgebliche rechtliche Veränderungen ergaben sich insbesondere durch das Verbot der Deponierung unbehandelten Restmülls, entsprechend TA-Siedlungsabfall (TASi) und Abfallablagerungsverordnung, aus der novellierten Gewerbeabfallverordnung, der Altholzverordnung und aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz.

 

Es werden auf der Grundlage der rechtlichen und tatsächlichen Entwicklung Vergleiche zu den Handlungsstrategien, Empfehlungen und Umsetzungen aus dem vorherigen  Konzept vorgenommen und anhand von Analysen, bspw. der Abfallmengenentwicklung, Prognosen und Handlungsgrundsätze entwickelt sowie Maßnahmen und Ziele, unter Beachtung der grundlegenden abfallwirtschaftlichen Zielhierarchie, Vermeidung – vor Verwertung – vor Beseitigung, vorgeschlagen.

Entsprechend der Zielstrategie einer nachhaltigen abfallwirtschaftlichen Entwicklung, d.h. in Gleichwertigkeit ökologischer, ökonomischer und soziologischer Komponenten, stehen ebenso wirtschaftliche Strukturen, Komponenten und Entwicklungen und maßgeblich Gebühren sowie Gebührengerechtigkeit  im Fokus der Betrachtungen und Bewertung.

 

Von besonderer Bedeutung für die Entwicklung der Abfallwirtschaft im Landkreis sind die hinsichtlich der Bioabfallverwertung  und der Verbringung, Entsorgung mineralischer Abfälle vorgenommenen strategischen Überlegungen und vorgeschlagenen Zielhierarchien.

Die Bioabfallverwertung ist seit längerem in der Diskussion, die Verwaltung durch den Kreistag aufgefordert, grundsätzliche Überlegungen zu zukünftig wirtschaftlich und ökologisch tragfähigen Zielstrategien  anzustellen und zwar vor dem Hintergrund der Mengenentwicklung im Bioabfallbereich, ihrer auch energetischen Komponente, u.a. hinsichtlich des möglichen Anteils der Abfallwirtschaft an der Entwicklung der Altmark als Bioenergieregion, bis hin zu abfallrechtlichen Entwicklungen unter Erhalt bzw.  Erhöhung von Gebührengerechtigkeit und Gebührensparsamkeit.

Für mineralische Abfälle ist nur noch bis 2011 Entsorgungssicherheit innerhalb des Landkreises durch Annahme als Deponieersatzbaustoffe im Rahmen der Schließung der Deponie gegeben, Bezogen auf den Beurteilungszeitraum einer zehnjährigen Entsorgungssicherheit ist der Landkreis verpflichtet, alternative Prüfungen vorzunehmen und Entscheidungen zu treffen. In Betracht kommt eine Entsorgung im eigenen Landkreis auf einer noch zu errichtenden Mineralstoffdeponie oder Entsorgung außerhalb des Landkreises. Sofern die Prüfung aller, insbesondere wirtschaftlicher Umstände ergibt, dass ein Deponiestandort im Landkreis, errichtet durch Dritte, den Landkreis (die ALS) oder Letzterer mit Dritten in Betracht kommt, wird dies dem Kreistag anhand fundierter Planungs- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zur Entscheidung vorgelegt.

Sollte sich eine Verbringung nicht verwertbarer mineralischer Abfälle auf außerhalb unseres Landkreises gelegene Deponien als wirtschaftlicher, die Errichtung einer Deponie im Landkreis folglich als großes, unkalkulierbares Risiko erweisen, wird vom Bau einer Deponie Abstand zu nehmen sein und werden diese Abfälle aus der Entsorgung über den Landkreis ausgeschlossen.

 

Im Rahmen der Auslegung vom 26.02 bis 26.03 gingen 17 überwiegend zustimmende Stellungnahmen ein. Die Stellungnahmen sind einer eingehenden Prüfung und Bewertung unterzogen worden, s. Abwägungsprotokoll Anlage 2.

Eine Reihe von Standpunkten, Forderungen und Hinweise beziehen sich auf Positionen und Intentionen, wie sie durch das AWK bereits verfolgt werden, sind gewissermaßen als Unterstreichung, Hervorhebung zu werten. Teilweise werden konzeptionelle Ansätze, Empfehlungen zu Untersuchungen und alternativen Verfahrensprüfungen mit so nicht vorweg nehmbaren Planungsentscheidungen verwechselt. Darauf wird in der Abwägung eingegangen.

Beachtung, Änderung bzw. Ergänzung, erfahren zu korrigierende bzw. fehlende Zahlen oder nuanciell zu ändernde, zu ergänzende Aussagen.

Daneben wurde im Ausschuss für Ordnung, Umwelt und Landschaftsschutz an einigen Stellen zu große Unbestimmtheit durch Verwendung von Konjunktiven moniert. Das wird dem Bedarf nach grundlegender Bestimmtheit des AWK entsprechend geändert, s. Anlage 3.

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

  1. Abfallwirtschaftskonzept – bereits vorliegend
  1. Abwägungsprotokoll
  2. Änderungsverzeichnis mit Anlagen