Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt das vorliegende Abfallwirtschaftskonzept (AWK) als
Planungs- und Handlungsgrundlage für die Abfallwirtschaft im Landkreis Stendal
für den Zeitraum 2009 bis 2013.
Sachverhalt:
Der
Landkreis Stendal hat als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger,
entsprechend § 19 Abs. 5 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) vom 27.September 1994, ein
Abfallwirtschaftskonzept, bezogen auf die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung
der in seinem Gebiet anfallenden, ihm zu überlassenden Abfälle zu erstellen.
Gemäß
§ 8 Abfallgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt (AbfG LSA) vom 10. März 1998 ist dieses Konzept, unter
Berücksichtigung des Abfallwirtschaftsplanes des Landes Sachsen-Anhalt alle
fünf Jahre fortzuschreiben.
Es
soll die voraussichtliche Entwicklung der Abfallwirtschaft eines
vorausschauend zehnjährigen
Planungszeitraumes umfassen und Aussagen zu einer gleichfalls zehnjährigen
Entsorgungssicherheit treffen.
Gemäß
§ 8 (4) AbfG LSA bedarf es bei der Fortschreibung des
Abfallwirtschaftskonzeptes einer Beteiligung
betroffener Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit durch
Auslegung. Diese erfolgte im Zeitraum
vom 26.02. – 26.03.2009.
Das
AWK wurde gemeinsam durch das Umweltamt
des Landkreises Stendal und die ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH, unter
Mitwirkung der EcoEnergy, Gesellschaft für Energie- und Umwelttechnik mbH,
Walkenried, erstellt.
Es
umfasst den Zeitraum von 2009 bis 2013 und schreibt das vom Kreistag des
Landkreises Stendal am 03.05.2001
beschlossene Abfallwirtschaftskonzept fort.
Für
das AWK maßgebliche rechtliche Veränderungen ergaben sich insbesondere durch
das Verbot der Deponierung unbehandelten Restmülls, entsprechend
TA-Siedlungsabfall (TASi) und Abfallablagerungsverordnung, aus der novellierten
Gewerbeabfallverordnung, der Altholzverordnung und aus dem Elektro- und
Elektronikgerätegesetz.
Es
werden auf der Grundlage der rechtlichen und tatsächlichen Entwicklung
Vergleiche zu den Handlungsstrategien, Empfehlungen und Umsetzungen aus dem
vorherigen Konzept vorgenommen und
anhand von Analysen, bspw. der Abfallmengenentwicklung, Prognosen und
Handlungsgrundsätze entwickelt sowie Maßnahmen und Ziele, unter Beachtung der
grundlegenden abfallwirtschaftlichen Zielhierarchie, Vermeidung – vor
Verwertung – vor Beseitigung, vorgeschlagen.
Entsprechend
der Zielstrategie einer nachhaltigen abfallwirtschaftlichen Entwicklung, d.h.
in Gleichwertigkeit ökologischer, ökonomischer und soziologischer Komponenten,
stehen ebenso wirtschaftliche Strukturen, Komponenten und Entwicklungen und
maßgeblich Gebühren sowie Gebührengerechtigkeit im Fokus der Betrachtungen und Bewertung.
Von
besonderer Bedeutung für die Entwicklung der Abfallwirtschaft im Landkreis sind
die hinsichtlich der Bioabfallverwertung
und der Verbringung, Entsorgung mineralischer Abfälle vorgenommenen
strategischen Überlegungen und vorgeschlagenen Zielhierarchien.
Die
Bioabfallverwertung ist seit längerem in der Diskussion, die Verwaltung durch
den Kreistag aufgefordert, grundsätzliche Überlegungen zu zukünftig
wirtschaftlich und ökologisch tragfähigen Zielstrategien anzustellen und zwar vor dem Hintergrund der
Mengenentwicklung im Bioabfallbereich, ihrer auch energetischen Komponente, u.a.
hinsichtlich des möglichen Anteils der Abfallwirtschaft an der Entwicklung der
Altmark als Bioenergieregion, bis hin zu abfallrechtlichen Entwicklungen unter
Erhalt bzw. Erhöhung von
Gebührengerechtigkeit und Gebührensparsamkeit.
Für
mineralische Abfälle ist nur noch bis 2011 Entsorgungssicherheit innerhalb des
Landkreises durch Annahme als Deponieersatzbaustoffe im Rahmen der Schließung
der Deponie gegeben, Bezogen auf den Beurteilungszeitraum einer zehnjährigen
Entsorgungssicherheit ist der Landkreis verpflichtet, alternative Prüfungen
vorzunehmen und Entscheidungen zu treffen. In Betracht kommt eine Entsorgung im
eigenen Landkreis auf einer noch zu errichtenden Mineralstoffdeponie oder
Entsorgung außerhalb des Landkreises. Sofern die Prüfung aller, insbesondere
wirtschaftlicher Umstände ergibt, dass ein Deponiestandort im Landkreis,
errichtet durch Dritte, den Landkreis (die ALS) oder Letzterer mit Dritten in
Betracht kommt, wird dies dem Kreistag anhand fundierter Planungs- und
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zur Entscheidung vorgelegt.
Sollte
sich eine Verbringung nicht verwertbarer mineralischer Abfälle auf außerhalb
unseres Landkreises gelegene Deponien als wirtschaftlicher, die Errichtung
einer Deponie im Landkreis folglich als großes, unkalkulierbares Risiko
erweisen, wird vom Bau einer Deponie Abstand zu nehmen sein und werden diese
Abfälle aus der Entsorgung über den Landkreis ausgeschlossen.
Im
Rahmen der Auslegung vom 26.02 bis 26.03 gingen 17 überwiegend zustimmende
Stellungnahmen ein. Die Stellungnahmen sind einer eingehenden Prüfung und
Bewertung unterzogen worden, s. Abwägungsprotokoll Anlage 2.
Eine
Reihe von Standpunkten, Forderungen und Hinweise beziehen sich auf Positionen
und Intentionen, wie sie durch das AWK bereits verfolgt werden, sind
gewissermaßen als Unterstreichung, Hervorhebung zu werten. Teilweise werden
konzeptionelle Ansätze, Empfehlungen zu Untersuchungen und alternativen
Verfahrensprüfungen mit so nicht vorweg nehmbaren Planungsentscheidungen
verwechselt. Darauf wird in der Abwägung eingegangen.
Beachtung,
Änderung bzw. Ergänzung, erfahren zu korrigierende bzw. fehlende Zahlen oder
nuanciell zu ändernde, zu ergänzende Aussagen.
Daneben
wurde im Ausschuss für Ordnung, Umwelt und Landschaftsschutz an einigen Stellen
zu große Unbestimmtheit durch Verwendung von Konjunktiven moniert. Das wird dem
Bedarf nach grundlegender Bestimmtheit des AWK entsprechend geändert, s. Anlage
3.
Anlagenverzeichnis:
- Abfallwirtschaftskonzept – bereits vorliegend
- Abwägungsprotokoll
- Änderungsverzeichnis mit Anlagen