Betreff
Fortschreibung der gültigen Mittelfristigen Schulentwicklungsplanung für die Berufsbildenden Schulen – Antrag zur Beschulung in der Schulform Berufsschule für den Beruf: Fachpraktiker für Zerspanungsmechanik gemäß § 66 BBiG/§42 HWO Absatz 3
Vorlage
219/2020
Aktenzeichen
219/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Landkreises Stendal stimmt der Beantragung der Schulform Berufsschule Fachpraktiker für Zerspanungsmechanik am Berufsschulzentrum des Landkreises Stendal beim Landesschulamt zu.Betreff

 

 


Sachverhalt:

 

Das Berufsschulzentrum des Landkreises Stendal beantragt zum Schuljahr 2020/21 die Beschulung in der Schulform Berufsschule (duale Ausbildung) für folgenden neuen Beruf: Fachpraktikerin/Fachpraktiker für Zerspanungsmechanik in einer 3,5-jährigen Ausbildung gemäß §66 BBiG/§42 HWO Absatz 3.

 

Das Berufsschulzentrum führt bereits seit vielen Jahren mehrere Bildungsgänge in der Ausbildung von Fachpraktiken gemäß §66 BBiG/§42 HWO Absatz 3 in der Schulform Berufsschule.  Der Beruf - Fachpraktiker für Zerspanungsmechanik- ist geeignet für Menschen mit Behinderung bzw. mit dauerhaften Beeinträchtigungen.

 

Die Klassenstärke wird im Bereich von 8 bis 12 Auszubildenden pro Ausbildungsjahr liegen.

Die Perspektive für eine Vermittlung auf dem 1. Arbeitsmarkt ist im Bereich Zerspanungsmechanik ist gut.

 

Die verschiedenen vermittelten Fertigkeiten bei der Herstellung von Bauteilen und Werkstücken, bei der Einrichtung von Werkzeugmaschinen sowie bei der Bedienung werden dringend im Bereich Zerspanungsmechanik benötigt.

 

Die personellen und sachlichen Mittel sind am Berufsbildungszentrum vorhanden.

 

Diesen erhöhten Bedarf möchten wir als Schulträger gemeinsam mit unserem Berufsschulzentrum, Ausbildungseinrichtung und Trägern von Ausbildung Rechnung tragen.