Betreff
Satzung Rettungsdienstbereichsplan
Vorlage
239/2020
Aktenzeichen
239/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag des Landkreises Stendal beschließt aufgrund der §§ 8 und 45 Abs. 2 Ziffer 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der derzeit geltenden Fassung und § 7 des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) vom 18.12.2012 (GVBl. LSA 2012, 624), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (GVBl. LSA S. 76, 80), die Änderung des Rettungsdienstbereichsplanes zur Gewährleistung der flächendeckenden Versorgung in jedem Rettungsdienstbereich.


Sachverhalt:

Am 13.09.2018 hat der Kreistag die Neufassung des Rettungsdienstbereichsplanes des Landkreis Stendal auf der Grundlage der §§ 8, 45 Abs. 2 Ziffer 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBI: LSA S. 288) und § 7 des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) vom 28.12.2012 (GVBl. LSA 2012, 624), mehrfach geändert durch Gesetz vom 26.10.2017 (GVBl. LSA S. 197) zur Gewährleistung der flächendeckenden Versorgung in jedem Rettungsdienstbereich beschlossen.

Der Rettungsdienstbereichsplan als Satzung unterliegt einer kontinuierlichen Fortschreibung, die den wirtschaftlichen und effektiven Gesichtspunkten zur Gewährleistung der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und der qualifizierten Patientenbeförderung gerecht wird.

Entsprechend dieser Fortschreibung wird mitgeteilt, dass die Anlagen 1 und 3:

-       Anlage 1 – Aktuelle Rettungswachen,

-       Anlage 3 – Geplante Änderung der Rettungswachen

entsprechend der Einrichtung provisorischer Rettungswachen (RW) zur Verbesserung der Hilfsfristen geändert werden.

Die Änderungen beziehen sich auf die Umsetzung der Anlage 3 des Rettungsdienstbereichsplanes zu den geplanten Änderungen der Rettungswachen (RW).

Hierzu ist ein Beschluss zur Änderung des Rettungsdienstbereichsplanes als Satzung aufgrund der avisierten und geplanten Änderungen erforderlich.

Im Rahmen der provisorischen Errichtung der Rettungswachen, welche nicht im finalen Objekt eingerichtet werden, wird die Änderung mit einer Stufung realisiert. Im vergangenen Zeitraum wurde bereits mittels einer geplanten Stufung eine Verbesserung erzeugt. Es wurden die Stufen 1 ab dem 01.10.2018 und die Stufe 2 ab dem 01.06.2019 umgesetzt. Die Stufung mit den Stufen 3.1 ab 01.02.2020 für die Rettungswache Klietz und Stufe 3.2 für die Rettungswache Iden ab 01.03.2020 sowie die Stufe 4 ab dem 01.09.2020 sind der Anlage 1 zu entnehmen. Dargestellt sind u. a. auch die aktuelle Situation der Vorhaltung der Rettungsmittel und die Anzahl der Rettungswachen.

Die Änderungen sollen kurz und mittelfristig zu einer Verbesserung der Hilfsfristen führen.

Die Stufung der Änderung des Rettungsdienstbereichsplanes ist u. a. auf das zusätzlich fehlende Personal des Leistungserbringers zurückzuführen.


Anlagenverzeichnis:

Satzung zum Rettungsdienstbereichsplan