Sachverhalt:
Der Landesjugendhilfeausschuss hat im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und im Rahmen seiner Zuständigkeit am 22.06.2020 den in der Anlage beigefügten Beschluss „Bedarfsgerechte Förderung der Kinder-und Jugendhilfe sicherstellen“ gefasst.
Teil dieser Beschlusslage ist auch ein Appell „an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die kommunalen Vertretungskörperschaften, die Finanzierung der in den Jugendhilfeplanungen formulierten Bedarfe auch perspektivisch zu gewährleisten, damit nicht wichtige Angebote und Strukturen der Kinder-und Jugendhilfe vor Ort in einer Situation verloren gehen, in der und nach der es dieser Angebote für junge Menschen besonders bedarf.“
Das Landesjugendamt hat diesen Beschluss am 15. Juli 2020 (Eingang am 16. Juli 2020) an das Jugendamt gesendet - mit Bitte um Weiterleitung an den Jugendhilfeausschuss.
Der Jugendhilfeausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
Anlagenverzeichnis:
Beschluss LJHA vom
22.06.2020