Sachverhalt:
Gemäß § 131 Abs. 1 S. 1 KVG LSA vertritt der Hauptverwaltungsbeamte die Kommune in der Gesellschafterversammlung oder in dem entsprechenden Organ der Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts, an denen die Kommune beteiligt ist. Er kann einen Beschäftigten der Kommune mit seiner Vertretung beauftragen.
Der Landrat hat die nachfolgenden Vertretungsregelungen festgelegt:
- Herr Sebastian Stoll, 1. Beigeordneter beim Landkreis Stendal, vertritt den Landrat in den Gesellschafterversammlungen der Gesellschaft für Arbeitsförderung des Landkreises Stendal mbH
- Herr Thomas Lötsch, 2. Beigeordneter beim Landkreis Stendal, vertritt den Landrat in den Gesellschafterversammlungen der Flugplatzgesellschaft Stendal-Borstel mbH.
Weiterhin vertritt der Hauptverwaltungsbeamte gemäß § 131 Abs. 3 i. V. m Abs. 1 KVG LSA die Kommune in einem Aufsichtsrat, wenn der Kommune das Recht eingeräumt wurde, Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Im Falle seiner Entsendung in den Aufsichtsrat kann der Hauptverwaltungsbeamte die Wahrnehmung der Aufgaben in diesem Gremium einem geeigneten Beschäftigten übertragen.
Der Landrat hat
- Herrn Sebastian Stoll, 1. Beigeordneter beim Landkreis Stendal, die Aufgabe übertragen, die Funktion im Aufsichtsrat der ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH wahrzunehmen.
Alle Beauftragungen bzw. Übertragungen gelten bis zum Ausscheiden aus dem Amt als Beigeordneter oder bis auf Widerruf.