Begründung:
Die Elbestadt Sandau und die Hansestadt Werben befinden sich durch die umfangreichen Baumaßnahmen in einer finanziellen Ausnahmesituation. In der Stadt Sandau ist die Ortsdurchfahrt durch die Sanierung der Bundesstraße 107 voll gesperrt. Zusätzlich wird die Deichüberfahrt zur Fähre erneuert. Ein Betrieb der Elbfähre ist über Monate nicht möglich, wodurch die Einnahmen komplett ausfallen.
Durch die Sanierung des Fähranlegers an der Landestraße 2 zwischen Havelberg und Räbel musste der Betrieb der Elbfähre Werben/Räbel gänzlich eingestellt werden. Aufgrund der Baumaßnahmen konnten keine Einnahmen generiert werden. Nun steht eine weitere Sanierung an, denn die Landesstraße 2 zwischen Räbel und Werben wird erneuert; das bedeutet einen weiteren Ausfall der Fähre und erneute Einnahmeverluste.
Die Fähren Sandau (Elbe) und Werben/Räbel haben für den Landkreis Stendal eine herausragende Bedeutung, denn sie werden von vielen Pendlern der umliegenden Verbands- und Einheitsgemeinden genutzt. Sie sind ein wichtiges Bindeglied für die Gemeinden des Landkreises im Bereich des Tourismus, vor allem entlang der überregionalen Radwanderwege (Elbe- und Havel-Radweg sowie Altmarkrundkurs).
Antrag:
Der Kreistag des Landkreises Stendal
beschließt:
1.
Der
Landkreis Stendal unterstützt die Stadt Sandau (Elbe) und die Hansestadt Werben
mit einer außerplanmäßigen finanziellen Unterstützung in Höhe von jeweils
10.000 Euro beim Betrieb der Elbfähren.
2.
Der
Landrat wird beauftragt, die notwendigen Haushaltsmittel aus dem Gesamthaushalt
bereitzustellen.
Thomas Staudt
Fraktionsvorsitzender