Betreff
Einführung eines Azubi-Tickets im Landkreis Stendal
Vorlage
255/2020
Aktenzeichen
255/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt:

1.    Das Azubi-Ticket Sachsen-Anhalt wird in allen öffentlichen straßengebundenen Verkehrsmitteln im Landkreis Stendal ab 01.01.2021 bis vorerst 31.12.2022 anerkannt. Voraussetzung der Anerkennung des Azubi-Tickets Sachsen-Anhalt ist eine Förderung/Anreizfinanzierung durch das Land gem. Förderrichtlinie zur Anreizfinanzierung für die Anerkennung des Azubi-Tickets Sachsen-Anhalt im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr.

2.    Der Landrat wird beauftragt, mit dem Genehmigungsinhaber (stendalbus GmbH) die für eine Anerkennung des Azubi-Tickets Sachsen-Anhalt erforderlichen Änderungen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages vorzubereiten und durchzuführen sowie ab dem Jahr 2021 die notwendigen Finanzmittel im Haushalt zu berücksichtigen.

3.    Bei einer Verlängerung der Förderrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt entscheidet der Kreistag Stendal über die Fortsetzung der Anerkennung des Azubi-Tickets Sachsen-Anhalt im Landkreis Stendal über das Jahr 2022 hinaus.


Sachverhalt:

Die Koalitionspartner von CDU, SPD und Grüne haben sich bei ihren finalen Haushaltsberatungen im März 2020 darauf geeinigt, zum 01.01.2021 ein Azubi-Ticket einzuführen. Ziel ist es, die Mobilität von Auszubilden-den zu verbessern und eine finanzielle Entlastung für deren Mobilitätsbedürfnisse im Ausbildungs-, aber auch im Freizeitverkehr zu bieten.

Mit dem Azubi-Ticket können die Auszubildenden für 50,00 EUR im Monat landesweit die Bahnen nutzen. Fahrten in benachbarte Bundesländer sind nicht möglich. Ziel der Landesregierung ist es jedoch, dass das Ticket uneingeschränkt im gesamten ÖPNV, auch in den Bussen der Landkreise und kreisfreien Städte, genutzt werden kann. Bisher beteiligen sich neben der Bahn die Verbünde MDV und marego an einem kalkulierten Azubi-Ticket.

Anspruchsberechtigt sind alle Auszubildenden mit Wohnsitz und/oder Berufsschule in Sachsen-Anhalt. Das Azubi-Ticket wird ausschließlich im Abonnement erhältlich sein und durch die DB Regio AG und Abellio Rail Mitteldeutschland vertrieben werden. Das Angebot ist seitens des Landes Sachsen-Anhalt zunächst auf 2 Jahre, bis 31.12.2022, befristet.

Damit die Auszubildenden das Azubi-Ticket auch in den Bussen nutzen können, ist eine Anerkennung des Azubi-Tickets in den jeweiligen Landkreisen der verbundfreien Aufgabenträger (Dessau-Roßlau, Altmarkkreis Salzwedel, Anhalt-Bitterfeld, Harz, Mansfeld-Südharz, Stendal, Wittenberg) notwendig. Durch die Anerkennung des Azubi-Tickets wird eine preiswerte und umweltfreundliche Mobilitätslösung für alle im Kreis wohnenden Auszubildenden ermöglicht. Anderenfalls benötigen Auszubildende unter Umständen auf ihrem Weg zur Bildungseinrichtung zusätzlich zum Busfahrausweis weitere Fahrausweise.

Dafür ist das Land Sachsen-Anhalt bereit, diesen Landkreisen eine Anreizfinanzierung von 8,00 EUR je im Landkreis wohnenden Schüler berufsbildender Schulen zu geben. Dieser Betrag wird als Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung unabhängig von den Verkaufszahlen oder einer Inanspruchnahme eines Azubi-Tickets gewährt. Diese Finanzierung wird für den vorgenannten Zeitraum von zwei Jahren mit einer Deckelung von 1,8 Mio. EUR pro Jahr gesichert.

Die Anerkennung des Tickets im ÖSPV durch die Landkreise und die Abwicklung der Zuschüsse wird durch eine Förderrichtlinie geregelt.

Nach Einführung des Tickets wird durch die NASA GmbH voraussichtlich im Herbst 2021 eine Marktforschung u.a. zur Inanspruchnahme des Tickets durchgeführt.

Die Förderrichtlinie zur Anreizfinanzierung für die Anerkennung des Azubi-Tickets Sachsen-Anhalt in den beauftragten Verkehrsunternehmen der verbundfreien ÖSPV-Aufgabenträger befindet sich zur Prüfung und Einleitung des Beteiligungsverfahrens beim MLV.

Abstimmungen zwischen den Verbünden, den SPNV-Unternehmen und der NASA GmbH zu Marketingmaß-nahmen und Öffentlichkeitsarbeit für das Azubi-Ticket haben begonnen.

Für den Landkreis Stendal werden bei der Berechnung der Anreizfinanzierung 2.517 Auszubildende zugrunde gelegt. Damit beliefe sich der Ausgleichsbetrag bei einer Anerkennung des Azubi-Tickets im Landkreis Stendal auf ca. 241,6 TEUR im Jahr.

Diese Anreizfinanzierung ist als Ausgleichsleistung für entgangene Tarifeinnahmen an die stendalbus GmbH für die Erfüllung der tariflichen Verpflichtung, das Azubi-Ticket anzuerkennen, weiterzureichen.

Es ist nicht beabsichtigt, zusätzliche Eigenmittel des Landkreis Stendal für die Anerkennung des Azubi-Tickets einzusetzen. Erste Schätzungen haben ergeben, dass die Anreizfinanzierung zumindest in den ersten beiden Jahren ausreicht, um die bei der stendalbus GmbH entstehenden Mindereinnahmen aus der Anerkennung des Azubi-Tickets zu decken.

Die Anerkennung des Azubi-Tickets als gemeinwirtschaftliche Verpflichtung sowie der sich daraus ergebene erforderliche Ausgleichsbetrag sind im Verkehrsvertrag zwischen dem Landkreis Stendal und der stendalbus GmbH zu verankern.


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für den Landkreis:

  0,00 EUR

Jährliche Folgekosten:

 0,00  EUR

Mittel bereits veranschlagt?

Ja / Nein

Haushaltsjahr:

Haushaltsstelle:

5.4.7.10.448701/5.4.7.10.531703

Bemerkungen:

Ausgaben entsprechen den Einnahmen vom Land


Anlagenverzeichnis:

Entwurf der „Förderrichtlinie zur Anreizfinanzierung für die Anerkennung des Azubi-Tickets Sachsen-Anhalt im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr“