Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis in der als Anlage 1 beigefügten Fassung mit Geltung ab 01.01.2021.
Sachverhalt:
Der Landkreis erhebt als Gegenleistung für die Inanspruchnahme seiner öffentlichen Einrichtung "Abfallentsorgung" die erforderlichen Abfallgebühren auf der Grundlage seiner jeweiligen Abfallgebühren-kalkulation gemäß dem Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in Verbindung mit dem Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA). Der Kalkulationszeitraum für die zu beschließende Satzung reicht vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2022.
Der Gebührenhaushalt des
Landkreises Stendal wurde bislang durch die Auflösung von Rücklagen mit einem
Betrag von ca. 1,8 Mio. € pro Jahr gestützt. Diese Stützung entfällt ab dem
Jahr 2021 dauerhaft. Weiterhin stiegen die Kosten der Bioabfallverwertung
bereits ab dem Jahr 2020 um über 900.000 € pro Jahr an.
Durch den Anstieg der
Kosten der Bioabfallverwertung entsteht ein Ausmaß der Quersubventionierung,
das eine Veränderung des Gebührenmodells erforderlich macht. Aufgrund der
Einführung von zwei weiteren Gebührenträgern in Form der Behältergebühr und der
Leerungsgebühr Bioabfall werden nunmehr die Kosten der Bioabfallentsorgung zu
100 % über diese Gebühren finanziert. Dies führt zu einer erheblichen Senkung
der Leerungsgebühr Restabfall.
Neben der Einführung der Behältergebühr und der Leerungsgebühr
Bioabfall soll zukünftig als weiterer, wesentlicher Aspekt die
Gebührenpflicht bei den jeweiligen Grundstückseigentümern liegen. Diese Änderung der Veranlagung von den Mietern auf die
jeweiligen Eigentümer ist, aufgrund der gemeinschaftlichen Nutzung der
Bioabfallbehälter der Privathaushalte, zwingend notwendig, da ansonsten eine
verursachergerechte Abrechnung der einzelnen Entleerungen auf die
Privathaushalte nicht erfolgen kann.
Der
Abzug und Transport von Abfallbehältern, aufgrund eines Umzuges von
Privathaushalten, entfällt zukünftig. Die vorgehaltenen Abfallbehälter
verbleiben am Grundstück. Damit können Kosten eingespart werden, die allen
Abgabepflichtigen zu Gute kommen.
Weiterhin steht es dem Eigentümer frei, die vorgehaltene Behälterstruktur auf seinem Grundstück seinem Bedarf anzupassen, sodass hierbei Einsparungen möglich sind. Vom 01.01.2021 bis zum 30.09.2021 ist jeder Behältertausch gebührenfrei.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Stendal (Abfallgebührensatzung) ab 01.01.2021
Anlage 2: Unterlagen zur Kalkulation der
Gebührensätze für den Zeitraum vom 01.01.2021 -31.12.2022
Anlage 3: Tabellarische Darstellung der Änderungen einschließlich deren Begründung (Synopse)