Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis in der als Anlage 1 beigefügten Fassung mit Geltung ab 01.01.2021.


Sachverhalt:

Der Landkreis erhebt als Gegenleistung für die Inanspruchnahme seiner öffentlichen Einrichtung "Abfallentsorgung" die erforderlichen Abfallgebühren auf der Grundlage seiner jeweiligen Abfallgebühren-kalkulation gemäß dem Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in Verbindung mit dem Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA). Der Kalkulationszeitraum für die zu beschließende Satzung reicht vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2022.

Der Gebührenhaushalt des Landkreises Stendal wurde bislang durch die Auflösung von Rücklagen mit einem Betrag von ca. 1,8 Mio. € pro Jahr gestützt. Diese Stützung entfällt ab dem Jahr 2021 dauerhaft. Weiterhin stiegen die Kosten der Bioabfallverwertung bereits ab dem Jahr 2020 um über 900.000 € pro Jahr an.

Durch den Anstieg der Kosten der Bioabfallverwertung entsteht ein Ausmaß der Quersubventionierung, das eine Veränderung des Gebührenmodells erforderlich macht. Aufgrund der Einführung von zwei weiteren Gebührenträgern in Form der Behältergebühr und der Leerungsgebühr Bioabfall werden nunmehr die Kosten der Bioabfallentsorgung zu 100 % über diese Gebühren finanziert. Dies führt zu einer erheblichen Senkung der Leerungsgebühr Restabfall.

Neben der Einführung der Behältergebühr und der Leerungsgebühr Bioabfall soll zukünftig als weiterer, wesentlicher Aspekt die Gebührenpflicht bei den jeweiligen Grundstückseigentümern liegen. Diese Änderung der Veranlagung von den Mietern auf die jeweiligen Eigentümer ist, aufgrund der gemeinschaftlichen Nutzung der Bioabfallbehälter der Privathaushalte, zwingend notwendig, da ansonsten eine verursachergerechte Abrechnung der einzelnen Entleerungen auf die Privathaushalte nicht erfolgen kann.

Der Abzug und Transport von Abfallbehältern, aufgrund eines Umzuges von Privathaushalten, entfällt zukünftig. Die vorgehaltenen Abfallbehälter verbleiben am Grundstück. Damit können Kosten eingespart werden, die allen Abgabepflichtigen zu Gute kommen.

Weiterhin steht es dem Eigentümer frei, die vorgehaltene Behälterstruktur auf seinem Grundstück seinem Bedarf anzupassen, sodass hierbei Einsparungen möglich sind. Vom  01.01.2021 bis zum 30.09.2021 ist jeder Behältertausch gebührenfrei.


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1:   Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Stendal (Abfallgebührensatzung) ab 01.01.2021

Anlage 2:   Unterlagen zur Kalkulation der Gebührensätze für den Zeitraum vom 01.01.2021 -31.12.2022

Anlage 3:   Tabellarische Darstellung der Änderungen einschließlich deren Begründung (Synopse)