Betreff
Verlängerung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) Altmark 2020
Vorlage
337/2021
Aktenzeichen
337/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Verlängerung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) Altmark 2020.


Sachverhalt:

 

Mit der Beschlussvorlage DS 158/2015 hat der damalige Kreistag die Fortschreibung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes Altmark 2015 - 2020 (ILEK Altmark 2020) beschlossen. Es wurde sowohl an die aktuellen bzw. künftigen Herausforderungen für ländliche Regionen als auch an die (Förder-)Rahmenbedingungen von EU, Bund und Land angepasst.

Das ILEK Altmark 2020 ist in Abgrenzung zur formellen Regionalplanung (z.B. Regionaler Entwicklungsplan Altmark) bzw. sektoralen Fachplanung (z.B. Schulentwicklungsplanung) mit den teilweise normativen Festlegungen ein informelles Regionalentwicklungsinstrument. Das ILEK Altmark war für Antragsteller auf Fördermittel nach der RELE Grundlage für eine bessere Ausgangsposition im landesweiten Auswahlverfahren, teilweise auch für bessere Förderkonditionen. Mit den Bestätigungen, dass beantragte Fördermaßnahmen das ILEK 2020 umsetzen, ist es in der Förderperiode 2014-2020 gelungen, deutlich mehr EU-Fördermittel in die Altmark zu transferieren.

Mit der angekündigten sog. Übergangsverordnung wird die EU-Strukturfondperiode 2014-2020 verlängert, es soll „neues Geld nach alten Regelungen“ bereitgestellt werden. Mit der Übergangsverordnung werden wegen der fortgeltenden Regelungen 2014-2020 weiterhin Auswahlverfahren auf Landesebene die Grundlage für die Mittelverteilung sein.

Damit das ILEK Altmark 2020 für die Übergangsjahre 2021 und 2022 weiterhin seine Gültigkeit behält, ist die Zustimmung des Kreistages erforderlich.