Sachverhalt:
Am 03. Juni
2021 wurde zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Landkreis Stendal ein
Zuwendungsvertrag für die Förderung von Investitionen zum beschleunigten
Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder aus
Bundesmitteln geschlossen. Die in § 4 Absatz 3 dieses Zuwendungsvertrages
bezifferte Zuwendungssumme betrug 1.126.735,51 Euro.
Da das
Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration signalisierte, dass die
Zuwendungsbeträge landesweit voraussichtlich nicht vollständig ausgeschöpft
werden und fragte daher bei den Landkreisen mögliche zusätzliche Bedarfe ab.
Voraussetzungen
hierfür sind, dass
·
die
zu fördernde Maßnahme bereits bis zum 30.06.2021 beantragt war und
·
bis
zum 31.12.2021 umgesetzt ist.
Daraufhin
prüfte der Landkreis Stendal noch einmal mögliche Mehrbedarfe bei den bereits
beantragten Projekten dieses Programmes und übermittelte gegenüber dem Land
Sachsen-Anhalt einen Mehrbedarf in Höhe von 122.684,30 Euro. Die erhöhten
Bedarfe ergeben sich in erster Linie aus Preissteigerungen, insbesondere bei
Baumaterialien und Ausstattungsgegenständen.
Mit
Schreiben vom 30.08.2021 bestätigte das Ministerium für Arbeit, Soziales und
Integration eine Anpassung des Verfügungsrahmens zum Zuwendungsvertrag vom
03.06.2021 in Höhe von nun insgesamt 1.249.419,81 Euro.
Die detaillierte Übersicht über die Erhöhung der förderfähigen Gesamtkosten ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Anlagenverzeichnis:
Investitionsprogramm „Ganztagsbetreuung“ Bedarfsabfrage – Erhöhung Verfügungsrahmen (Übersichtsliste)