Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Weiterführung der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen ab 2022.


Sachverhalt:

Gemäß § 98 Abs. 1 KVG LSA hat eine Kommune ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Dabei ist gemäß § 98 Abs. 3 KVG LSA der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in den Erträgen und Aufwendungen auszugleichen. Kann dieser Ausgleich nicht erreicht werden, hat die Kommune gemäß § 100 Abs. 3 KVG LSA ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen, in dem darzustellen ist, in welchem Zeitraum und mit welchen Maßnahmen der Haushaltsausgleich wieder erreicht werden soll. Dies ist spätestens im fünften, das auf die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung folgende Jahr (hier 2030) zu gewährleisten.

Der erste Haushaltsplanentwurf 2022 für den Landkreis Stendal wies für 2022 einen Fehlbetrag von 62,4 Mio. € (ohne Kreisumlage) aus. Rücklagen aus Überschüssen zur Verrechnung nach § 98 Abs. 3 Nr. 1 KVG LSA sind nicht vorhanden. Nach der Prüfung der Planansätze wurde deutlich, dass ein Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann. Daher ist ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen, in dem spätestens im Jahr 2030 ein Ausgleich der Fehlbeträge darzustellen ist. 

Die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes besteht für den Landkreis Stendal auch gemäß § 100 Abs. 4 KVG LSA, da laut zweiter Budgetprognose mit einem neuen Fehlbetrag für 2021 im Ergebnisplan i.H.v. – 5 Mio. € gerechnet werden muss und damit zum 31.12.2021 eintretender bilanziellen Überschuldung auszugehen ist.

Die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes besteht für den Landkreis Stendal auch nach § 100 Abs. 5 KVG LSA, da er seinen Zahlungsverpflichtungen nur durch Überschreiten der Genehmigungsgrenze nach § 110 Abs. 2 KVG LSA nachkommen kann. Genehmigungsfrei wären demnach 37 Mio. € gewesen. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite lt. § 4 der Haushaltssatzung 2022 liegt mit 65 Mio. € weit über der Grenze nach § 100 Abs. 5 KVG LSA.


Anlagenverzeichnis:

Haushaltskonsolidierungskonzept