Betreff
Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie gemäß § 16 SGB VIII
hier: Förderung des Projektes Familienpaten im Jahr 2022
Vorlage
413/2021
Aktenzeichen
413/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

Unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen wird das Angebot „Familienpaten“ für den Zeitraum Januar bis Dezember 2022 entsprechend des vorgelegten Finanzierungsplanes bis zu einer Höhe von bis zu 18.054,- Euro durch den Landkreis Stendal auf der Grundlage des § 16 SGB VIII gefördert.


Sachverhalt:

Angebote zur Allgemeinen Förderung  der Familien gemäß § 16 SGB VIII gehören zu den „Soll“-Leistungen der Jugendhilfe . Die Soll-Verpflichtung nach Abs.1 bestimmt die generelle Verpflichtung  des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zur Bereitstellung  von Angeboten der allgemeinen Familienförderung. Es steht also nicht die Frage des „ob“, sondern nur die Frage des „wie“.

Die Soll-Verpflichtung ist deshalb als Pflichtaufgabe  des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zu interpretieren.

Familienpaten sind eine auf ehrenamtlicher Basis niedrigschwellige Unterstützung für Familien. Zur Zielgruppe gehören insbesondere Familien mit allgemeinem Unterstützungsbedarf, so z.B. Alleinerziehende, kinderreiche Familien, Familien ohne Großeltern in der Nähe, Mehrlingsfamilien mit Säuglingen, geflüchtete Familien u.ä.. Familienpaten helfen bei der Bewältigung vielfältiger Alltagssituationen sowie beim Erlernen der Elternrolle. Sie stärken Eltern in ihren Erziehungskompetenzen und geben Hilfe zur Selbsthilfe - möglichst, bevor echte und anhaltende Überforderungssituationen eintreten.

Familienpaten ersetzen nicht die „professionellen“ Helfer. Genau an der Schwelle zur Notwendigkeit professioneller Hilfe haben sie ihre Grenze.

Das Projekt „Familienpaten“ wurde 2012 zunächst durch die Freiwilligen-Agentur Altmark e.V. mit Förderung durch das Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt im Landkreis Stendal initiiert. Der erste Ausbildungszyklus für die künftigen ehrenamtlichen Familienpaten und Familienpatinnen wurde durchgeführt. Der Einsatz der Familienpaten war auch weitestgehend auf das Stadtgebiet von Stendal beschränkt.

Bedingt durch die fachliche Schwerpunktsetzung der Freiwilligenagentur Altmark und der fehlenden Erfahrung in der Jugendhilfe, wurden relativ schnell auch die Grenzen dieser Trägerkonstellation deutlich. Mit dem Verein KinderStärken e.V., der in 2014 das Projekt übernahm, die begleitende fachliche Betreuung der ehrenamtlichen Paten sicherstellte und konzeptionell die weitere Qualifizierung von Familienpaten für die Fläche des Landkreises übernahm, konnten grundlegende Voraussetzungen für ein nachhaltiges Aufrechterhalten des Angebotes im Landkreis Stendal geschaffen werden. Ohne eine weitere finanzielle Grundausstattung (für Koordinierung, Fachliche Begleitung, Fortbildung und Aufwandsentschädigung), ohne dabei das Ehrenamt in Frage zu stellen, ist das Angebot nicht verlässlich vorzuhalten und auch nicht sinnvoll.

Das Projekt hat sich bis Mai 2015 durch die Kroschke-Stiftung, Aktion Mensch und die Lagfa getragen. Seit Juni 2015 unterstützt der Landkreis Stendal (DS 078/2015, DS 221/2016, DS 321/2016, DS 429/2017, DS 556/2018; DS 086/2019, DS 275/2020) und die Lagfa die Aufrechterhaltung des Angebotes.

Derzeit (Stand September 2021) werden 22 Familien durch 22 Familienpaten in Stendal, Tangerhütte, Seehausen und Osterburg begleitet. Noch dazu kommen 14 weitere Paten, die sich in der Hausaufgabenbetreuung/Nachhilfe, bei Netzwerkveranstaltungen und weiteren Aktivitäten engagieren. Als Herausforderung für 2022 gilt es weiterhin, dass Familienpatennetzwerk auf die Regionen in und rund um Tangermünde, Havelberg und Bismark auf- und auszubauen, sowie in den anderen Regionen weiterhin zu stabilisieren.

Eine Weiterführung des Angebotes im Jahr 2022 und damit die Sicherstellung der Finanzierung ist weiterhin als im Interesse des Landkreises liegend einzuschätzen, da die Familienpaten einen zweckmäßigen Baustein im Rahmen der allgemeinen Förderung der Familien i.S. des § 16 SGB VIII darstellen. Darüber hinaus sind sie auch ein sinnvoller ergänzender Baustein im Rahmen der „Frühen Hilfen“.


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für den Landkreis:

18.054 EUR

Jährliche Folgekosten:

-

Mittel bereits veranschlagt?

Ja

Haushaltsjahr:

2022

Haushaltsstelle:

3.6.3.20.533100

Bemerkungen:


Anlagenverzeichnis:

Antrag Familienpaten 2022 inklusive Finanzierungsplan