Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
1. Für die einzelfallbezogenen Leistungen des Angebotes der SchreiBabyAmbulanz (siehe Anlage) sollen aus Mitteln des Landkreises 2022 bis zu 16.760,- Euro eingesetzt werden.
2. Die erforderlichen einzelfallbezogenen Leistungskosten werden durch den Landkreis für Eltern mit Wohnsitz im Landkreis Stendal zu 100 % getragen.
3. Die Mittelbereitstellung soll aus unmittelbaren Haushaltsmitteln des Landkreises, als auch aus Mitteln der Bundesstiftung „Frühe Hilfen“ getragen werden, sofern der Zuwendungsgeber dies zulässt.
Sachverhalt:
Angebote zur Allgemeinen Förderung der Familien gemäß § 16 SGB VIII gehören zu den „Soll“-Leistungen der Jugendhilfe . Die Soll-Verpflichtung nach Abs.1 bestimmt die generelle Verpflichtung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zur Bereitstellung von Angeboten der allgemeinen Familienförderung. Es steht also nicht die Frage des „ob“, sondern nur die Frage des „wie“.
Die Soll-Verpflichtung ist deshalb als Pflichtaufgabe des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zu interpretieren.
Somit verpflichten die Vorgaben des § 16 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie den Landkreis als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Bereitstellung von präventiven, familienunterstützenden Angeboten. Dafür sind unter anderem informierende, aufklärende, übende und entlastende Angebotsformen vorgesehen.
Dasa Angebot der SchreiBabyAmbulanz ist konzeptionell vorrangig als entlastende Angebotsform ausgerichtet und inzwischen im Landkreis für die Zielgruppe der Mütter mit Kindern von 0-3 Jahres- schwerpunktmäßig jedoch im Zeitfenster des ersten Lebensjahres nach der Geburt etabliert.
Die SchreiBabyAmbulanz wird seit 2014 durch Mittel des Landkreises Stendal finanziert. Seit 2015 wird die Finanzierung anteilig auch über Mittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen getragen. (Bezugsdrucksachen: DS 507/2013, DS 079/2014, DS 222/2015, DS 318/2016, DS 464/2018; 578/2018, DS 140/2020, DS 272/2020).
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass das Angebot der SchreiBabyAmbulanz eine von verschiedenen sinnvollen Möglichkeiten ist, die gesetzliche Vorgabe nach § 16 SGB VIII zu erfüllen. Zudem ist dieses Angebot ein wichtiger und notweniger Baustein der Frühen Hilfen im Landkreis Stendal. Es existiert kein vergleichbares Angebot, welches die Zielgruppe von Schwangeren und Eltern mit Kindern von 0 bis 3 Jahren in Krisenzeiten so gut und wirksam begleiten kann.
Das Angebot der SchreiBabyAmbulanz nutzen jährlich ca. 40 Familien mit Säuglingen und Kleinkindern. Vorwiegend werden Mütter mit Kindern im ersten Lebensjahr begleitet.
Diese Form der Hilfe hat sich in den vergangenen Jahren im Landkreis etabliert und bewährt. Es soll in 2022 fortgeführt werden. Die Qualität wird seit 2019 regelmäßig mit Hilfe von Fragebogen evaluiert. Die anonym ausgefüllten Bögen spiegeln zeigen die Bedeutung und Notwendigkeit dieses Angebotes für die Zielgruppe wider.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für
den Landkreis: |
16.760 EUR |
Jährliche
Folgekosten: |
je nach
Beschlusslage EUR |
Mittel
bereits veranschlagt? |
ja |
Haushaltsjahr: |
2022 |
Haushaltsstelle: |
3.6.3.20
533100 und 3.6.3.42 533100 |
Bemerkungen: |
geplante
Gesamtkosten: 16.760 € àdavon 12.260 € aus Eigenmitteln
und 4.500 € aus Mitteln der Bundesstiftung
„Frühe Hilfen“ |
Anlagenverzeichnis:
Anlage: Beschreibung und Kostenübersicht der SchreiBabyAmbulanz Stendal 2022