Betreff
Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes - regelmäßige Anpassung der Haushaltsmittel an Tarifentwicklung und Inflation
- Antrag des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Stendal -
Vorlage
432/2021
Aktenzeichen
432/2021
Art
Antrag

Begründung:

Die Leistungen der Kinder-und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder-und Jugendschutzes gemäß § 11-14 SGB VIII gehören zu den Pflichtaufgaben des Landkreises als örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Leistungen selbst werden nicht durch den Landkreis selbst erbracht, sondern im Wesentlichen durch die freien Träger der Jugendhilfe, punktuell ergänzt durch kommunale Angebote.

Zur Förderung der Kinder-und Jugendarbeit steht seit Jahren ein fast unveränderter Betrag  von +/- 650.000 EURO (=100%) zur Verfügung.

Dieser Betrag setzt sich (2021) wie folgt zusammen:

271.450,51 EUR   Landkreismittel = 41,46 %

383.349,49 EUR   Landeszuweisung aus § 31 KJHG –LSA    = 58,54 %

Damit werden insgesamt pro Kind/Jugendlichem (im Alter von 10-unter 27 Jahre) 45,48 Euro/Jahr (pro Monat 3,79 EUR) für Angebote der Kinder-und Jugendarbeit ausgegeben.

Berechnet auf die eingesetzten Landkreismittel ergibt sich sogar nur ein Betrag pro Kopf und Jahr in Höhe von 18,85 EUR (1,57 EUR pro Monat). Die Pro-Kopf-Ausgabe des Landkreises für die Kinder-und Jugendarbeit ist sehr gering.

Um mit den wenigen Mitteln eine verlässliche minimale Grundversorgung in der Kinder-und Jugendarbeit zu gewährleisten, sind mit Hilfe dieser Mittel gezielt auf der Grundlage der der Jugendhilfeplanung Strukturen in der Kinder-und Jugendarbeit i.S. einer Grundversorgung geschaffen und erhalten worden. 

Diese Strukturen bilden sich in der Förderrichtlinie entsprechend ab.

Konkret heißt das, dass der größte Teil der Mittel in die Personalkostenförderung fließt, um die Grundversorgung im Landkreis flächendeckend hinzubekommen.

In der Konsequenz ergibt sich daraus aber auch die Notwendigkeit - sofern diese sinnvollen Strukturen erhalten werden sollen - eine Anpassung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel in Höhe der Inflation bzw. der Tarifentwicklung.

Genau das ist in den letzten Jahren nicht umgesetzt worden, so dass folgerichtig „Einsparungen“ z.B. durch Stundenreduzierungen vorgenommen worden sind oder regional unterschiedlich, auch Kommunen fehlende Mittel punktuell freiwillig ausgeglichen haben. Der Weg ist inzwischen jedoch ausgereizt.

Unter diesen Umständen als auch unter der derzeitigen Fachkräftesituation ist davon auszugehen, dass die bestehenden Angebote in der Kinder-und Jugendarbeit künftig zunehmend nicht mehr umgesetzt werden können. Hier muss gegengesteuert werden!

Es ist folgerichtig, die Finanzierung/Förderung der pflichtigen Aufgabe der Kinder-und Jugendarbeit auf dem beschriebenen Mindestniveau sicherzustellen, dass Art und Umfang der bestehenden Angebote auch in der Zukunft garantiert werden können.


Antrag:

Der Kreistag beschließt:

Die für die Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit gemäß §§ 11 und 13 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII für die aktuell bestehenden Angebote zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel des Landkreises (Eigenmittel) werden ab 2022 jährlich angepasst -

1.    in Höhe der Tarifentwicklung zur Sicherung der Personalkostenfinanzierung in den  geförderten Maßnahmen der Kinder-und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit

und

2.    unter Berücksichtigung der Inflationsrate zur Sicherung der notwendigen Sachkostenfinanzierung in den geförderten Einrichtungen/Diensten der Kinder-und Jugendarbeit

3. und dafür in den Kosten 20.000 Euro zur Verfügung zu stellen.