Betreff
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft für Arbeitsförderung des Landkreises Stendal
Vorlage
451/2022
Aktenzeichen
451/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt,

1.         die in der beigefügten Synopse gekennzeichneten Änderungen im Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft für Arbeitsförderung des Landkreises Stendal mbH,

2.         die Vertreter des Landkreises Stendal in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Arbeitsförderung des Landkreises Stendal mbH jeweils zu berechtigen, in der Gesellschafterversammlung dem Beschluss über die Änderung des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen,

3.         den Landrat bzw. seinen bevollmächtigten Vertreter zu beauftragen, den geänderten Gesellschaftsvertrag notariell zu beurkunden.

           


Sachverhalt:

Der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft für Arbeitsförderung des Landkreises Stendal (GfA) bedarf einer Überarbeitung.  

Nach einer überörtlichen Prüfung bei der Hansestadt Stendal wurde durch den Landesrechnungshof festgestellt, dass die Prüfbefugnisse für das Rechnungsprüfungsamt der Hansestadt nicht hinreichend sichergestellt sind. Zur Beseitigung dieses Mangels hat die Hansestadt Stendal als weiterer Gesellschafter der Gesellschaft für Arbeitsförderung des Landkreises Stendal mbH die Änderung des Gesellschaftervertrages angeregt.

Neben den Prüfbefugnissen, sowie kleineren redaktionellen Anpassungen, werden folgende weitere Änderungen aufgenommen:

1.         Mit der Änderung von § 10 wird die Möglichkeit geschaffen, Gesellschafterversammlungen in Ausnahmefällen als Videokonferenzen durchzuführen. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass ohne die Aufnahme einer entsprechenden Regelung im Gesellschaftsvertrag eine Beschlussfassung per Videokonferenz im GmbH-Gesetzt nicht vorgesehen ist.

2.         Die Behandlung der Ergebnisverwendung (§ 14) wird als eigenständiger Paragraph gestrichen und fließt als Halbsatz in § 13 Abs. 1 Satz 2 ein. Über die Verwendung des Ergebnisses beschließt die Gesellschafterversammlung.

Die Änderungen sind in der anliegenden Synopse gegenübergestellt (Anlage 3). Nach Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung erfolgt die notarielle Beurkundung.


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1: Alter Gesellschaftsvertrag

Anlage 2: Neuer Gesellschaftsvertrag

Anlage 3: Synopse zum überarbeiteten Gesellschaftsvertrag