Betreff
Änderung des Gesellschaftsvertrages der ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH
Vorlage
453/2022
Aktenzeichen
453/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt,

1.         die in der beigefügten Synopse gekennzeichneten Änderungen im Gesellschaftsvertrag der ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH,

2.         die Vertreter des Landkreises Stendal in der Gesellschafterversammlung der ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH jeweils zu berechtigen, in der Gesellschafterversammlung dem Beschluss über die Änderung des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen,

3.         den Landrat zu beauftragen, den geänderten Gesellschaftsvertrag notariell zu beurkunden.

           


Sachverhalt:

Der Gesellschaftsvertrag der ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH (ALS) bedarf einer Überarbeitung.  

Die kommunalen Gebietskörperschaften sind nach § 140 Abs. 3 KVG LSA verpflichtet, bei einer Unternehmensbeteiligung dafür zu sorgen, dass den für Sie zuständigen Prüfungseinrichtungen die vorgesehenen Befugnisse eingeräumt werden. Im Rahmen der letzten überörtlichen Prüfung wurde dem Landkreis Stendal von dem Landesrechnungshof empfohlen, dass dem Landesrechnungshof in dem Gesellschaftsvertrag der ALS ein dementsprechendes Prüfrecht eingeräumt wird. Bisher ist das Prüfrecht lediglich für die Rechnungsprüfungsbehörde des Landkreises berücksichtigt.

Neben den Prüfbefugnissen, sowie kleineren redaktionellen Anpassungen, wird eine Änderung des § 9 „Gesellschafterversammlung“ aufgenommen. Es wird die Möglichkeit geschaffen, Gesellschafterversammlungen in Ausnahmefällen als Videokonferenzen durchzuführen. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass ohne die Aufnahme einer entsprechenden Regelung im Gesellschaftsvertrag eine Beschlussfassung per Videokonferenz im GmbH-Gesetzt nicht vorgesehen ist.  

Weiterhin sollen die Bekanntmachungen zukünftig analog der Hauptsatzung des Landkreises Stendal auch auf der Internetseite des Landkreises erfolgen. Im Amtsblatt erfolgt lediglich der Hinweis auf die Bekanntmachung im Internet (§18).

Die Änderungen sind in der anliegenden Synopse gegenübergestellt (Anlage 3). Nach Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung erfolgt die notarielle Beurkundung.


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1: Alter Gesellschaftsvertrag

Anlage 2: Neuer Gesellschaftsvertrag

Anlage 3: Synopse zum überarbeiteten Gesellschaftsvertrag