Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt,
1. die in der beigefügten
Synopse gekennzeichneten Änderungen im Gesellschaftsvertrag der ALS Dienstleistungsgesellschaft
mbH,
2. die Vertreter des
Landkreises Stendal in der Gesellschafterversammlung der ALS Dienstleistungsgesellschaft
mbH jeweils zu berechtigen, in der Gesellschafterversammlung dem Beschluss über
die Änderung des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen,
3. den Landrat zu
beauftragen, den geänderten Gesellschaftsvertrag notariell zu beurkunden.
Sachverhalt:
Der Gesellschaftsvertrag der ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH (ALS) bedarf einer Überarbeitung.
Die kommunalen Gebietskörperschaften sind nach § 140 Abs. 3 KVG LSA verpflichtet, bei einer Unternehmensbeteiligung dafür zu sorgen, dass den für Sie zuständigen Prüfungseinrichtungen die vorgesehenen Befugnisse eingeräumt werden. Im Rahmen der letzten überörtlichen Prüfung wurde dem Landkreis Stendal von dem Landesrechnungshof empfohlen, dass dem Landesrechnungshof in dem Gesellschaftsvertrag der ALS ein dementsprechendes Prüfrecht eingeräumt wird. Bisher ist das Prüfrecht lediglich für die Rechnungsprüfungsbehörde des Landkreises berücksichtigt.
Neben den Prüfbefugnissen, sowie kleineren redaktionellen Anpassungen, wird eine Änderung des § 9 „Gesellschafterversammlung“ aufgenommen. Es wird die Möglichkeit geschaffen, Gesellschafterversammlungen in Ausnahmefällen als Videokonferenzen durchzuführen. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass ohne die Aufnahme einer entsprechenden Regelung im Gesellschaftsvertrag eine Beschlussfassung per Videokonferenz im GmbH-Gesetzt nicht vorgesehen ist.
Weiterhin sollen die Bekanntmachungen zukünftig analog der Hauptsatzung des Landkreises Stendal auch auf der Internetseite des Landkreises erfolgen. Im Amtsblatt erfolgt lediglich der Hinweis auf die Bekanntmachung im Internet (§18).
Die Änderungen sind in der anliegenden Synopse gegenübergestellt (Anlage 3). Nach Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung erfolgt die notarielle Beurkundung.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Alter Gesellschaftsvertrag
Anlage 2: Neuer Gesellschaftsvertrag
Anlage 3: Synopse zum überarbeiteten Gesellschaftsvertrag