Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die bedarfsorientierte Prioritätenliste der Projekte der Schulsozialarbeit im Landkreises Stendal für die Förderjahre 2022/23 und 2023/24 für eine Förderung aus dem ESF+Programm „Schulerfolg sichern“ (siehe Anlage).
Sachverhalt:
Im Vorgriff auf die Veröffentlichung der Förderrichtlinie zum ESF+ Programm „Schulerfolg sichern“ hat das Ministerium für Bildung zur Einreichung von Anträgen aufgerufen.
Die Projektträger müssen die Anträge mit den antragsbegleitenden Unterlagen (z.B. Situationsanalyse, Konzept, Kooperationsvereinbarung, Kosten –und Finanzierungsplan) entsprechend der Vorgaben der Förderrichtlinie bis zum 15.02.22 an die Bewilligungsbehörde (Landesverwaltungsamt) einreichen.
Gefördert werden sozialpädagogische Projekte an Schulen aller Schulformen, an denen anhand einer Situationsanalyse ermittelter Bedarf für Schulsozialarbeit besteht.
Die Finanzierung wird durch Mittel des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), durch Landesmittel und eine kommunale Finanzierungsbeteiligung in Höhe von 20 % sicher gestellt.
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe müssen zu den Antragsunterlagen eine bedarfsbezogene Prioritätenliste für ihren Landkreis übersenden. Die Prioritätenliste ist ausschließlich auf der Grundlage der vorgegebenen Kriterien der Förderrichtlinie zu erstellen.
Für die Beschlussfassung über die Prioritätenliste ist der Jugendhilfeausschuss zuständig.
Gemäß § 69 SGB VIII i.V.m. § 1 Abs.1 KJHG-LSA sind die Landkreise und kreisfreien Städte die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Aufgaben der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden gemäß § 1 Abs.3 KJHG –LSA als Pflichtaufgabe des eigenen Wirkungskreises durch das Jugendamt wahrgenommen.
Die Aufgaben des Jugendamtes werden durch den Jugendhilfeausschuss und durch die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen.
Die Aufgaben der Verwaltung des Jugendamtes und die Aufgaben des Jugendhilfeausschusses sind durch die Satzung des Jugendamtes geregelt.
Die Beschlussfassung zur Prioritätenliste gehört gemäß § 4 Abs.2 der Satzung in die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses im Rahmen der vom Kreistag für die Schulsozialarbeit bereitgestellten Mittel.
Der Kreistag hat auf seiner Sitzung am 13.01.2022 (DS 434/2021) entschieden, für die Projekte der Schulsozialarbeit – vorbehaltlich der Erlangung der Rechtskraft des Haushaltes - maximal 220.000 Euro /Jahr in der Förderperiode bereit zu stellen.
Fällt der zu betrachtende Förderzeitraum nicht auf ein volles Haushaltsjahr, verringert sich der Betrag im Haushaltsjahr entsprechend. Da die Landesförderung schuljahresbezogen erfolgt, setzt sich die Landkreisförderung dagegen immer anteilig aus zwei Haushaltsjahren zusammen.
Die zur Verfügung stehende Obergrenze an Haushaltsmitteln des Landkreises limitiert voraussichtlich die Anzahl der förderfähigen Anträge.
In Vorbereitung der Prioritätenliste ist der bestehende Beirat „Schulsozialarbeit“ (aus der aktuellen Förderperiode) einbezogen worden.
Der Beirat hat sich am 10.02.2022 intensiv mit dem Entwurf der Liste auseinandergesetzt.
Die Prioritätenliste orientiert sich an den Maßstäben der schulbezogenen Situationsanalyse.
Um eine sachliche Vergleichbarkeit zu erreichen, sind die relevanten Daten entsprechend bewertet und ins Verhältnis gesetzt worden. Darüber hinaus sind auch die sich aus der jeweiligen Situationsanalyse abzuleitenden Konzepte einer Bewertung nach Punkten unterzogen worden, so dass in der Gesamtbetrachtung ein nachvollziehbares Ranking abgebildet werden konnte.
Aus dem Votum des Beirates heraus wird dem Jugendhilfeausschuss empfohlen den Entwurf die Prioritätenliste bei seiner Entscheidung zugrunde zu legen.
Im weiteren Verfahren trifft die Letztentscheidung über die Anträge das Landesverwaltungsamt auf Grundlage des Votums einer Jury, bestehend aus je einem Vertreter der obersten Landesjugendbehörde und der für die Bildung zuständigen obersten Landesbehörde, des Trägers der fachlichen Beratung, der für Schulwesen oberen Landesbehörde sowie einem Vertreter eines mit Programmevaluation vertrauten Unternehmen oder eines wissenschaftlichen Begleitprojektes.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für den Landkreis:
92.000 |
EUR |
Jährliche Folgekosten:
220.000 |
EUR |
Mittel bereits
veranschlagt? |
Ja |
Haushaltsjahr: 2022 |
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Haushaltsstelle:
3.6.3.10.531801 |
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Bemerkungen: KT
–Beschluss v.13.01.2022 / DS 434/2021 |
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Anlagenverzeichnis:
Anlage: bedarfsorientierte Prioritätenliste des Landkreises Stendal zu den Projekten der Schulsozialarbeit für den Förderzeitraum 2022/2023 und 2023/2024