Beschlussvorschlag:
Die mit Mail vom 01. Dezember 2021 eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde der Frau B. gegen den Landrat wird als unbegründet zurückgewiesen.
Sachverhalt:
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein formloser Rechtsbehelf, mit
dessen Hilfe das persönliche Verhalten eines Beamten gerügt wird.
Ziel der Dienstaufsichtsbeschwerde ist die Veranlassung
dienstrechtlicher Maßnahmen gegen den betreffenden Beamten einzuleiten.
Zuständige Stelle ist in der anliegenden Angelegenheit der Kreistag als
Dienstvorgesetzter des Landrates.
Eine Bürgerin hat mit Mail vom 01.12.2021
bei der Vorsitzenden des Kreistages gegen den Landrat Patrick Puhlmann eine
Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht.
Die Bürgerin rügt Äußerungen des Landrates
gegenüber der Presse, in welchen sie sich wiederzufinden meint. Sie ist der
Auffassung, dass die Äußerungen des Landrates einen beleidigenden Charakter
tragen würden.
Die Stellungnahme des Landrates als auch die
Beschwerde der Bürgerin ist den Unterlagen beigefügt.
Nach Prüfung des von der
betreffenden Bürgerin genannten Punktes war festzustellen, dass es sich im
vorliegenden Fall um kein Dienstvergehen handelt. Vielmehr handelt es sich bei
den vorgetragenen Anschuldigungen im Wesentlichen um Kritik am
Kommunikationsstil des Landrates, der durch den Kreistag im Rahmen der Dienstaufsicht
nicht zu bewerten ist.
Ein persönliches Fehlverhalten des
Landrates, welches eine dienstrechtliche Maßnahme begründen würde, kann nicht
festgestellt werden.
Anlagenverzeichnis:
- Dienstaufsichtsbeschwerde vom 01.12.2021
- Artikel aus der Volksstimme vom 01.12.2021
- Stellungnahme des Landrates
- 4 Auszüge aus Facebook-Posts