Betreff
Beschluss zur außerplanmäßigen Ausgabe für die Finanzierung der Schulsozialarbeit im Landkreis Stendal für die Jahre 2022-2024
Vorlage
458/2022
Aktenzeichen
458/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    In Ergänzung zum Grundsatzbeschluss vom 13.01.2022 (DS 434/2021) beschließt der Kreistag, für die 1. Förderperiode des ESF+ - Programms „Schulerfolg sichern“ weitere Mittel zur Sicherung der erforderlichen Finanzbeteiligung in Höhe von 20 v.H. der förderfähigen Kosten der Projekte der Schulsozialarbeit für weitere 6 Stellen bereit zu stellen.

2.    Für die Jahre entspricht das folgenden zusätzlichen Beträgen:

202223.500 EUR

202369.500 EUR

2024  69.500 EUR*, davon 40.500 EUR (1. Förderperiode bis 31.07.2024)

 (*Anmerkung: Hier ist der voraussichtliche Mittelbedarf für das vollständige HH-jahr 2024 abgebildet- unter der Annahme, dass der Landkreis auch die 2. Förderperiode innerhalb des gesamten Förderzeitraumes des ESF+-Programmes bis 2027 die Finanzbeteiligung sicherstellt.)

3.       Die Deckung ist ohne Einplanung zusätzlicher Mittel wie folgt dargestellt zu realisieren:

2022 à Haushalt des Jugendamtes  [Konto 3.6.1.10.533100 – Übernahme von Beiträgen für Kinder in Tageseinrichtungen (§ 90 SGB VIII)]

Ab dem Jahr 2023 wird die jährliche Zuwendung zur Förderung des Sports in Höhe von 200.000 Euro (Kreistagsbeschluss vom 26.03.2009 – DS Nr. 503) um 50.000 Euro gekürzt. Der „Zuwendungsvertrag zur Förderung der Sportarbeit im Landkreis Stendal“ mit dem Kreissportbund (KSB) wird entsprechend so angepasst, dass er zum 01.01.2023 in Kraft tritt.

Die weiterhin fehlenden 19.500 EUR werden durch folgende jährliche Reduzierungen ab dem Haushaltsjahr 2023 finanziert:

-          Zuschüsse an die Fraktionen des Kreistages                                  5.000 EUR

-          Veranstaltungen u.ä. im Bereich der Wirtschaftsförderung        9.500 EUR

-          Feueryeah- Kampagne                                                                       5.000 EUR


Sachverhalt:

Der Kreistag hat in seinem Grundsatzbeschluss vom 13.01.2022 (DS 434/2021) für Projekte der Schulsozialarbeit, die in Schulen des Landkreises im Rahmen des ESF+ - Förderprogramms „Schulerfolg sichern“ in der Förderperiode 01.08.2022 bis 31.07.2024 durchgeführt werden können, Mittel in Höhe von maximal 220.000 EUR/Jahr zur Verfügung gestellt. Dem liegt eine lt. Förderrichtlinie erforderliche Finanzbeteiligung des Landkreises in Höhe von 20 v.H. zu Grunde. Die begrenzte Höhe des Betrages trägt der schwierigen Haushaltssituation des Landkreises Rechnung.

Bei nicht vollständigem Jahr verringert sich der Betrag entsprechend der tatsächlichen Zahl der Monate:

2022                 92.000  EUR

2023                220.000 EUR

2024                128.500 EUR

Auf Grund der zwischenzeitlich vorliegenden konkreten Antragstellungen der Projektträger und den entsprechenden Finanzierungsplänen war festzustellen, dass der Maximalbetrag der Finanzbeteiligung des Landkreises eine ESF-Förderung für 14 Vollzeitstellen ermöglicht.

Das sind knapp 6 Stellen weniger als in der aktuell noch laufenden Förderperiode des Vorgängerprogramms. Damit würden künftig auch 6 Schulen weniger als bisher über das Angebot der Schulsozialarbeit verfügen.

Darüber hinaus ist seit kurzem bekannt, dass das Land Sachsen-Anhalt für den Landkreis Stendal aus dem Programm jedoch Mittel für 20 Stellen vorgesehen hat.

Ein Wegfall von Schulsozialarbeit in einem so großen Umfang wird unstreitig zu nicht unerheblichen sozialen Folgen führen, da Schulsozialarbeit entsprechend ihres Auftrages insbesondere Kinder mit Bildungsbenachteiligungen in ihrer individuellen, sozialen und schulischen Entwicklung unterstützt und Defizite abbauen hilft. Es wäre dann auch zu erwarten, dass sich weitere Hilfebedarfe im Rahmen von Hilfen zur Erziehung und damit verbunden Kostenfolgen für die Jugendhilfe ergeben. Auch wenn diese Folgen schwer messbar sind, darf aber mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von ihrem Eintritt auszugehen sein.

Eine Sicherung der Finanzbeteiligung des Landkreises für 6 Stellen mehr bedeutet einen zusätzlichen Mittelbedarf im jeweiligen Haushaltsjahr in Höhe von:

2022    23.500 EUR

2023    69.500 EUR

2024    69.500 EUR, davon 40.500 EUR (1. Förderperiode bis 31.07.2024)

Unter fortlaufender Berücksichtigung der Haushaltssituation des Landkreises wird von einer zusätzlichen Bereitstellung der Beträge im jeweiligen Jahr nicht ausgegangen. Stattdessen müssten die Mittel durch Umschichtungen (gegebenenfalls auch zu Lasten freiwilliger Förderungen) bereitgestellt werden.

Der Landkreis muss außerdem für die gesamte 1. Förderperiode eine Finanzbeteiligungszusage gegenüber dem Land Sachsen-Anhalt geben. Deshalb muss die zukünftige Deckung für die genannten Mehrbeträge bereits jetzt dem Grunde nach entschieden werden, damit das bei der Haushaltsaufstellung für die beiden Folgejahre Berücksichtigung finden kann.  

Deshalb soll die Deckung wie folgt realisiert werden:

2022    23.500 EUR – Deckung aus: Haushalt Jugendamt – Konto    3.6.1.10.533100   

Die Planung des Ansatzes ist auf der Basis der Vorjahre erfolgt. Im Ergebnis der Jahresrechnung sind 2021 von dem Ansatz 1.200.000 Euro nur 1.010.091 EUR verbraucht worden. Auch wenn man davon ausgeht, dass die Corona-bedingten Minderausgaben sich wieder den Vor-Corona-Werten nähern werden, erscheint es vertretbar, hier in 2022 eine Deckungsmittelumbuchung zugunsten der Schulsozialarbeit vorzunehmen.

2023 und 2024 jeweils 69.500 EUR – Deckung aus Mitteln für freiwillige Ausgaben/Förderungen

Entsprechend der aktuellen Haushaltslage stehen für die Deckung der Folgejahre keine Mittel zur Verfügung. Zur Bereitstellung der Finanzierung ist es notwendig, Einsparungen bei anderen freiwilligen Leistungen zu generieren. Aufgrund dessen sollte der Zuschuss für den KSB um 70 TEUR auf 130 TEUR reduziert werden. Nach einer erneuten Beratung und Prüfung stimmten die Fraktionsvorsitzenden des Kreistages Stendal gemeinsam mit dem Landrat andere Kürzungsvorschläge ab dem Kreishaushalt 2023 i.H.v. 19.500 EUR ab.

Der Landkreis sichert zu, den KSB bei der Einwerbung von Spenden zur Kompensation des jährlichen Minderbetrages zu unterstützen.

Die Notwendigkeit von Einsparung ergibt sich für den gesamten angestrebten Förderzeitraum (bis ggf. 2027).

Maßnahmen, die bereits im Haushaltskonsolidierungskonzept Berücksichtigung gefunden haben, können nicht erneut veranschlagt werden. Das betrifft auch Einsparungen bei Personalaufwendungen, die in dem Haushaltskonsolidierungskonzept enthalten sind.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für den Landkreis:  

  23.500EUR im HH-Jahr 2022

Jährliche Folgekosten:

  2023 /2024 jeweils 69.500 EUR

Mittel bereits veranschlagt?

  Nein

Haushaltsjahr:

  2022 / 2023 / 2024

Haushaltsstelle:

  siehe Beschlussvorschlag