Betreff
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Landrat
Vorlage
460/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die per Boten am 03.01.2022 eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde der Frau R.-M. gegen den Landrat wird als unbegründet zurückgewiesen.


Sachverhalt:

Mittels einer Dienstaufsichtsbeschwerde wird persönliches Fehlverhalten eines Amtsträgers gegenüber einem Bürger gerügt. Amtsträger sind Beamte bzw. Beamtinnen, Richter bzw. Richterinnen oder Angestellte im Öffentlichen Dienst.

Der Grund für eine Dienstaufsichtsbeschwerde besteht in der Verletzung der Dienstpflicht vonseiten des Amtsträgers. Beispiele für persönliches Fehlverhalten sind beispielsweise handgreifliche Handlungen, diskriminierendes Verhalten oder unhöfliches Auftreten.

Das Petitionsrecht, das in Artikel 17 Grundgesetz (GG) geregelt ist, bildet die Rechtsgrundlage der Dienstaufsichtsbeschwerde. Gemäß diesem Artikel ist jede Person dazu berechtigt, sich entweder einzeln oder gemeinschaftlich auf schriftlichem Weg mittels Beschwerden oder einer Bitte an eine zuständige Stelle zu wenden.

Zuständige Stelle ist in der anliegenden Angelegenheit der Kreistag als Dienstvorgesetzter des Landrates.

In der Regel wird der Behördenleiter von dem Beamten zu den Vorwürfen eine dienstliche Stellungnahme einholen. Diese besitzt wegen der dienstlichen Pflicht zur wahrheitsgemäßen Erklärung die Beweiskraft einer eidesstattlichen Versicherung.

Mit Datum vom 03.01.2022 reichte Frau R.-M. eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Landrat wegen Untätigkeit zur Durchsetzung der Grundsatzvereinbarung gegenüber der zuständigen Mitarbeiter ein. Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist in der Anlage beigefügt.

Da als Grund die Untätigkeit des Landrates im besagten Fall angegeben wurde, wird nicht das persönliche Verhalten gerügt.  Vielmehr handelt es sich hier um eine inhaltliche Rüge und somit um eine Fachaufsichtsbeschwerde. Diese ist nicht durch den Kreistag zu entscheiden. Der Kreistag ist nicht zuständig.

Gegenstand einer Fachaufsichtsbeschwerde ist die Entscheidung oder Maßnahme der Ausgangsbehörde. Wird die Fachaufsichtsbeschwerde bei der Ausgangsbehörde eingelegt, prüft diese, ob sie der Beschwerde abhilft und eine anderweitige Sachentscheidung oder Maßnahme trifft.

Im vorliegenden Fall befindet sich die Fachaufsichtsbeschwerde in Bearbeitung beim Landesverwaltungsamt.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist damit als unbegründet zurückzuweisen.


Anlagenverzeichnis:

-       Dienstaufsichtsbeschwerde vom 02.02.2022, Posteingang 03.02.2022