Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
- Die Verhandlungen mit dem Landkreis Havelland, der Stadt Brandenburg an der Havel, der Landeshauptstadt Potsdam und dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit dem Ziel der Gründung eines Zweckverbandes zur gemeinsamen Errichtung und zum Betrieb einer Bioabfallvergärungsanlage am Standort Schwanebeck sind aufzunehmen.
- Die Verwaltung wird mit den Vorbereitungen zur Gründung eines Zweckverbandes beauftragt.
- Der Landkreis Stendal wird sein Biotonnenangebot so aussteuern, dass ab 2025 eine Jahresmenge von ca. 14.000 Mg (Stand Jahr 2021) in der künftig gemeinsamen Anlage zur Vergärung einbringen kann.
Sachverhalt:
I.
Problem
Auf Grundlage des § 20 Absatz 1 sowie insbesondere Absatz
2 Satz 1 Nummer 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) führt der öffentlich-rechtliche
Entsorgungsträger (örE) eine getrennte Sammlung für Bioabfälle bei privaten Haushaltungen
durch.
Weiterhin heißt es in § 8 des KrWG, dass „bei der Erfüllung der Verwertungspflicht
[…] diejenige der in § 6 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Verwertungsmaßnahmen
Vorrang hat, die den Schutz von Mensch und Umwelt […] am besten gewährleistet
…“ und dass „durch Rechtsverordnung
insbesondere bestimmt werden, dass die Verwertung des Abfalls […] durch
mehrfache, hintereinander geschaltete stoffliche und anschließende energetische
Verwertungsmaßnahmen (Kaskadennutzung) zu erfolgen hat.“
Das definierte Ziel ist die Schaffung bzw. vertragliche
Bindung der erforderlichen Behandlungskapazitäten zur Vergärung der über die
Biotonne getrennt erfassten Bioabfälle.
Dies kann durch interkommunale Zusammenarbeit oder
Kooperationen mit der Wirtschaft erfolgen. Die Kapazitäten sind sukzessive
aufzubauen bzw. zu binden. Konkretisiert bedeutet das Ziel, dass die in der
Biotonne erfassten Bioabfälle entsprechend § 8 Abs. 1 KrWG hochwertig verwertet
werden. Eine hochwertige Verwertung von Bioabfällen ist die Vergärung der
Abfälle und Nutzung ihres Energiepotentials. Anschließend erfolgt die
Kompostierung der Gärrückstände mit dem Ziel der stofflichen Verwertung
(Kaskadennutzung).
Im Landkreis Stendal erfolgt die Behandlung von kommunalen
Bioabfällen in einer Anlage mit offenen Kompostmieten, dies ist unter
Umweltaspekten problematisch und mit der Novelle der Technischen Anleitung zur
Reinhaltung der Luft (TA-Luft) rechtlich nicht mehr zulässig. Die TA-Luft wurde
durch den Bundesrat am 28.05.2021 verabschiedet. Die Änderung beinhaltet die
Anpassung der Vorschriften Stand der Technik, Aufnahme von
BVT-Schlussfolgerungen (BVT–Beste verfügbare Technik), Integration der GIRL
(Geruchsimmissions-Richtlinie) und die Erweiterung der Vorsorgeanforderungen.
Das bedeutet, dass bestehende Anlagen entweder in den nächsten fünf Jahren
unter erheblichen finanziellen Aufwendungen umgerüstet werden oder keine
Bioabfälle mehr annehmen dürfen. Bei Ausschreibungen zur Behandlung von kommunalen
Bioabfällen wurden im Jahr 2020 Preise von über 65,00 EUR/Mg für einfache
Kompostierungen angeboten. Im Landkreis Stendal bewegt sich die
Erfassung von Bioabfällen aus der Biotonne in den Jahren 2014 bis 2019
weitgehend konstant auf einem Niveau von ca. 17.500 Mg/a bzw. um 155 kg/E,a.
Derzeit beträgt die zu
behandelnde Gesamtmenge für kommunalen Bioabfall ca. 14.000 Mg/a (Stand Jahr
2021). Eine hochwertige Behandlungsanlage mit einer stofflichen und
energetischen Verwertung für Bioabfall existieren im Landkreis Stendal bisher nicht.
Für eine hochwertige Bioabfallverwertung wurden durch das
(Ministerium für
Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz) MLUK des Landes Brandenburg unter Mitwirkung eines
externen Dienstleisters drei große Planungsregionen ausgemacht. Eine der drei Planungsregionen
ist der Bereich West, in dem sich die Partner Landkreis Havelland, Landkreis
Ostprignitz-Ruppin, die Stadt Brandenburg an der Havel sowie die Landeshauptstadt
Potsdam zusammengefunden haben, um eine ernsthafte Zusammenarbeit abzustimmen.
Auf Basis nachhaltiger Kooperation der örE sollen
regionale Verwertungszentren für die Vergärung von Bioabfall sowie die
Kompostierung der Gärreste eingerichtet werden. Eine besondere Bedeutung kommt
hier dem Anlagenstandort mit der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage
(MBA) Nauen-Schwanebeck zu. Betrieben und bewirtschaftet wird die MBA durch die
Abfallbehandlungsgesellschaft Havelland (abh), einer 100%igen Gesellschaft des
Landkreises Havelland.
Für eine hochwertige und gleichfalls wirtschaftliche
Verwertung der Bioabfälle sind Mindestanlagengrößen und entsprechende
Abfallmengen nötig. Durch interkommunale Zusammenarbeit und Sammelmanagement
können diese nötigen Bioabfallmengen bereitgestellt werden. Gemeinsames Ziel
der oben genannten Partner ist die Errichtung einer Bioabfallvergärungsanlage
am Standort Schwanebeck.
Der örE hat im Zuge der Analyse der Handlungsoptionen für eine hochwertige Verwertung von Bioabfällen einen Variantenvergleich (siehe Anlage) in Auftrag gegeben. Dabei wurden folgende Varianten näher betrachtet:
1. Kooperation mit dem Landkreis Salzwedel
2. Kooperation mit dem Landkreis Havelland und 3 weiteren örE
3. EU-weite Vergabe
4. Kooperation mit dem regionalen Energieversorger
In einer ersten Untersuchung wurden die
Varianten 2 und 3 als grundsätzlich realisierbar, die Variante 1 und 4 aus
verschiedenen Gründen (Unwirtschaftlichkeit, Genehmigungsverfahren, …) als
nicht realisierbar erachtet. Im weiteren Schritt wurden die Varianten 2 und 3
anhand der Kriterien:
·
Wirtschaftlichkeit
·
ökologische
Vorteilhaftigkeit
·
Arbeitsbedingungen
und tarifliche Vergütung der Mitarbeiter
·
Einflussnahmemöglichkeit
des LK SDL auf Struktur und Inhalte der Leistung (Transparenz)
·
fristgerechte
Inbetriebnahme und Entsorgungssicherheit
bewertet. Im Ergebnis stellt die
Variante 2 – Bioabfallvergärung im kommunalen Verbund – die Vorzugsvariante
gegenüber der Variante 3 – EU-weite Ausschreibung der Bioabfallvergärung – dar.
II. Lösung
Der Landkreis Havelland, die Stadt
Brandenburg an der Havel, der Landkreis Ostprignitz-Ruppin und die
Landeshauptstadt Potsdam haben bereits mit den Verhandlungen mit dem Ziel der
Gründung eines Zweckverbandes zur gemeinsamen Errichtung und Betrieb einer
Bioabfallvergärungsanlage am Standort in Schwanebeck begonnen. Hier kann der
Landkreis Stendal in den fortzuführenden Gesprächen und die
Gründungsverhandlungen als gleichberechtigter Partner noch mit in den
Zweckverband einsteigen. Grundlage für die Errichtung und gemeinschaftliche
Nutzung der Anlage ist der Zweckverband. Hierzu wird die Verwaltung mit den
Vorbereitungen zur Gründung des Zweckverbandes beauftragt.
Nach Abschluss der Verhandlungen wird
der Kreistag abschließend über die Art und den Umfang der interkommunalen
Zusammenarbeit beschließen.
III. Alternativen
Mögliche Alternativen sind dem
Anhang im Variantenvergleich aufgeführt. Demnach ergibt sich als Alternative
nur ein EU-weites Ausschreibungsverfahren.
IV. Kosten/Folgekosten/Finanzierung
Zunächst werden keine
Investitionskosten durch den Landkreis Stendal getragen, da diese vorerst durch
die Abfallbehandlungsgesellschaft
Havelland (abh) getätigt werden. Die Kosten für die Anlagenerrichtung
und den Anlagenbetrieb der gemeinschaftlichen Bioabfallverwertung tragen die
beteiligten Körperschaften des Zweckverbandes, die dann über die
Abfallgebührenerhebung gedeckt werden.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Variantenvergleich
