Betreff
Grundsatzbeschluss - Interkommunale Zusammenarbeit Bioabfallvergärung
Vorlage
465/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt:

  1. Die Verhandlungen mit dem Landkreis Havelland, der Stadt Brandenburg an der Havel, der Landeshauptstadt Potsdam und dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit dem Ziel der Gründung eines Zweckverbandes zur gemeinsamen Errichtung und zum Betrieb einer Bioabfallvergärungsanlage am Standort Schwanebeck sind aufzunehmen.

  1. Die Verwaltung wird mit den Vorbereitungen zur Gründung eines Zweckverbandes beauftragt.

  1. Der Landkreis Stendal wird sein Biotonnenangebot so aussteuern, dass ab 2025 eine Jahresmenge von ca. 14.000 Mg (Stand Jahr 2021) in der künftig gemeinsamen Anlage zur Vergärung einbringen kann.


Sachverhalt:

I.              Problem

Auf Grundlage des § 20 Absatz 1 sowie insbesondere Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) führt der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) eine getrennte Sammlung für Bioabfälle bei privaten Haushaltungen durch.

Weiterhin heißt es in § 8 des KrWG, dass „bei der Erfüllung der Verwertungspflicht […] diejenige der in § 6 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Verwertungsmaßnahmen Vorrang hat, die den Schutz von Mensch und Umwelt […] am besten gewährleistet …“ und dass „durch Rechtsverordnung insbesondere bestimmt werden, dass die Verwertung des Abfalls […] durch mehrfache, hintereinander geschaltete stoffliche und anschließende energetische Verwertungsmaßnahmen (Kaskadennutzung) zu erfolgen hat.“

Das definierte Ziel ist die Schaffung bzw. vertragliche Bindung der erforderlichen Behandlungskapazitäten zur Vergärung der über die Biotonne getrennt erfassten Bioabfälle.

Dies kann durch interkommunale Zusammenarbeit oder Kooperationen mit der Wirtschaft erfolgen. Die Kapazitäten sind sukzessive aufzubauen bzw. zu binden. Konkretisiert bedeutet das Ziel, dass die in der Biotonne erfassten Bioabfälle entsprechend § 8 Abs. 1 KrWG hochwertig verwertet werden. Eine hochwertige Verwertung von Bioabfällen ist die Vergärung der Abfälle und Nutzung ihres Energiepotentials. Anschließend erfolgt die Kompostierung der Gärrückstände mit dem Ziel der stofflichen Verwertung (Kaskadennutzung).

Im Landkreis Stendal erfolgt die Behandlung von kommunalen Bioabfällen in einer Anlage mit offenen Kompostmieten, dies ist unter Umweltaspekten problematisch und mit der Novelle der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) rechtlich nicht mehr zulässig. Die TA-Luft wurde durch den Bundesrat am 28.05.2021 verabschiedet. Die Änderung beinhaltet die Anpassung der Vorschriften Stand der Technik, Aufnahme von BVT-Schlussfolgerungen (BVT–Beste verfügbare Technik), Integration der GIRL (Geruchsimmissions-Richtlinie) und die Erweiterung der Vorsorgeanforderungen. Das bedeutet, dass bestehende Anlagen entweder in den nächsten fünf Jahren unter erheblichen finanziellen Aufwendungen umgerüstet werden oder keine Bioabfälle mehr annehmen dürfen. Bei Ausschreibungen zur Behandlung von kommunalen Bioabfällen wurden im Jahr 2020 Preise von über 65,00 EUR/Mg für einfache Kompostierungen angeboten. Im Landkreis Stendal bewegt sich die Erfassung von Bioabfällen aus der Biotonne in den Jahren 2014 bis 2019 weitgehend konstant auf einem Niveau von ca. 17.500 Mg/a bzw. um 155 kg/E,a. Derzeit beträgt die zu behandelnde Gesamtmenge für kommunalen Bioabfall ca. 14.000 Mg/a (Stand Jahr 2021). Eine hochwertige Behandlungsanlage mit einer stofflichen und energetischen Verwertung für Bioabfall existieren im Landkreis Stendal bisher nicht.

Für eine hochwertige Bioabfallverwertung wurden durch das (Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz) MLUK des Landes Brandenburg unter Mitwirkung eines externen Dienstleisters drei große Planungsregionen ausgemacht. Eine der drei Planungsregionen ist der Bereich West, in dem sich die Partner Landkreis Havelland, Landkreis Ostprignitz-Ruppin, die Stadt Brandenburg an der Havel sowie die Landeshauptstadt Potsdam zusammengefunden haben, um eine ernsthafte Zusammenarbeit abzustimmen.

Auf Basis nachhaltiger Kooperation der örE sollen regionale Verwertungszentren für die Vergärung von Bioabfall sowie die Kompostierung der Gärreste eingerichtet werden. Eine besondere Bedeutung kommt hier dem Anlagenstandort mit der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) Nauen-Schwanebeck zu. Betrieben und bewirtschaftet wird die MBA durch die Abfallbehandlungsgesellschaft Havelland (abh), einer 100%igen Gesellschaft des Landkreises Havelland.

Für eine hochwertige und gleichfalls wirtschaftliche Verwertung der Bioabfälle sind Mindestanlagengrößen und entsprechende Abfallmengen nötig. Durch interkommunale Zusammenarbeit und Sammelmanagement können diese nötigen Bioabfallmengen bereitgestellt werden. Gemeinsames Ziel der oben genannten Partner ist die Errichtung einer Bioabfallvergärungsanlage am Standort Schwanebeck.

Der örE hat im Zuge der Analyse der Handlungsoptionen für eine hochwertige Verwertung von Bioabfällen einen Variantenvergleich (siehe Anlage) in Auftrag gegeben. Dabei wurden folgende Varianten näher betrachtet:

1.       Kooperation mit dem Landkreis Salzwedel

2.       Kooperation mit dem Landkreis Havelland und 3 weiteren örE

3.       EU-weite Vergabe

4.       Kooperation mit dem regionalen Energieversorger

In einer ersten Untersuchung wurden die Varianten 2 und 3 als grundsätzlich realisierbar, die Variante 1 und 4 aus verschiedenen Gründen (Unwirtschaftlichkeit, Genehmigungsverfahren, …) als nicht realisierbar erachtet. Im weiteren Schritt wurden die Varianten 2 und 3 anhand der Kriterien:

·         Wirtschaftlichkeit

·         ökologische Vorteilhaftigkeit

·         Arbeitsbedingungen und tarifliche Vergütung der Mitarbeiter

·         Einflussnahmemöglichkeit des LK SDL auf Struktur und Inhalte der Leistung (Transparenz)

·         fristgerechte Inbetriebnahme und Entsorgungssicherheit

bewertet. Im Ergebnis stellt die Variante 2 – Bioabfallvergärung im kommunalen Verbund – die Vorzugsvariante gegenüber der Variante 3 – EU-weite Ausschreibung der Bioabfallvergärung – dar.

II. Lösung

Der Landkreis Havelland, die Stadt Brandenburg an der Havel, der Landkreis Ostprignitz-Ruppin und die Landeshauptstadt Potsdam haben bereits mit den Verhandlungen mit dem Ziel der Gründung eines Zweckverbandes zur gemeinsamen Errichtung und Betrieb einer Bioabfallvergärungsanlage am Standort in Schwanebeck begonnen. Hier kann der Landkreis Stendal in den fortzuführenden Gesprächen und die Gründungsverhandlungen als gleichberechtigter Partner noch mit in den Zweckverband einsteigen. Grundlage für die Errichtung und gemeinschaftliche Nutzung der Anlage ist der Zweckverband. Hierzu wird die Verwaltung mit den Vorbereitungen zur Gründung des Zweckverbandes beauftragt.

Nach Abschluss der Verhandlungen wird der Kreistag abschließend über die Art und den Umfang der interkommunalen Zusammenarbeit beschließen.

III. Alternativen

Mögliche Alternativen sind dem Anhang im Variantenvergleich aufgeführt. Demnach ergibt sich als Alternative nur ein EU-weites Ausschreibungsverfahren.

IV. Kosten/Folgekosten/Finanzierung

Zunächst werden keine Investitionskosten durch den Landkreis Stendal getragen, da diese vorerst durch die Abfallbehandlungsgesellschaft Havelland (abh) getätigt werden. Die Kosten für die Anlagenerrichtung und den Anlagenbetrieb der gemeinschaftlichen Bioabfallverwertung tragen die beteiligten Körperschaften des Zweckverbandes, die dann über die Abfallgebührenerhebung gedeckt werden.


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1:        Variantenvergleich