Beschlussvorschlag:
Gemäß § 7 der Hauptsatzung des Landkreises Stendal sowie § 71 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII i. V. m. § 4 (5) Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KJHG-LSA) sowie der Satzung des Jugendamtes des Landkreises Stendal
wählt der Kreistag des Landkreises Stendal:
1. Frau Doreen Müller als stimmberechtigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses ab und wählt Frau Christel Güldenpfennig als neues stimmberechtigtes Mitglied,
2. Frau Christel Güldenpfennig als Stellvertreter ab und wählt als neuen Stellvertreter Frau Doreen Müller,
3. Herrn Reinhardt Röhl als stellvertretendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss ab und wählt Frau Carola Radtke als neues stellvertretendes Mitglied.
Sachverhalt:
Scheidet ein Mitglied oder ein stellvertretenes Mitglied vor Ablauf der Wahlzeit aus, so ist gem. § 4 Abs. 5 KJHG LSA eine Ersatzperson für den Rest der Amtsperiode auf Vorschlag derjenigen Stelle, die das ausgeschiedene Mitglied oder das stellvertretene Mitglied vorgeschlagen hat, zu wählen.
Mit Schreiben vom 01.03.2022 hat die CDU-Fraktion die vorgesehene Veränderung in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses mitgeteilt.
Mit Schreiben vom 16.03.2022 hat die Fraktion Pro Altmark die vorgesehene Veränderung in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses als Ergänzung zur Beschlussvorlage mitgeteilt.
Anlagenverzeichnis: