Beschlussvorschlag:
Um dem Risiko eines Zinsanstiegs vorzubeugen, wird der Landrat beauftragt, Angebote für die Aufnahme bzw. Umschuldung eines langfristigen Liquiditätskredites einzuholen und einen entsprechenden Vertrag nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten abzuschließen.
Art: Festbetragsliquiditätskredit
Umfang: 5,0 Mio. €
Laufzeit: 1, 2, 3, 5 oder 10 Jahre
Sachverhalt:
Nach aktueller Einschätzung besteht das Risiko von steigenden Zinsen.
Nach Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.12.2021 ist die Umschuldung von Liquiditätskrediten in Festbetragskredite mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren bzw. deren Neuaufnahme ausnahmsweise vertretbar, um dem Risiko eines Zinsanstiegs vorzubeugen.
Der Festbetragskredit sollte nach dem genannten Erlass nur aufgenommen werden, wenn die Kommune voraussichtlich über einen längeren Zeitraum einen ständigen Liquiditätsbedarf hat. Dies ist hier der Fall. Der Landkreis Stendal benötigt täglich zur Absicherung seiner Zahlungsverpflichtung Liquiditätskredite. Am 31.12.2021 bestanden Verbindlichkeiten aus den Liquiditätskrediten in Höhe von 57,2 Mio. € (Vorjahr 47,6 Mio. €).
Ein Kreistagsbeschluss ist notwendig, da längerfristige Festbetragsliquiditätskredite dem Charakter einer Kreditaufnahme nach § 108 KVG LSA entsprechen.
Anlagenverzeichnis:
Erlass vom 17.12.2021 des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt (AZ 32.11-10402)