Sachverhalt:
Das Land Sachsen-Anhalt hat dem Landkreis Stendal mit Bescheid vom 17.12.2021
(Änderungsbescheid zum Bescheid vom 19.07.2021) eine Zuwendung in Höhe von bis
zu 384.737,31 Euro für die Zeit vom
19.07.2021 bis zum 31.12.2022 bewilligt.
Für das Haushaltsjahr 2022: 323.858,99
Euro
davon: 201.513,08
Euro
für Maßnahmen nach Punkt II.2. der
Vereinbarung
„Kinder und Jugendliche mit Freiwilligendienstleistenden und
zusätzlicher Sozialarbeit an Schulen zu unterstützen und fördern“
zzgl. eines Übertrages i.H.v. 60.000,00 Euro nicht verbrauchter Mittel
aus dem Haushaltsjahr 2021
davon: 62.345,91
Euro
für Maßnahmen nach Punkt II.3. der
Vereinbarung
„Kinder- und Jugendfreizeiten, außerschulische Jugendarbeit und Angebote
der Kinder- und Jugendhilfe“
Eckpunkte zur Umsetzung des Aktionsprogramms
im Haushaltsjahr 2022:
Nach Anforderung des Ministeriums
für Arbeit, Soziales und Integration haben die Träger der offenen Kinder-und
Jugendarbeit, der Schulsozialarbeit und Träger der stationären/ambulanten
Jugendhilfe, Vorschläge zur Umsetzung des Aktionsprogramms für Maßnahmen nach Punkt II.3. der Vereinbarung
„Kinder- und Jugendfreizeiten, außerschulische Jugendarbeit und Angebote der
Kinder- und Jugendhilfe“ beim Landkreis Stendal mit einem Gesamtvolumen von
51.328,92 Euro eingereicht.
Nach den Maßgaben des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration
fand eine Prüfung in Bezug auf die Förderfähigkeit statt; alle Träger, die
förderfähige Vorschläge eingereicht haben, wurden berücksichtigt.
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgte eine objektive und
konkrete Verteilung der Fördersumme durch den zuständigen Fachbereich der
Verwaltung des Jugendamtes.
Für Maßnahmen nach Punkt II.2.
der Vereinbarung „Kinder und Jugendliche mit Freiwilligendienstleistenden und
zusätzlicher Sozialarbeit an Schulen zu unterstützen und fördern“ wurden
insgesamt 7 Anträge gestellt. Der ursprünglich zur Verfügung stehende Ansatz in
Höhe von 201.513,08 Euro konnte durch einen Übertrag nicht verbrauchter Mittel
aus dem Haushaltsjahr 2021 um 60.000,00 Euro erhöht werden. Somit konnten alle
beantragten Maßnahmen gefördert werden.
Von 13 Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der stationären
und teilstationären Jugendhilfe wurden
insgesamt 28 Anträge für Maßnahmen nach
Punkt II.3. der Vereinbarung Kinder- und Jugendfreizeiten, außerschulische
Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe gestellt (Hinweis: zwei
Tagesveranstaltungen der EG Stadt Tangerhütte zum Schlittschuhlaufen in Stendal
wurden zwar beantragt, konnten aber nicht bewilligt werden, da bereits zum
Zeitpunkt der Bewilligung feststand, dass es die Eisbahn in Stendal aufgrund
der Corona-Pandemie in diesem Jahr nicht geben wird).
Bei den durchgeführten Maßnahmen handelt es sich vorrangig um
erlebnispädagogische Tagesfahrten sowie auch Mehrtagesfahrten.
Zusätzlich plant der Landkreis Stendal gemeinsam mit dem Kreis-, Kinder-
und Jugendring am 14. Juli 2022 (erster Sommerferientag) ein Kinderfest
durchzuführen. Diese Kinderfeste haben Tradition und fanden zuletzt am Standort
Billberge (ehem. Christliches Jugenddorf) statt. In diesem Jahr soll das
Kinderfest im Schwimmbad Havelberg stattfinden. Hierfür sind 15.000 Euro eingeplant.
Die in der Anlage 2 aufgeführten nicht verbrauchten Mittel in Höhe von
11.377,39 Euro dienen zunächst als Reserve für dieses Kinderfest. Insbesondere
die Beförderungskosten (Busse für die Kinder nach und von Havelberg) sind von
der Teilnehmerzahl abhängig und könnten ggf. aufgrund der gestiegenen
Mineralölpreise noch steigen.
Die im Rahmen des Kinderfestes nicht verbrauchten Mittel können dann für
Freizeiten in den Herbstferien verwendet werden. Eine kurzfristige
Antragstellung soll dies dann noch ermöglichen.
Es handelt sich bei allen Maßnahmen um eine Vollfinanzierung, die aus zweckgebundenen Zuweisungen an den Landkreis aus dem Bundesprogramm „Aufholen nach Corona“ erfolgt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Freiwilligendienstleistende und zusätzliche Sozialarbeit an Schulen
Anlage 2: Ferienfreizeiten