Betreff
Förderung von örtlichen Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ 2022
Vorlage
480/2022
Aktenzeichen
480/2022
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Das Land Sachsen-Anhalt hat dem Landkreis Stendal mit Bescheid vom 17.12.2021 (Änderungsbescheid zum Bescheid vom 19.07.2021) eine Zuwendung in Höhe von bis zu 384.737,31 Euro für die Zeit vom 19.07.2021 bis zum 31.12.2022 bewilligt.

Für das Haushaltsjahr 2022: 323.858,99 Euro

davon:                                     201.513,08 Euro

für Maßnahmen nach Punkt II.2. der Vereinbarung

„Kinder und Jugendliche mit Freiwilligendienstleistenden und zusätzlicher Sozialarbeit an Schulen zu unterstützen und fördern“

zzgl. eines Übertrages i.H.v. 60.000,00 Euro nicht verbrauchter Mittel aus dem Haushaltsjahr 2021

davon:                                     62.345,91 Euro

für Maßnahmen nach Punkt II.3. der Vereinbarung

„Kinder- und Jugendfreizeiten, außerschulische Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe“

Eckpunkte zur Umsetzung des Aktionsprogramms im Haushaltsjahr 2022:

Nach Anforderung des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration haben die Träger der offenen Kinder-und Jugendarbeit, der Schulsozialarbeit und Träger der stationären/ambulanten Jugendhilfe, Vorschläge zur Umsetzung des Aktionsprogramms für Maßnahmen nach Punkt II.3. der Vereinbarung „Kinder- und Jugendfreizeiten, außerschulische Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe“ beim Landkreis Stendal mit einem Gesamtvolumen von 51.328,92 Euro eingereicht.

Nach den Maßgaben des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration fand eine Prüfung in Bezug auf die Förderfähigkeit statt; alle Träger, die förderfähige Vorschläge eingereicht haben, wurden berücksichtigt.

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgte eine objektive und konkrete Verteilung der Fördersumme durch den zuständigen Fachbereich der Verwaltung des Jugendamtes.

Für Maßnahmen nach Punkt II.2. der Vereinbarung „Kinder und Jugendliche mit Freiwilligendienstleistenden und zusätzlicher Sozialarbeit an Schulen zu unterstützen und fördern“ wurden insgesamt 7 Anträge gestellt. Der ursprünglich zur Verfügung stehende Ansatz in Höhe von 201.513,08 Euro konnte durch einen Übertrag nicht verbrauchter Mittel aus dem Haushaltsjahr 2021 um 60.000,00 Euro erhöht werden. Somit konnten alle beantragten Maßnahmen gefördert werden.

Von 13 Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der stationären und teilstationären Jugendhilfe wurden insgesamt 28 Anträge für Maßnahmen nach Punkt II.3. der Vereinbarung Kinder- und Jugendfreizeiten, außerschulische Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe gestellt (Hinweis: zwei Tagesveranstaltungen der EG Stadt Tangerhütte zum Schlittschuhlaufen in Stendal wurden zwar beantragt, konnten aber nicht bewilligt werden, da bereits zum Zeitpunkt der Bewilligung feststand, dass es die Eisbahn in Stendal aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr nicht geben wird).

Bei den durchgeführten Maßnahmen handelt es sich vorrangig um erlebnispädagogische Tagesfahrten sowie auch Mehrtagesfahrten.

Zusätzlich plant der Landkreis Stendal gemeinsam mit dem Kreis-, Kinder- und Jugendring am 14. Juli 2022 (erster Sommerferientag) ein Kinderfest durchzuführen. Diese Kinderfeste haben Tradition und fanden zuletzt am Standort Billberge (ehem. Christliches Jugenddorf) statt. In diesem Jahr soll das Kinderfest im Schwimmbad Havelberg stattfinden. Hierfür sind 15.000 Euro eingeplant. Die in der Anlage 2 aufgeführten nicht verbrauchten Mittel in Höhe von 11.377,39 Euro dienen zunächst als Reserve für dieses Kinderfest. Insbesondere die Beförderungskosten (Busse für die Kinder nach und von Havelberg) sind von der Teilnehmerzahl abhängig und könnten ggf. aufgrund der gestiegenen Mineralölpreise noch steigen.

Die im Rahmen des Kinderfestes nicht verbrauchten Mittel können dann für Freizeiten in den Herbstferien verwendet werden. Eine kurzfristige Antragstellung soll dies dann noch ermöglichen.


Es handelt sich bei allen Maßnahmen um eine Vollfinanzierung, die aus zweckgebundenen Zuweisungen an den Landkreis aus dem Bundesprogramm „Aufholen nach Corona“ erfolgt.


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1: Freiwilligendienstleistende und zusätzliche Sozialarbeit an Schulen

Anlage 2: Ferienfreizeiten