Betreff
Zustimmung zur Annahme einer Spende
Vorlage
479/2022
Aktenzeichen
479/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Finanz-, Haushalts- und Liegenschaftsausschuss beschließt, die durch die Hugo Meyer-Nachfahren-Stiftung der Förderschule mit Ausgleichsklassen in Tangermünde bereitstehende zweckgebundene Spende zur Anschaffung von Außenspielgeräten in Höhe von 5.000 Euro anzunehmen.


Sachverhalt:

Die Hugo Meyer-Nachfahren-Stiftung möchte auch im Jahr 2022 für die Kinder der Förderschule mit Ausgleichsklassen in Tangermünde mit einer Spende in Höhe von 5.000 Euro die Erweiterung des „Motorikparcours“ unterstützen, der schon über mehrere Jahre gefördert wird.

Gemäß § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung des Landkreises Stendal in der aktuell gültigen Fassung und § 99 Abs. 6 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) ist über die Annahme oder die Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen ab einer Wertgrenze von mehr als 1.000 Euro bis 5.000 Euro zu entscheiden.

Die Spende liegt über der in der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenze und damit ist über die Annahme durch den Finanz-, Haushalts- und Liegenschaftsausschuss eine Entscheidung zu treffen.

Nach § 99 Abs. 6 Satz 1 KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 KVG LSA Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.

Gemäß § 65 Abs. 2 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) sind die Landkreise Schulträger und als solche nach § 64 Abs. 1 SchulG LSA für das Vorhalten und Unterhalten von Schulanlagen, wozu auch die Außenspielgeräte gehören, zuständig.

Die Zustimmung des Fachausschusses ergibt sich daraus, dass das Spielgerät nach Installation in das Eigentum des Landkreises übergeht und durch ihn zu unterhalten ist.


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 -

Spendenbestätigung für Förderschule mit Ausgleichsklassen in Tangermünde 2022

Anlage 2 -

Kopie Kletterlandschaft (Positionen 01 und 02 in Rot sind die angedachten Erweiterungen)