hier: Förderung von Eltern-Kind-Gruppen ("Krabbelgruppen") im Landkreis Stendal
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
Für den Fall der Ablehnung des Förderantrages für das Angebot „Eltern-Kind-Gruppen“ aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ soll in 2022 trotzdem eine teilweise Umsetzung des Konzeptes (2-3 Krabbelgruppen) erfolgen.
Dazu sind maximal 15.000 EUR aus den zweckgebundenen Landeszuweisungen (§ 3 Abs.1 Kinderschutzgesetz LSA) zur Finanzierung einzusetzen.
Sachverhalt:
Im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche für die Jahre 2021 und 2022“ wurden in Umsetzung des Schwerpunkts „Förderung der frühkindlichen Bildung“ auch die Mittel für die Bundesstiftung Frühe Hilfen für 2021 und 2022 aufgestockt.
Die Mittel stehen für die zeitnahe und gezielte Unterstützung (werdender) Familien, die sich bereits vor der Pandemie in belastenden Lebenssituationen befunden haben und zuvor unbelasteten (werdenden) Familien, die durch die Pandemie teilweise in Belastungssituationen gerieten, zur Verfügung.
Für 2022 stehen dem Landkreis auf der Grundlage der Förderrichtlinie (Nr. 6.4. Bemessungsgrundlage) über die Gewährung von Zuwendungen zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien im Land Sachsen-Anhalt zur Verfügung 46.010 EUR zur Verfügung, für die entsprechende Anträge gestellt werden konnten.
Die Möglichkeiten der konkreten Antragstellungen orientierten sich an den Leistungsleitlinien der Bundesstiftung Frühe Hilfen im Rahmen des Aktionsprogramms.
Zur Vorbereitung einer Antragstellung erging im Juli 2021 an die Netzwerkpartner der Aufruf zur Einreichung von Konzepten/Anträgen.
Es wurden einige wenige Anträge von Trägern gestellt und in den Antrag für die Bundesmittel Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ eingearbeitet. Der Antrag wurde im Oktober beim Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt eingereicht. Im März 2022 kam die Information, dass nicht alle beantragten Projekte vom Bund als förderfähig angesehen werden, so dass zum Beispiel PEKiP-Kurse oder Kanga-Kurse keine Förderung erhalten.
Aufgrund dieser Ablehnung und der zuvor wenigen Beteiligung der Netzwerkpartner/Innen, hat die Netzwerkstelle ein eigenes Konzept zur Etablierung von Eltern-Kind-Gruppen erarbeitet (siehe Anlage) und als Änderungsantrag eingereicht mit einem Fördervolumen von 35.425,- Euro. Ein Bescheid zum Antrag liegt mit Stand 31.05.2022 noch nicht vor.
Im Landkreis Stendal gibt es in der Fläche wenig Angebote für Schwangere oder Eltern mit Kindern von 0 bis 3 Jahren. Zudem gibt es nur eine geringe Dichte an Beratungsmöglichkeiten für diese Zielgruppe.
In der Stadt Stendal gibt es einige Eltern-Kind-Gruppen, in denen sich Eltern treffen können und ihr Kind in der Entwicklung unterstützen können.
In Havelberg, Seehausen, Tangerhütte und in vielen weiteren Orten im Landkreis Stendal gibt es keine Angebote der sogenannten „Frühen Hilfen“. Hier setzt das Konzept zur Etablierung von Eltern-Kind-Gruppen an, in dem das Angebot gezielt an diesen Standorten vorangetrieben werden soll.
Die Netzwerkstelle hat die Einrichtung dezentraler „Krabbelgruppen“ geplant, die jeweils mit einer qualifizierten Fachkraft besetzt werden und durch eine Familienhebamme oder durch eine Familien-Gesundheits-und Kinderkrankenpflegerin unterstützt werden. Eltern erhalten damit einen niedrigschwelligen Zugang zu den Frühen Hilfen, wo sie ihre Fragen stellen, Anregungen und Unterstützung erhalten oder ihre Sorgen besprechen können.
Eltern, die die öffentlichen Verkehrsmittel verwenden, um die Krabbelgruppen zu besuchen, bekommen bei Bedarf die Fahrtkosten erstattet.
Für den Fall, dass es zu einer Ablehnung des Förderantrages kommt, soll das Konzept trotzdem soweit umgesetzt werden, wie es mit den noch zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von ca. 15.000 EUR aus zweckgebundenen Landeszuweisungen (§ 3 Abs.1 Kinderschutzgesetz LSA) möglich ist. Damit kann die Finanzierung von 2-3 Krabbelgruppen in 2022 sichergestellt werden.
Gemäß § 4 Abs.2 Nr.1f der Satzung des Jugendamtes i.d.a.F. entscheidet der Jugendhilfeausschuss, sofern die Förderung im Einzelfall 2.500 EUR übersteigt.
Das wäre hier der Fall.
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten für den Landkreis: |
15.000 EUR |
Jährliche Folgekosten: |
- |
Mittel bereits
veranschlagt? |
ja |
Haushaltsjahr: |
2022 |
Haushaltsstelle: |
3.6.3.42.533100 |
Bemerkungen: |
Mittel stammen aus
zweckgebundener Landeszuweisung aus § 3 Abs.1 Kinderschutzgesetz LSA |
Anlagenverzeichnis:
Konzept „Krabbelgruppen im Landkreis Stendal“