Beschlussvorschlag:
Der Finanz-, Haushalts- und Liegenschaftsausschuss beschließt die vorgelegte Vereinbarung zwischen dem Landkreis Stendal und der ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH über die Kostenübernahme von entstandenen Aufwendungen in Vorbereitung für den Neubau von Rettungswachen.
Sachverhalt:
Im Landkreis Stendal müssen neue DIN-gerechte Rettungswachen errichtet werden. Hierfür ist es angedacht, diese Rettungswachen von der ALS errichten zu lassen und diese dann anzumieten.
Damit die ALS in der Lage ist, dem Landkreis einen aussagefähigen Mietzins mitzuteilen, ist eine vollumfängliche externe Planung und Kalkulation des Bauprojektes durch die ALS zu erstellen. Die Kosten, die durch die Planung und Kalkulation entstehen, werden in einem zukünftigen Mietzins Berücksichtigung finden.
Sollte aufgrund der Kalkulationsergebnisse oder auch andere Gründe der Bau sowie die Vermietung bzw. der Mietkauf der Rettungswache/-n nicht zustande kommen, erklärt sich der Landkreis Stendal im Rahmen dieser Vereinbarung bereit, die Kosten der ALS, die durch die Erstellung der Planung und Kalkulation durch Dritte entstanden sind, zu erstatten.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für den Landkreis: |
Max. 50 TEUR (greift nur
in dem Fall, dass kein Mietvertrag zustande kommt) |
Jährliche Folgekosten: |
nein |
Mittel bereits
veranschlagt? |
Ja / Nein (wird im
Haushalt 2023 Berücksichtigung finden) |
Haushaltsjahr: |
2023 |
Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen: |
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Anlagenverzeichnis:
Anlage: Vereinbarung