Betreff
Zustimmung zur Annahme einer Spende
Vorlage
486/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, die durch die Firma Klaus Reinicke GmbH bereitstehende zweckgebundene Spende zur Hilfe für die Ukraine in Höhe von 9.000 Euro anzunehmen.


Sachverhalt:

Gemäß § 99 Abs. 6 Satz 1 KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 KVG LSA Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.

Nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine hat der Landkreis Stendal ein Spendenkonto „Hilfe für Ukraine“ eingerichtet.

Gemäß § 4  Punkt 3 der Hauptsatzung des Landkreises Stendal in der aktuell gültigen Fassung und § 99 Abs. 6 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) ist über die Annahme oder die Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen ab einer Wertgrenze von mehr als 5.000 Euro durch den Kreistag zu entscheiden.

Die Firma Klaus Reinicke GmbH hat einen Betrag i.H.v. 9.000 EUR gespendet. Daher hat der Kreistag über die Annahme der Spende zu entscheiden.

In einer gesonderten Beschlussvorlage der Verwaltung wird der Kreistag über die Verwendung der Hilfen, die auf dem Spendenkonto eingegangen sind, entscheiden.

Mit Stand 03.05.2022 befanden sich 21.364,93 Euro auf dem Spendenkonto.