Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
Der Landkreis Stendal tritt der Arbeitsgemeinschaft „Netzwerk Daseinsvorsorge“ ab dem 01.07.2022 mit einem jährlichen Kostenbeitrag von 500 Euro bei, wobei in 2022 der Kostenbeitrag sich voraussichtlich auf 250 Euro verringert.
Sachverhalt:
Ausgangslage
Mit
dem Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge unterstützte das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Zeitraum
Dezember 2011 bis Ende 2015 in 21 Modellregionen, darunter auch in der Altmark,
die Erarbeitung einer „Regionalstrategie Daseinsvorsorge“, um damit
strategische Grundlagen für die Anpassung der regionalen Daseinsvorsorge an die
Folgen des demografischen Wandels zu schaffen.
Nach
Beendigung des Programms äußerten die teilnehmenden Regionen den Wunsch, die
gewachsenen Netzwerkstrukturen und den Austausch untereinander beizubehalten.
Daraus
ist 2018 das „Netzwerk Daseinsvorsorge“ entstanden, an dem sich neben 20
weiteren Regionen auch der Landkreis Stendal und der Altmarkkreis Salzwedel
weiterhin beteiligen.
Die
Gründung und die Anfangsphase des Netzwerkes wurden vom Bundesministerium des
Innern, für Bau und Heimat (BMI) gefördert und vom Bundesinstitut für Bau-,
Stadt- und Raumforschung (BBSR) unterstützt.
Ende
Juni 2022 läuft jetzt die Förderphase aus. Die Mitgliedsregionen möchten dieses
Netzwerk als Arbeitsgemeinschaft weiterführen.
Dazu
bedarf es der Organisation und Finanzierung. Zu diesem Zweck soll die
anliegende Kooperationsvereinbarung, die der Bestätigung der jeweiligen
politischen Gremien bedarf, geschlossen werden.
Das
Netzwerk
Das
„Netzwerk Daseinsvorsorge“ fühlt sich den Zielen und Grundsätzen der
Raumordnung verpflichtet, insbesondere der Leitvorstellung zur Sicherung
gleichwertiger Lebensverhältnisse in den Teilräumen (§ 1 Abs. 2 ROG) sowie dem
Grundsatz der nachhaltigen Sicherung der Daseinsvorsorge (§ 2 Abs. 2 Nr. 1
ROG).
Es
versteht sich dementsprechend als Kompetenz-, Lern- und Transfernetzwerk für
die strategische Planung und Umsetzung von Angeboten der Daseinsvorsorge, als
Praxispartner für Wissenschaft und Forschung sowie als Sprachrohr von ländlich
geprägten Räumen.
Im
Mittelpunkt steht der praxisnahe, wechselseitige Erfahrungsaustausch der
Verwaltungen untereinander und der Wissenstransfer in regelmäßigen
Netzwerktreffen hinsichtlich Lösungsansätzen, Methodenanwendung oder
prozessbezogenen Aspekten bei Themen der regionalen Daseinsvorsorge und
Lebensqualität.
Mehr
Informationen zum Netzwerk Daseinsvorsorge stehen unter http://www.regionale-daseinsvorsorge.de/ zur Verfügung.
Finanzielle
Aspekte
Zur
Finanzierung der in der Kooperationsvereinbarung beschriebenen Ziele und
Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft wird ein Beitrag erhoben. Dieser beträgt je
Region 500,00 € jährlich.
Für
das zweite Halbjahr 2022 (nach Auslaufen der Förderphase) wird voraussichtlich
ein Beitrag von 250,00 € erhoben.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für den Landkreis: |
500 EUR |
Jährliche Folgekosten: |
500 EUR |
Mittel bereits
veranschlagt? |
Ja |
Haushaltsjahr: |
2023 |
Haushaltsstelle: |
5.1.1.10.542900 |
Bemerkungen: |
|
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 Kooperationsvereinbarung für die Arbeitsgemeinschaft „Netzwerk Daseinsvorsorge“ (Stand: 09.12.2021)
Anlage 2 Geschäftsordnung für die Gremien der Arbeitsgemeinschaft „Netzwerk Daseinsvorsorge“ (Stand: 09.12.2021)
Anlage 3 Beitragsordnung der Arbeitsgemeinschaft „Netzwerk Daseinsvorsorge“ (Stand: 09.12.2021)