Betreff
Beitritt des Landkreises Stendal zur Arbeitsgemeinschaft "Netzwerk Daseinsvorsorge"
Vorlage
488/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt:

Der Landkreis Stendal tritt der Arbeitsgemeinschaft „Netzwerk Daseinsvorsorge“ ab dem 01.07.2022 mit einem jährlichen Kostenbeitrag von 500 Euro bei, wobei in 2022 der Kostenbeitrag sich voraussichtlich auf 250 Euro verringert.


Sachverhalt:

Ausgangslage

Mit dem Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge unterstützte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Zeitraum Dezember 2011 bis Ende 2015 in 21 Modellregionen, darunter auch in der Altmark, die Erarbeitung einer „Regionalstrategie Daseinsvorsorge“, um damit strategische Grundlagen für die Anpassung der regionalen Daseinsvorsorge an die Folgen des demografischen Wandels zu schaffen.

Nach Beendigung des Programms äußerten die teilnehmenden Regionen den Wunsch, die gewachsenen Netzwerkstrukturen und den Austausch untereinander beizubehalten.

Daraus ist 2018 das „Netzwerk Daseinsvorsorge“ entstanden, an dem sich neben 20 weiteren Regionen auch der Landkreis Stendal und der Altmarkkreis Salzwedel weiterhin beteiligen.

Die Gründung und die Anfangsphase des Netzwerkes wurden vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gefördert und vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) unterstützt.

Ende Juni 2022 läuft jetzt die Förderphase aus. Die Mitgliedsregionen möchten dieses Netzwerk als Arbeitsgemeinschaft weiterführen.

Dazu bedarf es der Organisation und Finanzierung. Zu diesem Zweck soll die anliegende Kooperationsvereinbarung, die der Bestätigung der jeweiligen politischen Gremien bedarf, geschlossen werden.

Das Netzwerk

Das „Netzwerk Daseinsvorsorge“ fühlt sich den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung verpflichtet, insbesondere der Leitvorstellung zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in den Teilräumen (§ 1 Abs. 2 ROG) sowie dem Grundsatz der nachhaltigen Sicherung der Daseinsvorsorge (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 ROG).

Es versteht sich dementsprechend als Kompetenz-, Lern- und Transfernetzwerk für die strategische Planung und Umsetzung von Angeboten der Daseinsvorsorge, als Praxispartner für Wissenschaft und Forschung sowie als Sprachrohr von ländlich geprägten Räumen.

Im Mittelpunkt steht der praxisnahe, wechselseitige Erfahrungsaustausch der Verwaltungen untereinander und der Wissenstransfer in regelmäßigen Netzwerktreffen hinsichtlich Lösungsansätzen, Methodenanwendung oder prozessbezogenen Aspekten bei Themen der regionalen Daseinsvorsorge und Lebensqualität.

Mehr Informationen zum Netzwerk Daseinsvorsorge stehen unter http://www.regionale-daseinsvorsorge.de/   zur Verfügung.

Finanzielle Aspekte

Zur Finanzierung der in der Kooperationsvereinbarung beschriebenen Ziele und Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft wird ein Beitrag erhoben. Dieser beträgt je Region 500,00 € jährlich.

Für das zweite Halbjahr 2022 (nach Auslaufen der Förderphase) wird voraussichtlich ein Beitrag von 250,00 € erhoben.


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für den Landkreis:

 500 EUR

Jährliche Folgekosten:

 500 EUR

Mittel bereits veranschlagt?

Ja

Haushaltsjahr:

2023

Haushaltsstelle:

5.1.1.10.542900

Bemerkungen:


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1          Kooperationsvereinbarung für die Arbeitsgemeinschaft „Netzwerk Daseinsvorsorge“ (Stand: 09.12.2021)

Anlage 2          Geschäftsordnung für die Gremien der Arbeitsgemeinschaft „Netzwerk Daseinsvorsorge“ (Stand: 09.12.2021)

Anlage 3          Beitragsordnung der Arbeitsgemeinschaft „Netzwerk Daseinsvorsorge“ (Stand: 09.12.2021)