Betreff
Zustimmung zur Annahme einer Spende
Vorlage
489/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Finanz-, Haushalts- und Liegenschaftsausschuss beschließt, die über den Altmarkkreis Salzwedel von Herrn Gernot Quaschny bereitstehende zweckgebundene Spende zur Hilfe für die Ukraine in Höhe von 2.500 Euro anzunehmen.


Sachverhalt:

Gemäß § 99 Abs. 6 Satz 1 KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 KVG LSA Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.

Nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine hat der Landkreis Stendal ein Spendenkonto „Hilfe für Ukraine“ eingerichtet.

Gemäß § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung des Landkreises Stendal in der aktuell gültigen Fassung und § 99 Abs. 6 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) ist über die Annahme oder die Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen ab einer Wertgrenze von mehr als 1.000 bis 5.000 Euro durch den Finanz-, Haushalts- und Liegenschaftsausschuss zu entscheiden.

Herr Gernot Quaschy hat sein Preisgeld für den Wirtschaftspreis 2021 für den Landkreis Stendal zur Hilfe für die Ukraine in Höhe von 2.500 Euro gespendet. Daher hat der Finanz-, Haushalts- und Liegenschaftsausschuss über die Annahme der Spende zu entscheiden.

In einer gesonderten Beschlussvorlage der Verwaltung wird der Kreistag über die Verwendung der Hilfen, die auf dem Spendenkonto eingegangen sind, entscheiden.

Mit Stand 03.05.2022 befanden sich 21.364,93 Euro auf dem Spendenkonto.