Beschlussvorschlag:
1. Der Kreistag beschließt,
zusätzlich zu den bereits für den Förderzeitraum bis Juli 2024 des
ESF-Plus-Programms „Schulerfolg sichern“ geförderten zwanzig Projektstellen
(siehe DS 434/2022; 458/2022), drei weitere Projektstellen der Schulsozialarbeit
(DS 470/2022) mit 30 Wochenstunden zu finanzieren, da diese im Rahmen der
erfolgten Antragstellung aus dem ESF+ - Programm nicht berücksichtigt werden
konnten.
2.
Die
Finanzierung durch den Landkreis gilt für den Zeitraum 01.08.2022 - 31.07.2024.
3. Die Finanzierung erfolgt unter
dem Vorbehalt der gemeindlichen Beteiligung im genannten Förderzeitraum durch
Übernahme der Sach-und Verwaltungskosten.
Der Landrat wird
beauftragt entsprechende Vereinbarungen mit den Gemeinden dazu abzuschließen.
4. Sollte das Land Mittel für eine
weitere Stelle Schulsozialarbeit bereitstellen, erfolgt eine Anrechnung auf
eine dieser drei Stellen.
Sachverhalt:
1.
Abweichend von der bisherigen, noch
nicht veröffentlichten Förderrichtlinie zum ESF + -Programm „Schulerfolg
sichern“, in der eine Mitfinanzierung der Projekte der Schulsozialarbeit in
Höhe von 20 v.H. durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
vorgesehen war, hat der Haushaltsgesetzgeber des Landes zwischenzeitlich
beschlossen, dass das Land die Finanzierung der Schulsozialarbeit in der ersten
Förderperiode des Programms, also bis zum Juli 2024, noch einmal vollständig aus
Landesmitteln übernehmen wird.
2.
Somit sind die gebundenen
Haushaltsmittel des Landkreises für die ursprüngliche Mitfinanzierung der
Projekte der Schulsozialarbeit in Höhe von 20 v.H. für den genannten Zeitraum
frei.
Gleichzeitig
ist davon auszugehen, dass durch das Land Sachsen-Anhalt für den Landkreis aus
ESF-Mitteln 20 Stellen gefördert werden. Durch die Jugendhilfeträgerwurden jedoch
23 Stellen an 22 Schulen beantragt Drei Stellen werden demnach keine Förderung
erhalten. Diese Projektstellen sollen nun für den Zeitraum vom 01.08.2022-
31.07.2024 zusätzlich aus Landkreismitteln finanziert werden.
3. Zunächst wurden
über Kreistagsbeschlüsse vom 13.01.2022 und 17.03.2022 (vgl. DS 434/2022, DS
458/2022 Haushaltsmittel zur Mitfinanzierung für insg. 20 Stellen
bereitgestellt.
Mit der
DS 470/2022 wurden für drei zusätzliche Stellen
der Wille zur Mitfinanzierung erklärt, sofern das Land diese drei Stellen
fördert. Der Antrag des Landkreises auf drei zusätzliche Stellen auf Grund des
Kreistagsbeschlusses DS 470/2022 wurde vom Bildungsministerium mit Schreiben
vom 27.05.2022 ablehnend beantwortet.
Historische
Übersicht der Beschlüsse
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2022
(ab.01.08.2022 5 Monate) |
2023 |
2024 (bis
31.07.2024 7 Monate) |
notwendige
Mittel 2024 gesamt 1.und 2. Förderperiode |
DS
434/2021 (13.01.2022) |
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20
v.H. für 14 Stellen |
92.000 |
220.000 |
128.500 |
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DS 458/2022 (17.03.2022) |
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20
v.H. für 6 Stellen |
23.500 |
69.500 |
40.500 |
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Mittelbedarf 20 v.H. für
20 geförderte ESF+-Stellen |
115.500 |
289.500 |
169.000 |
289.500 |
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DS 470/2022 (17.03.2022) |
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20 v.H. für 3 Stellen, sofern eine Förderung durch das Land
erfolgt. ( mit Schreiben des Landes vom 27.05.2022 abgelehnt) |
16.850 |
40.400 |
23.600 |
40.400 |
4. Durch
die Beschlusslage des Landtages zur Vollfinanzierung von 20 Stellen werden die
aufgeführten bereitgestellten Eigenanteile nicht mehr benötigt.
Die landkreisseitige (Voll-)finanzierung
der nicht aus ESF-Mitteln geförderten drei Stellen für die Schuljahre 2022/23
und 2023/24 ist nur durch die Beschlusslage des Landtages zur Vollfinanzierung
der 20 Stellen für die Schulsozialarbeit überhaupt möglich. Mit Beendigung der
Vollfinanzierung seitens des Landes nach dem 31.07.2024 ist eine Finanzierung
der 3 zusätzlichen Stellen für den Landkreis finanziell nicht darstellbar, da
sich dieser in der Konsolidierung befindet.
5. Der Mittelbedarf bei einer Finanzierung
von drei zusätzlichen Projektstellen bis zum 31.07.2024 ist in der nachfolgenden
Übersicht abgebildet. Zugrunde gelegt sind hier am 01.06.22 mit dem IB Mitte
(Träger) abgestimmte Daten auf der Basis von 3 Stellen mit einem Umfang von jeweils 30 Stunden /Woche.
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2022 (ab
01.08.2022) |
2023 |
2024 (bis 31.07.2024) |
DS 490/2022 (23.06.2022) |
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Mittelbedarf gesamt für drei
Teilzeitstellen a`30 h |
55.289,83
|
141.637,33 |
86.833,83 |
davon Personalkosten |
45.872,66 |
118.223,02 |
72.792,58 |
davon Sach-und Verwaltungskosten |
9.417,17 |
23.414,31 |
14.041,25 |
Auf
Grund der Haushaltssituation des Landkreises sind diese drei weitestgehend aus
Landkreismitteln zu finanzierenden Stellen auf jeweils 30 Wochenstunden zu
begrenzen.
Eine
parallel begrenzte kommunale Beteiligung durch die drei Schulträger durch
Übernahme der Sach-und Verwaltungskosten trägt der Haushaltssituation des
Landkreises Rechnung.
Die
zusätzlichen Kosten des Landkreises sind unter Berücksichtigung der bisherigen
Deckungsentscheidungen (vgl. DS 458/2022) zu finanzieren. Die
Deckung erfolgt demnach wie folgt: Für das Jahr 2022 wird abweichend davon eine
Teildeckung aus einer aktuell angekündigten
zusätzlichen Zuweisungen des Landes für zusätzliche Maßnahmen nach § §
11-14 SGB VIII in 2022 abgebildet.
Rechtsgrundlage für die Schulsozialarbeit sind die §§ 13 u. 13a SGB
VIII. Somit ist ein solches Vorgehen möglich.
Jahr |
Deckung entsprechend
DS 458/2022 |
2022 |
- aus zusätzlichen Landeszuweisungen 2022 für
Maßnahmen nach § 11-14 SGB VIII
Deckungsmittel in Höhe von 42.651 €) - 3.6.3.10.531801 „Schulsozialarbeit“: Deckung des
restlichen Bedarfes für 2022 i.H.v. max. 17.221 € aus ursprünglich
eingeplantem Eigenanteil des Landkreises für Schulsozialarbeit - Übernahme des Sach-und Verwaltungskostenanteils
durch die Gemeinde (Schulträger) in Höhe von jeweils 1/3 der
o.g. Summe |
2023
|
- 2.1.10.531800 Reduzierung der „Zuschüsse an Kreissportbund“
um 30.000 € - 1.1.1.11.549200 Reduzierung der „Zuschüsse an
Fraktionen des Kreistages“ um 5.000 € - 5.7.1.10.543100 Reduzierung des Budgets für Veranstaltungen
im Bereich der Wirtschaftsförderung um 9.500 € - 1.2.6.10.531800 Verzicht auf Finanzierung der
Feueryeah-Kampagne i.H.v. 5.000 € - 3.6.3.10.531801 Deckung des restlichen Bedarfes
für 2023 i.H.v. max. 68.723 € aus ursprünglich eingeplantem Eigenanteil des
Landkreises für Schulsozialarbeit. -Übernahme
des Sach-und Verwaltungskostenanteils durch die Gemeinde (Schulträger) in Höhe von jeweils 1/3 der
o.g. Summe |
2024 |
- 4.2.1.10.531800 Reduzierung der „Zuschüsse an
Kreissportbund“ um 30.000 € - 1.1.1.11.549200 Reduzierung der „Zuschüsse an
Fraktionen des Kreistages“ um 5.000 € - 5.7.1.10.543100 Reduzierung des Budgets für
Veranstaltungen im Bereich der Wirtschaftsförderung um 9.500 € - 1.2.6.10.531800 Verzicht auf Finanzierung der
Feueryeah-Kampagne i.H.v. 5.000 € - 3.6.3.10.531801 Deckung des restlichen Bedarfes
für 2024 i.H.v. max. 23.292 € aus ursprünglich eingeplantem Eigenanteil des
Landkreises für Schulsozialarbeit. -Übernahme des Sach-und Verwaltungskostenanteils
durch die Gemeinde (Schulträger) in Höhe von jeweils 1/3 der
o.g. Summe |
Hinweis:
sofern keine Übernahme des Sach-und
Verwaltungskostenanteils durch die Gemeinden erfolgen sollte, erhöht sich der
jährliche Bedarf der Deckungsmittel aus 3.6.3.10.531801
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für den Landkreis: 45.872 |
EUR |
Jährliche Folgekosten: 2023 (12 Mon.) – 118.223
EUR 2024 (7 Mon.) - 72.792 EUR |
EUR |
Mittel bereits
veranschlagt? |
Ja , über HH-plan 2022
sowie über apl-Beschluss v. 17.03.2022 (vgl.DS 458/2022) |
Haushaltsjahr: 2022 |
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Haushaltsstelle:
3.6.3.10.531801 |
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Bemerkungen: Die
veranschlagten Mittel waren ursprünglich für die 20 v.H. Mitfinanzierung der
20 ESF-Plus-Stellen vorgesehen |
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