Betreff
Finanzierung von Projektstellen der Schulsozialarbeit neben den ESF-geförderten Projektstellen für den Zeitraum 01.08.2022 bis 31.07.2024
Vorlage
490/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.      Der Kreistag beschließt, zusätzlich zu den bereits für den Förderzeitraum bis Juli 2024 des ESF-Plus-Programms „Schulerfolg sichern“ geförderten zwanzig Projektstellen (siehe DS 434/2022; 458/2022), drei weitere Projektstellen der Schulsozialarbeit (DS 470/2022) mit 30 Wochenstunden zu finanzieren, da diese im Rahmen der erfolgten Antragstellung aus dem ESF+ - Programm nicht berücksichtigt werden konnten.

2.      Die Finanzierung durch den Landkreis gilt für den Zeitraum 01.08.2022 - 31.07.2024.

3.      Die Finanzierung erfolgt unter dem Vorbehalt der gemeindlichen Beteiligung im genannten Förderzeitraum durch Übernahme der Sach-und Verwaltungskosten.

Der Landrat wird beauftragt entsprechende Vereinbarungen mit den Gemeinden dazu abzuschließen.

4.      Sollte das Land Mittel für eine weitere Stelle Schulsozialarbeit bereitstellen, erfolgt eine Anrechnung auf eine dieser drei Stellen.


Sachverhalt:

 

1.      Abweichend von der bisherigen, noch nicht veröffentlichten Förderrichtlinie zum ESF + -Programm „Schulerfolg sichern“, in der eine Mitfinanzierung der Projekte der Schulsozialarbeit in Höhe von 20 v.H. durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe vorgesehen war, hat der Haushaltsgesetzgeber des Landes zwischenzeitlich beschlossen, dass das Land die Finanzierung der Schulsozialarbeit in der ersten Förderperiode des Programms, also bis zum Juli 2024, noch einmal vollständig aus Landesmitteln übernehmen wird.

2.      Somit sind die gebundenen Haushaltsmittel des Landkreises für die ursprüngliche Mitfinanzierung der Projekte der Schulsozialarbeit in Höhe von 20 v.H. für den genannten Zeitraum frei.

Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass durch das Land Sachsen-Anhalt für den Landkreis aus ESF-Mitteln 20 Stellen gefördert werden. Durch die Jugendhilfeträgerwurden jedoch 23 Stellen an 22 Schulen beantragt Drei Stellen werden demnach keine Förderung erhalten. Diese Projektstellen sollen nun für den Zeitraum vom 01.08.2022- 31.07.2024 zusätzlich aus Landkreismitteln finanziert werden.

3.      Zunächst wurden über Kreistagsbeschlüsse vom 13.01.2022 und 17.03.2022 (vgl. DS 434/2022, DS 458/2022 Haushaltsmittel zur Mitfinanzierung für insg. 20 Stellen bereitgestellt.

Mit der DS  470/2022 wurden für drei zusätzliche Stellen der Wille zur Mitfinanzierung erklärt, sofern das Land diese drei Stellen fördert. Der Antrag des Landkreises auf drei zusätzliche Stellen auf Grund des Kreistagsbeschlusses DS 470/2022 wurde vom Bildungsministerium mit Schreiben vom 27.05.2022 ablehnend beantwortet.

Historische Übersicht der Beschlüsse

 

2022 (ab.01.08.2022   5 Monate)

2023

2024                           (bis 31.07.2024   7 Monate)

notwendige Mittel 2024 gesamt                 1.und 2. Förderperiode

DS 434/2021  (13.01.2022)

 

 

 

 

20 v.H. für 14 Stellen

92.000

220.000

128.500

 

 

 

 

DS 458/2022 (17.03.2022)

 

 

 

20 v.H. für 6 Stellen

23.500

69.500

40.500

 

 

 

 

Mittelbedarf  20 v.H. für 20 geförderte ESF+-Stellen

115.500

289.500

169.000

289.500

 

 

 

 

 

DS 470/2022 (17.03.2022)

 

 

 

 

20 v.H. für 3 Stellen, sofern eine Förderung durch das Land erfolgt. ( mit Schreiben des Landes vom 27.05.2022 abgelehnt)

16.850

40.400

23.600

40.400

4.      Durch die Beschlusslage des Landtages zur Vollfinanzierung von 20 Stellen werden die aufgeführten bereitgestellten Eigenanteile nicht mehr benötigt.

Die landkreisseitige (Voll-)finanzierung der nicht aus ESF-Mitteln geförderten drei Stellen für die Schuljahre 2022/23 und 2023/24 ist nur durch die Beschlusslage des Landtages zur Vollfinanzierung der 20 Stellen für die Schulsozialarbeit überhaupt möglich. Mit Beendigung der Vollfinanzierung seitens des Landes nach dem 31.07.2024 ist eine Finanzierung der 3 zusätzlichen Stellen für den Landkreis finanziell nicht darstellbar, da sich dieser in der Konsolidierung befindet.

5.      Der Mittelbedarf bei einer Finanzierung von drei zusätzlichen Projektstellen  bis zum 31.07.2024 ist in der nachfolgenden Übersicht abgebildet. Zugrunde gelegt sind hier am 01.06.22 mit dem IB Mitte (Träger) abgestimmte Daten auf der Basis  von 3 Stellen mit einem Umfang von jeweils  30 Stunden /Woche.

2022

(ab 01.08.2022)

2023

2024

 (bis 31.07.2024)

DS 490/2022 (23.06.2022)

Mittelbedarf gesamt für drei Teilzeitstellen a`30 h

55.289,83

141.637,33

86.833,83

 davon Personalkosten

45.872,66

118.223,02

72.792,58

 davon Sach-und Verwaltungskosten

9.417,17

23.414,31

14.041,25

Auf Grund der Haushaltssituation des Landkreises sind diese drei weitestgehend aus Landkreismitteln zu finanzierenden Stellen auf jeweils 30 Wochenstunden zu begrenzen.

Eine parallel begrenzte kommunale Beteiligung durch die drei Schulträger durch Übernahme der Sach-und Verwaltungskosten trägt der Haushaltssituation des Landkreises Rechnung.

Die zusätzlichen Kosten des Landkreises   sind unter Berücksichtigung der bisherigen Deckungsentscheidungen (vgl. DS 458/2022) zu finanzieren. Die Deckung erfolgt demnach wie folgt: Für das Jahr 2022 wird abweichend davon eine Teildeckung aus einer aktuell angekündigten   zusätzlichen Zuweisungen des Landes für zusätzliche Maßnahmen nach § § 11-14 SGB VIII in 2022 abgebildet.  Rechtsgrundlage für die Schulsozialarbeit sind die §§ 13 u. 13a SGB VIII. Somit ist ein solches Vorgehen möglich.

Jahr

Deckung entsprechend DS 458/2022

2022

- aus zusätzlichen Landeszuweisungen 2022 für Maßnahmen nach § 11-14 SGB VIII   Deckungsmittel in Höhe von 42.651 €)

- 3.6.3.10.531801 „Schulsozialarbeit“: Deckung des restlichen Bedarfes für 2022 i.H.v. max. 17.221 € aus ursprünglich eingeplantem Eigenanteil des Landkreises für Schulsozialarbeit

- Übernahme des Sach-und Verwaltungskostenanteils durch die Gemeinde

 (Schulträger) in Höhe von jeweils 1/3 der o.g. Summe

2023

- 2.1.10.531800 Reduzierung der „Zuschüsse an Kreissportbund“ um 30.000 €

- 1.1.1.11.549200 Reduzierung der „Zuschüsse an Fraktionen des Kreistages“ um 5.000 €

- 5.7.1.10.543100 Reduzierung des Budgets für Veranstaltungen im Bereich der Wirtschaftsförderung um 9.500 €

- 1.2.6.10.531800 Verzicht auf Finanzierung der Feueryeah-Kampagne i.H.v. 5.000 €

- 3.6.3.10.531801 Deckung des restlichen Bedarfes für 2023 i.H.v. max. 68.723 € aus ursprünglich eingeplantem Eigenanteil des Landkreises für Schulsozialarbeit.

 -Übernahme des Sach-und Verwaltungskostenanteils durch die Gemeinde

 (Schulträger) in Höhe von jeweils 1/3 der o.g. Summe

2024

- 4.2.1.10.531800 Reduzierung der „Zuschüsse an Kreissportbund“ um 30.000 €

- 1.1.1.11.549200 Reduzierung der „Zuschüsse an Fraktionen des Kreistages“ um 5.000 €

- 5.7.1.10.543100 Reduzierung des Budgets für Veranstaltungen im Bereich der Wirtschaftsförderung um 9.500 €

- 1.2.6.10.531800 Verzicht auf Finanzierung der Feueryeah-Kampagne i.H.v. 5.000 €

- 3.6.3.10.531801 Deckung des restlichen Bedarfes für 2024 i.H.v. max. 23.292 € aus ursprünglich eingeplantem Eigenanteil des Landkreises für Schulsozialarbeit.

-Übernahme des Sach-und Verwaltungskostenanteils durch die Gemeinde

 (Schulträger) in Höhe von jeweils 1/3 der o.g. Summe

Hinweis: sofern keine Übernahme des Sach-und Verwaltungskostenanteils durch die Gemeinden erfolgen sollte, erhöht sich der jährliche Bedarf der Deckungsmittel aus 3.6.3.10.531801

 


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für den Landkreis:  45.872

  EUR

Jährliche Folgekosten:

2023 (12 Mon.) – 118.223 EUR

2024 (7 Mon.)  - 72.792 EUR

  EUR

Mittel bereits veranschlagt?

Ja , über HH-plan 2022 sowie über apl-Beschluss v. 17.03.2022 (vgl.DS 458/2022)

Haushaltsjahr: 2022

Haushaltsstelle: 3.6.3.10.531801

Bemerkungen: Die veranschlagten Mittel waren ursprünglich für die 20 v.H. Mitfinanzierung der 20 ESF-Plus-Stellen vorgesehen