Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, die durch Mercer Stendal (Zellstoff Stendal
GmbH) dem Landkreis Stendal zweckgebunden zur Durchführung einer
Kinderferienfreizeit im Sommer 2022 voraussichtlich zur Verfügung gestellte Spende in Höhe von
ca. 7.800 Euro (+/-) anzunehmen.
Sachverhalt:
Gemäß § 4 Nr.3 der Hauptsatzung des Landkreises Stendal i.V.m. § 99
Abs.6 Kommunalverfassungsgesetzt (KVG) LSA entscheidet der Kreistag über die Annahme oder
die Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen ab einer
Wertgrenze von mehr als 5000,00 Euro.
Die Mercer Stendal
(Zellstoff Stendal GmbH) beabsichtigt, dem Landkreis im Jahr 2022 zur
Durchführung einer Kinderferienfreizeit für benachteiligte Kinder eine zweckgebundene
Spende in Höhe von ca. 7.800 Euro (+/-)* zur Verfügung stellen.
Die Spende liegt über der in der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenze.
Somit ist die Entscheidung über die Annahme durch den Kreistag Stendal zu
treffen.
Nach § 99 Abs. 6 Satz 1 KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner
Aufgaben nach § 4 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und
annehmen.
Bei der Kinderferienfreizeit handelt es sich gemäß §§ 4 und 5 KVG LSA um
eine Aufgabe des Landkreises als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe
im eigenen Wirkungskreis.
Die Durchführung der Maßnahme dient der Erfüllung von Aufgaben nach den
§§ 1 und 11 Sozialgesetzbuch VIII.
*ergänzender Hinweis:
Der exakte Betrag
steht erst nach Durchführung und
Abrechnung der Maßnahme im 3. Quartal 2022 fest. Der hier genannte
Betrag bildet die aktuelle Kalkulation auf Grundlage der erfolgten
vorbereitenden Abstimmungen zwischen
Mercer Stendal und dem Jugendamt ab.
Zur zusätzlichen Information:
Der Endbetrag der
zweckgebundenen Spende nach Durchführung der Maßnahme betrug:
·
2017
(Bezugsdrucksache 337/2017) 5.970,59
Euro.
·
2018
(Bezugsdrucksache 438/2017) 5.931,29
Euro.
·
2019
(Bezugsdrucksache 587/2019) 5.318,53 Euro.
·
2020
und 2021 konnte die Ferienfreizeit coronabedingt nicht realisiert werden.