Betreff
Zustimmung zur Annahme einer Spende - 2022
Vorlage
491/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, die durch Mercer Stendal (Zellstoff Stendal GmbH) dem Landkreis Stendal zweckgebunden zur Durchführung einer Kinderferienfreizeit im Sommer 2022 voraussichtlich  zur Verfügung gestellte Spende in Höhe von ca. 7.800 Euro (+/-) anzunehmen.


Sachverhalt:

Gemäß § 4 Nr.3 der Hauptsatzung des Landkreises Stendal i.V.m. § 99 Abs.6 Kommunalverfassungsgesetzt (KVG) LSA  entscheidet der Kreistag über die Annahme oder die Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen ab einer Wertgrenze von mehr als 5000,00 Euro.

Die Mercer Stendal (Zellstoff Stendal GmbH) beabsichtigt, dem Landkreis im Jahr 2022 zur Durchführung einer Kinderferienfreizeit für benachteiligte Kinder eine zweckgebundene Spende in Höhe von ca. 7.800 Euro (+/-)* zur Verfügung stellen.

Die Spende liegt über der in der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenze. Somit ist die Entscheidung über die Annahme durch den Kreistag Stendal zu treffen.

Nach § 99 Abs. 6 Satz 1 KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.

Bei der Kinderferienfreizeit handelt es sich gemäß §§ 4 und 5 KVG LSA um eine Aufgabe des Landkreises als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe im eigenen Wirkungskreis.

Die Durchführung der Maßnahme dient der Erfüllung von Aufgaben nach den §§ 1 und 11 Sozialgesetzbuch VIII.

*ergänzender Hinweis:

Der exakte Betrag steht erst nach Durchführung und  Abrechnung der Maßnahme im 3. Quartal 2022 fest. Der hier genannte Betrag bildet die aktuelle Kalkulation auf Grundlage der erfolgten vorbereitenden  Abstimmungen zwischen Mercer Stendal und dem Jugendamt ab.

Zur zusätzlichen Information:

Der Endbetrag der zweckgebundenen Spende nach Durchführung der Maßnahme betrug:

·         2017 (Bezugsdrucksache 337/2017)  5.970,59 Euro.

·         2018 (Bezugsdrucksache 438/2017)  5.931,29 Euro.

·         2019 (Bezugsdrucksache 587/2019)  5.318,53 Euro.

·         2020 und 2021 konnte die Ferienfreizeit coronabedingt nicht realisiert werden.