Betreff
Richtlinie REGIO AKTIV des Landes Sachsen-Anhalt
Vorlage
513/2022
Aktenzeichen
513/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Verhandlungen wie dargelegt weiterzuführen um von der Richtlinie REGIO AKTIV des Landes Sachsen-Anhalt zu profitieren.

 


Sachverhalt:

 

Mit der Richtlinie REGIO AKTIV führt das LSA die langjährige Praxis fort, seine durch den Europäischen Sozialfonds maßgeblich finanzierte Arbeitsmarktpolitik auch zukünftig regionalisiert umzusetzen, d.h. Entscheidungen darüber, welche Maßnahmen wo und wann im LSA vor Ort umgesetzt werden, liegen im Rahmen der Bandbreite der Richtlinie REGIO AKTIV in der Entscheidung von Regionalen Arbeitskreisen (RAK) in den Kommunen, die sich stimmberechtigt aus Experten aus der Region (Sozialausschussvorsitzende des Kreistages, IHK, HWK, AA, JC, KKJR, Gleichstellungsbeauftragte und Kreisverwaltung) zusammen setzen.

 

Zielstellung der Richtlinie ist es, für eine Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsmarktintegration von am Arbeitsmarkt benachteiligten Personen (insb. Langzeitarbeitslosen) sowie für die Verbesserung des Zugangs junger Menschen zu beruflicher Ausbildung Sorge zu tragen.

 

Umsetzung im Landkreis Stendal:

 Vor dem Hintergrund der regionalen Bedarfe wurden durch den RAK aufgestellte Zielstellungen für die zunächst kommenden 3 Jahre ermittelt und am 20. Mai mit dem geldgebenden Ministerium für Arbeit und Soziales verhandelt. Die Bedarfsermittlung fand in ebenso großem Einvernehmen zwischen den drei Rechtskreisen SGB II, SGB III und SGB VIII statt, wie es auch bzgl. einer hier flankierend wirksamen Verstetigung der ehemaligen RÜMSA HS I besteht: Die Koordinierungsleistung in Verstetigung der mJBA versteht sich als unverzichtbarer, integraler Bestandteil der Umsetzungsstrategie für REGIO AKTIV.

 

Im Ergebnis dessen können wir ab dem 1.10.2022 beginnend in 7 Förderbereichen von REGIO AKTIV und daraus resultierend voraussichtlich 8 Projekten sowie einer personellen Verstärkung des Jugendamtes circa 1.000 junge Menschen ohne schul- oder Berufsabschluss wie aber auch arbeitsmarktferne Familienbedarfsgemeinschaften im Dauerleistungsbezug des Jobcenters und gesundheitlich deutlich beeinträchtigte Langzeitarbeitslose aktivierend unterstützen. Nutzen: Im Ergebnis/mit Projektaustritt wird mind. 1/3 der Teilnehmenden in Ausbildung und sv-pflichte Arbeit intergriert sein (Entlastung des Kreishaushaltes: weniger Grundsicherung). Ohne Projektarbeit wäre hier kaum mit Arbeitsmarktintegration im Selbstlauf zu rechnen.

 

Beispielhaft: Im Vorgängerprojekt zum zukünftigen Familienintegrationsprojekt (noch FsPe, zukünftig FAMICO) wurden bereits seit 2015 und bis heute über 250 Familienbedarfsgemeinschaften fit für den Eintritt in das Erwerbsleben gemacht - 110 TN fanden bis heute in Ausblidung bzw. den Arbeitsmarkt zurück. 

 

Als Folge auch der Coronapandemieeindämmungsmaßnahmen ist die Zahl der jungen Leute spürbar gewachsen, die Orientierungsschwierigkeiten haben in der Schule und auch bzgl. dessen, was danach kommt. Hier können wir ein Maßnahmenbündel zur Verbesserung der Berufswahlkompetenz umsetzen, dies mit dem Ziel, dass mehr junge Menschen die Schule beruflich belastbar orientiert verlassen. Nutzen: Messbar weniger Lehrstellenabbrüche, passgenaue Lehrstellenbesetzung. Weniger biographische Umwege und weniger Scheitern von Jugendlichen, gleichzeitig mehr Nachwuchs für die regionale Wirtschaft (Stichwort: Lehrlingmangel, unbesetzte Lehrstellen und eben weiter aufwachsend viele Lehrabbrüche).

 

Ausgabewirksame Kosten fallen binnen der 3 Jahre in Höhe von voraussichtlich 5,54 Mio € an. Die obligatorische Kofinanzierung der Fördermittel erfolgt ausgabenwirksam anteilig an den 5,54 Mio € durch das LSA (1,63 Mio €). Darüber hinaus dazustellende Kofinanzierung erfolgt über die Anrechnung von Leistungen der Teilnehmenden nach SGB II bzw. SGB III. Die mit dem LSA verhandelte Zielvereinbarung/Ausgabenplanung für die Zeit bis 31.12.2025 beinhaltet keinerlei Geldleistungen aus dem Kreishaushalt.

 

Im Juli sollten die Verhandlungen mit dem LSA abgeschlossen sein und auch seitens des Landeshaushalts absolute Planungssicherheit bzgl. der Ausfinanzierung bestehen. Im Anschluss daran werden dann durch den RAK (abgestimmt mit dem LVWA) Ideenwettbewerbe entwickelt und vom Landkreis Stendal ausgelobt, an denen sich handlungsfeldbezogen tätige und erfahrene Träger beteiligen können. Das Vergabeverfahren wird sich mehrstufig über die nächsten Monate hinziehen, so dass mit einem Umsetzungstart der Maßnahmen bereits ab 1.10.2022 gerechnet werden kann. 


Anlagenverzeichnis: