Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung wird beauftragt die Verhandlungen wie dargelegt weiterzuführen um
von der Richtlinie REGIO AKTIV des Landes Sachsen-Anhalt zu profitieren.
Sachverhalt:
Mit der Richtlinie REGIO AKTIV führt das LSA
die langjährige Praxis fort, seine durch den Europäischen Sozialfonds
maßgeblich finanzierte Arbeitsmarktpolitik auch zukünftig regionalisiert
umzusetzen, d.h. Entscheidungen darüber, welche Maßnahmen wo und wann im LSA
vor Ort umgesetzt werden, liegen im Rahmen der Bandbreite der Richtlinie REGIO
AKTIV in der Entscheidung von Regionalen Arbeitskreisen (RAK) in den
Kommunen, die sich stimmberechtigt aus Experten aus der Region
(Sozialausschussvorsitzende des Kreistages, IHK, HWK, AA, JC, KKJR,
Gleichstellungsbeauftragte und Kreisverwaltung) zusammen setzen.
Zielstellung der Richtlinie ist es, für eine
Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsmarktintegration von am
Arbeitsmarkt benachteiligten Personen (insb. Langzeitarbeitslosen) sowie für
die Verbesserung des Zugangs junger Menschen zu beruflicher Ausbildung Sorge zu
tragen.
Umsetzung im Landkreis Stendal:
Vor dem Hintergrund der regionalen Bedarfe
wurden durch den RAK aufgestellte Zielstellungen für die zunächst kommenden 3
Jahre ermittelt und am 20. Mai mit dem geldgebenden Ministerium für Arbeit und
Soziales verhandelt. Die Bedarfsermittlung fand in ebenso großem Einvernehmen zwischen
den drei Rechtskreisen SGB II, SGB III und SGB VIII statt, wie es auch bzgl.
einer hier flankierend wirksamen Verstetigung der ehemaligen RÜMSA HS I
besteht: Die Koordinierungsleistung in Verstetigung der mJBA versteht sich als
unverzichtbarer, integraler Bestandteil der Umsetzungsstrategie für REGIO
AKTIV.
Im Ergebnis dessen können wir ab dem 1.10.2022
beginnend in 7 Förderbereichen von REGIO AKTIV und daraus resultierend
voraussichtlich 8 Projekten sowie einer personellen Verstärkung des Jugendamtes
circa 1.000 junge Menschen ohne schul- oder Berufsabschluss wie aber auch
arbeitsmarktferne Familienbedarfsgemeinschaften im Dauerleistungsbezug des
Jobcenters und gesundheitlich deutlich beeinträchtigte Langzeitarbeitslose
aktivierend unterstützen. Nutzen: Im Ergebnis/mit Projektaustritt wird mind.
1/3 der Teilnehmenden in Ausbildung und sv-pflichte Arbeit intergriert
sein (Entlastung des Kreishaushaltes: weniger Grundsicherung). Ohne
Projektarbeit wäre hier kaum mit Arbeitsmarktintegration im Selbstlauf zu
rechnen.
Beispielhaft: Im Vorgängerprojekt zum zukünftigen
Familienintegrationsprojekt (noch FsPe, zukünftig FAMICO) wurden bereits
seit 2015 und bis heute über 250 Familienbedarfsgemeinschaften fit für den
Eintritt in das Erwerbsleben gemacht - 110 TN fanden bis heute in
Ausblidung bzw. den Arbeitsmarkt zurück.
Als Folge auch der
Coronapandemieeindämmungsmaßnahmen ist die Zahl der jungen Leute spürbar
gewachsen, die Orientierungsschwierigkeiten haben in der Schule und auch bzgl.
dessen, was danach kommt. Hier können wir ein Maßnahmenbündel zur Verbesserung
der Berufswahlkompetenz umsetzen, dies mit dem Ziel, dass mehr junge Menschen
die Schule beruflich belastbar orientiert verlassen. Nutzen: Messbar weniger
Lehrstellenabbrüche, passgenaue Lehrstellenbesetzung. Weniger biographische
Umwege und weniger Scheitern von Jugendlichen, gleichzeitig mehr Nachwuchs für
die regionale Wirtschaft (Stichwort: Lehrlingmangel, unbesetzte Lehrstellen und
eben weiter aufwachsend viele Lehrabbrüche).
Ausgabewirksame Kosten fallen binnen der 3 Jahre in
Höhe von voraussichtlich 5,54 Mio € an. Die obligatorische Kofinanzierung der
Fördermittel erfolgt ausgabenwirksam anteilig an den 5,54 Mio € durch das LSA
(1,63 Mio €). Darüber hinaus dazustellende Kofinanzierung erfolgt über die
Anrechnung von Leistungen der Teilnehmenden nach SGB II bzw. SGB III. Die mit
dem LSA verhandelte Zielvereinbarung/Ausgabenplanung für die Zeit bis
31.12.2025 beinhaltet keinerlei Geldleistungen aus dem Kreishaushalt.
Im Juli sollten die Verhandlungen mit dem LSA
abgeschlossen sein und auch seitens des Landeshaushalts absolute
Planungssicherheit bzgl. der Ausfinanzierung bestehen. Im Anschluss daran
werden dann durch den RAK (abgestimmt mit dem LVWA) Ideenwettbewerbe entwickelt
und vom Landkreis Stendal ausgelobt, an denen sich handlungsfeldbezogen tätige
und erfahrene Träger beteiligen können. Das Vergabeverfahren wird sich
mehrstufig über die nächsten Monate hinziehen, so dass mit einem Umsetzungstart
der Maßnahmen bereits ab 1.10.2022 gerechnet werden kann.
Anlagenverzeichnis: