Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die voraussichtlich im Rahmen der zusätzlichen Zuweisung des Landes im Haushaltsjahr 2022 für Maßnahmen nach §§ 11-14 SGB VIII bereitgestellten Mittel wie folgt einzusetzen:
1. 14.000 EUR mobile Jugendberufsagentur
2. 28.651 EUR Einsatz zur Deckung der Finanzierung der drei zusätzlichen Projektstellen der Schulsozialarbeit (entspr. DS 490/2022)
Der Mitteleinsatz zu Nr.1 ergeht unter dem Vorbehalt, dass der Kreistag die insgesamt benötigten Mittel auch für die Folgejahre für die mobile Jugendberufsagentur bereitstellt. Anderenfalls soll die gesamte Zuweisungssumme in Höhe von 42.651 EUR in die Deckung der Finanzierung der drei Schulsozialarbeits-Projektstellen fließen.
Sachverhalt:
Im Rahmen des Beschlusses zum Landeshaushalt ist insgesamt 1 Mio.EUR zusätzlich für Maßnahmen gemäß §§ 11 bis 14 SGB VIII für Kinder und Jugendarbeit (Corona-Comeback) im Haushaltsjahr 2022 für zusätzlich initiierte Maßnahmen bereitgestellt worden.
Dazu wurde der Landkreis am 11.05. vor- und am 23.05.22 konkreter informiert.
Der Landkreis Stendal als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe erhält voraussichtlich eine entsprechend zweckgebundene Zuweisung in Höhe von 42.651,63 EUR.
Am 02.06.22 sind die Förderkriterien vorab übermittelt worden.
Ein Zuweisungsbescheid liegt noch nicht vor, ist jedoch für voraussichtlich Ende Juni angekündigt.
Die Mittel sind einsetzbar für zusätzliche Maßnahmen, die unter die §§ 11-14 SGB VIII fallen und die nicht im kommunalen Haushalt geplant waren.
Die Zielgruppe soll insbesondere auf Kinder und Jugendliche abstellen, die sozial benachteiligt sind oder/und individuelle Beeinträchtigungen haben, mit sozial schwachem Hintergrund sowie für Kinder und Jugendliche zugewanderter oder geflüchteter Eltern. Je nach inhaltlicher Ausrichtung vor Ort ist ein Abweichen von der Vorgabe möglich.
Problematisch ist auf Grund des kurzen verbleibenden Zeitfensters bis 12/2022 zusätzliche Maßnahmen in der kinder-und Jugendarbeit –über die bereits zusätzlichen Maßnahmen aus dem Programm „Aufholen nach Corona“ zu planen, entsprechen zu untersetzen und tatsächlich zu realisieren.
Deshalb wird vorgeschlagen die Mittel entsprechend des Beschlussvorschlages einzusetzen, da hiermit der Mittelverbrauch garantiert werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für den Landkreis: |
EUR |
Jährliche Folgekosten: zu
Nr. 1 Beschlussvorschlag ja |
EUR |
Mittel bereits
veranschlagt? |
Nein |
Haushaltsjahr: 2022 |
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Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Landeszuweisung, keine Ko-Finanzierung Landkreis erforderlich |
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