Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Landkreises Stendal beschließt die Entlastung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Stendal für den Jahresabschluss 2021.
Sachverhalt:
Gemäß Sparkassengesetz LSA § 26 Abs. 5 obliegt der Vertretung des Trägers der Kreissparkasse Stendal die Entlastung des Verwaltungsrates für den festgestellten Jahresabschluss 2021 der Kreissparkasse Stendal.
Unter Erteilung des uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes zum Jahresabschluss 2021 durch die Prüfungsstelle des Ostdeutschen Sparkassenverbandes sowie der Erklärung des Ministeriums der Finanzen hat der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Stendal den Jahresabschluss 2021 der Kreissparkasse Stendal auf seiner Sitzung am 11.07.2022 festgestellt, den Lagebericht gebilligt und dem Vorstand Entlastung erteilt.
(Die Erklärung des Ministeriums der Finanzen, die Beschlüsse des Verwaltungsrates, der Jahresabschluss 2021 sowie der Offenlegungsbericht 2021 liegen dieser Beschlussvorlage bei.)
Anlagenverzeichnis:
- Erklärung des Ministeriums der Finanzen gem. § 26 Abs. 3 SpkG-LSA
-
Beschluss des Verwaltungsrates der
Kreissparkasse Stendal vom 11.07.2022 über die Feststellung des
Jahresabschlusses sowie Billigung des Lageberichts
- Gewinnverwendung
- Entlastung des Vorstandes
- Bericht des Verwaltungsrates
- Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021
- Anhang zum Jahresabschluss 2021 der Kreissparkasse Stendal
- Anlage zum Jahresabschluss gem. § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG
- Lagebericht der Kreissparkasse Stendal zum Geschäftsjahr 2021
- Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
- Offenlegungsbericht der KSK Stendal
