Betreff
Abberufung und Wahl neuer Vertreter auf Vorschlag der jeweiligen Fraktion des Kreistages des Landkreises Stendal in die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Altmark
Vorlage
548/2022
Aktenzeichen
548/2022
Art
Beschlussvorlage

1.    Herr Matthias Büttner, AfD- Fraktion wird als Vertreter in der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Altmark abberufen.

 

2.    Frau Susanne Bohlander, Fraktion „DIE LINKE“ wird als Vertreter in der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Altmark abberufen.

 

 

 

3.    Gemäß § 22 Abs 2 bis 4 LEntG LSA wird Herr Arno Bausemer, AfD- Fraktion als Vertreter in die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Altmark für die verbleibende Dauer der kommunalen Wahlperiode gewählt.

 

4.    Für die Fraktion „DIE LINKE“ wird Herrn Kevin Schlamann als Vertreter in die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Altmark für die verbleibende Dauer der kommunalen Wahlperiode gewählt.

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Kreistages am 19.09.2019 wurden durch den Kreistag Stendal gem. § 22 LEntwG LSA sieben Vertreter/innen auf Vorschlag der Mitglieder des Kreistages in die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Altmark gewählt.

 

Durch die AfD-Fraktion des Kreistages wurde Herr Matthias Büttner als Vertreter benannt und gewählt.

 

Mit Schreiben vom 04.10.2022 erklärt Herr Matthias Büttner, dass er auf sein Mandat in der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft verzichtet.

 

Gemäß § 22 Abs. 2 bis 4 LEntG LSA ergibt sich auf Vorschlag der AfD- Fraktion des Kreistages Stendal für die Besetzung nachfolgende Änderung:

 

Als neuer Vertreter in der Regionalen Planungsgemeinschaft Altmark wird Herr Arno Bausemer zur Wahl vorgeschlagen.

 

Weiterhin teilt mit Mail vom 10.11.2022 Frau Bohlander für die Fraktion DIE LINKE mit, dass sie auf Ihr Mandat verzichtet.

 

Als Mitglied zur Wahl wird seitens der Fraktion dafür Herr Kevin Schlamann vorgeschlagen.

 

Die jeweiligen Stellvertretungen bleiben bei beiden Fraktionen bestehen.