Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt auf Antrag des Trägers Verbraucherzentrale Sachsen- Anhalt e.V. eine Zuwendung in Höhe von 12.000 € für das Haushaltsjahr 2023 für die Beratungsstelle in Stendal.
Sachverhalt:
Der Träger Verbraucherzentrale Sachsen- Anhalt e.V. hat für die
Beratungsstelle in Stendal einen Antrag auf kommunale Zuwendungen in Höhe von
12.000 € für das Haushaltsjahr 2023 gestellt. Die Zuwendung wird für die
anteilige Finanzierung der Personal- und Sachkosten benötigt.
Jährlich setzen viele Verbraucher auf den unabhängigen und qualifizierten
Rat der Verbraucherzentrale. Die Beratung soll Hilfe zur Selbsthilfe geben. Es
erfolgen zum speziellen Einzelfall Informationen zu bestehenden Verbraucherrechten,
um gegenüber Anbietern berechtigte Ansprüche einzufordern und unberechtigte
Forderungen abwehren zu können.
Um dieses Angebot allen Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises zu
ermöglichen, hat der Landkreis Stendal in den zurückliegenden Jahren die
Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Stendal institutionell gefördert.
Neben den Einzelfallberatungen wurden auch Veranstaltungen mit
Bildungsträgern, Vereinen, Schulen, Seniorengruppen und Selbsthilfegruppen
durchgeführt. Es wurden Informationsveranstaltungen mit dem Jobcenter, der
Volkssolidarität, dem DRK und dem Sportbund organisiert. Bei diesen
Veranstaltungen wurde eine Vielzahl von Teilnehmern erreicht.
Unter Pandemiebedingungen konnten deutlich weniger Veranstaltungen
durchgeführt werden. Die jährlichen Netzwerktage mit den Kooperationspartnern
konnten ebenfalls nicht stattfinden. Dennoch wurde das regionale Angebot an
Informationsgesprächen und Beratungen für Verbraucherinnen und Verbraucher über
andere Zugänge, digital oder telefonisch aufrechterhalten.
Wichtige Beratungsthemen sind Verbraucherrecht bei Verträgen,
Energieberatung und Lebensmittelberatung.
Im Jahr 2021 gab es 780 Beratungen (persönlich, schriftlich,
telefonisch), davon 430 zum Verbraucherrecht, 261 Energieberatung und 89
Lebensmittelberatung. Des Weiteren wurden 334 Kurzberatungen mit Auskünften und
Verweisen durchgeführt, 22 außergerichtliche Rechtsvertretungen,14 Vorträge
gehalten und Informationsstände bei 4 Netzwerkgesprächen eingerichtet. Dort
konnten 644 Teilnehmer erreicht werden.
Wichtigste Themen im Verbraucherrecht waren untergeschobene
Telekommunikationsverträge oder Energieverträge nach unzulässigem Telefonanruf,
Preisanpassung für Energieverträge, unzulässige Bankgebühren und deren
Rückforderung, Fake- Shops, Gewinnspielverträge, unzulässiges Inkasso,
Internetabzocke etwa bei Erwachsenenunterhaltung und Treppenliften.
Im Bereich der Lebensmittelberatung waren es die Sicherheit von
Lebensmitteln und der Online- Verkauf, Informationen zu Zusatzstoffen in
Lebensmitteln, versteckte Zucker, Einkaufsfalle Supermarkt, Kindermarketing/
Lebensmittel, Lebensmittelverschwendung, Einkaufstraining, Trendgetränke,
Klima, Fairer Handel, Nachhaltigkeit, Lebensmittel mit Gesundheitsversprechen.
Im Rahmen der Energieberatung waren es Fragen zur öffentlichen Förderung,
Warmwasserbereitung, Wärmepumpen, Kessel, Heizung, Dämmung Dach, obere
Geschossdecke und Außenwand.
Nach den wirtschaftlichen Folgen der Corona- Pandemie werden es nun die
Auswirkungen des russischen Krieges gegen die Ukraine sein, die
Verbraucherinnen und Verbraucher betreffen. Drastische Preiserhöhungen bei den
Energiepreisen und Preiserhöhungen bei den meisten Dingen des täglichen Lebens,
bei geringen verfügbaren finanziellen Mitteln und Rücklagen, sorgen für große
Verunsicherungen.
Die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale wird sich auch mit diesen
neuen Themen auseinandersetzen und Ratsuchenden Beratungsangebote anbieten.
Diese sollen für jeden Verbraucher und jede Verbraucherin erreichbar sein. Insbesondere
der älteren Bevölkerung ist es wichtig, dass es auch persönliche Anlaufstellen
gibt.
Neben der individuellen Rechtsberatung zu Verbraucherthemen bietet die
Beratungsstelle auch Terminberatungen zur privaten Altersvorsorge und anderen
Finanzthemen, sowie zu energetischen Investitionen in den Gebäuden und zum
Klimaschutz.
Vor dem Hintergrund der prekären
Haushaltssituation des Landkreises Stendal und der Notwendigkeit
konsolidierender Maßnahmen wird auf folgendes hingewiesen: Die Beratungsstelle der
Verbraucherzentrale ist keine kommunale Pflichtaufgabe, auch wenn sie einen
wichtigen Beitrag im Rahmen des Schutzes und der Aufklärung von
Verbraucherinnen und Verbrauchern und damit zur sozialen Daseinsfürsorge
leistet. Beide Gesichtspunkte sind daher bei der Beschlussfassung zum Zuschuss
des Landkreises, der bereits seit mindestens 1994 jedes Jahr neu gewährt wird,
für das Haushaltsjahr 2023 abzuwägen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für den Landkreis: |
12.000 EUR |
Jährliche Folgekosten: |
EUR
|
Mittel bereits
veranschlagt? |
Ja |
Haushaltsjahr: |
2023 |
Haushaltsstelle: |
5.7.3.10.531800 |
Bemerkungen: |
Keine Pflichtaufgabe des
Landkreises |