Betreff
Zuwendung für die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Sachsen- Anhalt in Stendal für das Haushaltsjahr 2023
Vorlage
559/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt auf Antrag des Trägers Verbraucherzentrale Sachsen- Anhalt e.V. eine Zuwendung in Höhe von 12.000 € für das Haushaltsjahr 2023 für die Beratungsstelle in Stendal.


Sachverhalt:

 

Der Träger Verbraucherzentrale Sachsen- Anhalt e.V. hat für die Beratungsstelle in Stendal einen Antrag auf kommunale Zuwendungen in Höhe von 12.000 € für das Haushaltsjahr 2023 gestellt. Die Zuwendung wird für die anteilige Finanzierung der Personal- und Sachkosten benötigt.

Jährlich setzen viele Verbraucher auf den unabhängigen und qualifizierten Rat der Verbraucherzentrale. Die Beratung soll Hilfe zur Selbsthilfe geben. Es erfolgen zum speziellen Einzelfall Informationen zu bestehenden Verbraucherrechten, um gegenüber Anbietern berechtigte Ansprüche einzufordern und unberechtigte Forderungen abwehren zu können.

Um dieses Angebot allen Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises zu ermöglichen, hat der Landkreis Stendal in den zurückliegenden Jahren die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Stendal institutionell gefördert.

Neben den Einzelfallberatungen wurden auch Veranstaltungen mit Bildungsträgern, Vereinen, Schulen, Seniorengruppen und Selbsthilfegruppen durchgeführt. Es wurden Informationsveranstaltungen mit dem Jobcenter, der Volkssolidarität, dem DRK und dem Sportbund organisiert. Bei diesen Veranstaltungen wurde eine Vielzahl von Teilnehmern erreicht.

Unter Pandemiebedingungen konnten deutlich weniger Veranstaltungen durchgeführt werden. Die jährlichen Netzwerktage mit den Kooperationspartnern konnten ebenfalls nicht stattfinden. Dennoch wurde das regionale Angebot an Informationsgesprächen und Beratungen für Verbraucherinnen und Verbraucher über andere Zugänge, digital oder telefonisch aufrechterhalten.

Wichtige Beratungsthemen sind Verbraucherrecht bei Verträgen, Energieberatung und Lebensmittelberatung.

Im Jahr 2021 gab es 780 Beratungen (persönlich, schriftlich, telefonisch), davon 430 zum Verbraucherrecht, 261 Energieberatung und 89 Lebensmittelberatung. Des Weiteren wurden 334 Kurzberatungen mit Auskünften und Verweisen durchgeführt, 22 außergerichtliche Rechtsvertretungen,14 Vorträge gehalten und Informationsstände bei 4 Netzwerkgesprächen eingerichtet. Dort konnten 644 Teilnehmer erreicht werden.

Wichtigste Themen im Verbraucherrecht waren untergeschobene Telekommunikationsverträge oder Energieverträge nach unzulässigem Telefonanruf, Preisanpassung für Energieverträge, unzulässige Bankgebühren und deren Rückforderung, Fake- Shops, Gewinnspielverträge, unzulässiges Inkasso, Internetabzocke etwa bei Erwachsenenunterhaltung und Treppenliften.

Im Bereich der Lebensmittelberatung waren es die Sicherheit von Lebensmitteln und der Online- Verkauf, Informationen zu Zusatzstoffen in Lebensmitteln, versteckte Zucker, Einkaufsfalle Supermarkt, Kindermarketing/ Lebensmittel, Lebensmittelverschwendung, Einkaufstraining, Trendgetränke, Klima, Fairer Handel, Nachhaltigkeit, Lebensmittel mit Gesundheitsversprechen.

Im Rahmen der Energieberatung waren es Fragen zur öffentlichen Förderung, Warmwasserbereitung, Wärmepumpen, Kessel, Heizung, Dämmung Dach, obere Geschossdecke und Außenwand.

Nach den wirtschaftlichen Folgen der Corona- Pandemie werden es nun die Auswirkungen des russischen Krieges gegen die Ukraine sein, die Verbraucherinnen und Verbraucher betreffen. Drastische Preiserhöhungen bei den Energiepreisen und Preiserhöhungen bei den meisten Dingen des täglichen Lebens, bei geringen verfügbaren finanziellen Mitteln und Rücklagen, sorgen für große Verunsicherungen.

Die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale wird sich auch mit diesen neuen Themen auseinandersetzen und Ratsuchenden Beratungsangebote anbieten. Diese sollen für jeden Verbraucher und jede Verbraucherin erreichbar sein. Insbesondere der älteren Bevölkerung ist es wichtig, dass es auch persönliche Anlaufstellen gibt.

Neben der individuellen Rechtsberatung zu Verbraucherthemen bietet die Beratungsstelle auch Terminberatungen zur privaten Altersvorsorge und anderen Finanzthemen, sowie zu energetischen Investitionen in den Gebäuden und zum Klimaschutz.

Vor dem Hintergrund der prekären Haushaltssituation des Landkreises Stendal und der Notwendigkeit konsolidierender Maßnahmen wird auf folgendes hingewiesen: Die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale ist keine kommunale Pflichtaufgabe, auch wenn sie einen wichtigen Beitrag im Rahmen des Schutzes und der Aufklärung von Verbraucherinnen und Verbrauchern und damit zur sozialen Daseinsfürsorge leistet. Beide Gesichtspunkte sind daher bei der Beschlussfassung zum Zuschuss des Landkreises, der bereits seit mindestens 1994 jedes Jahr neu gewährt wird, für das Haushaltsjahr 2023 abzuwägen. 


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für den Landkreis:

12.000 EUR

Jährliche Folgekosten:

    EUR

Mittel bereits veranschlagt?

Ja

Haushaltsjahr:

2023

Haushaltsstelle:

5.7.3.10.531800

Bemerkungen:

Keine Pflichtaufgabe des Landkreises