Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis in der als Anlage 1 beigefügten Fassung mit Geltung ab 01.01.2023.


Sachverhalt:

Die Struktur des Gebührenmodells des Landkreises Stendal bleibt unverändert, es wurden redaktionelle Änderungen / Aktualisierungen durchgeführt. Es erfolgten weiterhin Klarstellungen auf Grund von Erfahrungen aus der Veranlagungspraxis. Eine Anpassung der Gebührentarife wurde vorgenommen. Neu ist die Ermöglichung von 4 Zahlungsterminen pro Jahr auf Antrag.

Alle vorgenommenen Änderungen sind in der Synopse zur Beschlussvorlage detailliert dargestellt und begründet.


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1:        Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Stendal (Abfallgebührensatzung) ab 01.01.2023

Anlage 2.1:     Unterlagen zur Kalkulation der Gebührensätze für den Zeitraum vom 01.01.2023 - 31.12.2025

Anlage 2.2:     Erläuterungsbericht zur Kalkulation

Anlage 3:        Tabellarische Darstellung der Änderungen einschließlich deren Begründung (Synopse)