Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis in der als Anlage 1 beigefügten Fassung mit Geltung ab 01.01.2023.
Sachverhalt:
Die Struktur des Gebührenmodells des Landkreises Stendal bleibt unverändert, es wurden redaktionelle Änderungen / Aktualisierungen durchgeführt. Es erfolgten weiterhin Klarstellungen auf Grund von Erfahrungen aus der Veranlagungspraxis. Eine Anpassung der Gebührentarife wurde vorgenommen. Neu ist die Ermöglichung von 4 Zahlungsterminen pro Jahr auf Antrag.
Alle vorgenommenen Änderungen sind in der Synopse zur Beschlussvorlage detailliert dargestellt und begründet.
Anlagenverzeichnis:
Anlage
1: Satzung über die Erhebung von Gebühren
für die Abfallentsorgung im Landkreis Stendal (Abfallgebührensatzung) ab
01.01.2023
Anlage
2.1: Unterlagen zur Kalkulation der
Gebührensätze für den Zeitraum vom 01.01.2023 - 31.12.2025
Anlage
2.2: Erläuterungsbericht zur Kalkulation
Anlage 3: Tabellarische
Darstellung der Änderungen einschließlich deren Begründung (Synopse)